Nach Inkrafttreten der Europäischen Verordnung 650/2012 gilt für die ansässigen und nicht-ansässigen Ausländer mit Vermögenswerten und Rechten im spanischem Hoheitsgebiet, das Erbrecht des Landes, in dem sich der feste Wohnsitz des Erblasser zum Zeitpunkt des Todes befindet. Trotzdem ist es möglich, im Testament die Anwendung des eigenen Nationalrechts zu verlangen. Es gilt somit das Erbrecht […]


