KONDOMINAT UND MITEIGENTUM. Hat ein Eigentum zwei oder mehr Bestizer, sprechen wir von einem sogenannten Kondominat oder Miteigentum. Unter den vielen Situationen, in denen mehrere Personen die Eigentümerschaft einer Immobilie teilen, ist wohl die geläufigste der gemeinsame Erwerb durch eine Ehe- oder Erbgemeinschaft. Entscheiden die Miteigentümer, dass einer von ihnen, unter der Bedingung die anderen […]


