Obwohl, nach spanischem Recht, im Prinzip, eine Person für die Begleichung ihrer Schulden mit ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen verantwortlich ist, können zahlungsunfähige natürliche/private Personen, (keine Unternehmen) eine zweite Chance haben. Mit dem sogenannten Gesetz der zweiten Chance (RDL-Gesetz 1/2015) können sie auf diese Weise ihre unbezahlten Schulden begleichen und einen neuen Anfang starten. […]


