Als nichteheliche Lebensgemeinschaft kann jede sentimentale Beziehung zwischen zwei volljährigen Personen oder zwei emanzipierten Minderjährigen bezeichnet werden. Sie entspricht der Ehe in dem Sinne, dass ein eheliches Zusammenleben mit der Absicht auf Fortbestand besteht, ohne die rechtlichen Registrierungsformalitäten erfüllt zu haben die für eine Eheschliessung verlangt werden. Die nicht-eheliche Lebensgemeinschaft ist im spanischen Recht nicht […]


