Das Spanische Verfassungsgericht hat kürzlich erneut zu der sogannanten „Plusvalia“, der Wertzuwachssteuer auf die Wertsteigerung des städtischen Grund und Bodens, Stellung genommen. Die „Plusvalia“ besteuert den Wertzuwachs der sich aus der hypothetischen Wertsteigerung des städtischen Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Übertragung (durch Kauf, Schenkung, Erbschaft usw.) errechnet. Die Höhe der Steuer hängt […]


