ZUSAMMENFASSUNG DES ARTIKELS 1. Die Lebensversicherung ist nicht Bestandteil des Nachlasses. Die Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung wird unmittelbar an die in der Police benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Sie fällt nicht in den Nachlass und unterliegt nicht den Vorschriften über die Verteilung des Erbes. Dies hat erhebliche rechtliche Konsequenzen, die zu beachten sind. 2. Bezugsberechtigte und Pflichtteilsrechte. […]


