Das Gericht Erster Instanz Nr. 2 in Molina del Segura (Murcia) gab uns vor einigen Wochen in dieser Angelegenheit Recht. Das Urteil bestätigte unsere Beantwortung der Klage und bestätigte die Einhaltung der im englischen Scheidungsverfahren getroffenen finanziellen Vereinbarungen. Die von den ehemaligen Ehepartnern (Engländer-Spanierin) im Scheidungsprozess in Grossbritanien getroffenen Vereinbarungen dürfen somit nicht geändert werden. […]


