Anmietung/Vermietung für industrielle oder betriebliche Nutzung? Mieten/Vermieten Sie ein Geschäftslokal oder einen Betriebsraum? Sind Sie sicher, dass Ihr Mietvertrag für Sie geeignet ist?

Die Anmietung eines Industrieraums wird von der Spanischen Rechtsprechung nicht nur als vertragliche Übertragung eines Gebäudes oder einer Räumlichkeit betrachtet, sondern auch als lebendige und aktive Geschäftstätigkeit, die bei Bestehen eines vorherigen Geschäftsbetriebes sofort genutzt werden kann.

Sie unterscheidet sich von der bekannten und allgemein üblichen Anmietung eines Geschäftsraums, normalerweise im städtischen oder örtlichen Bereich und unterliegt den Anordnungen des Gesetzes 29/1994 der LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos)

Die An- und Vermietung von Industrie-oder Betriebsräumen wurde ausdrücklich von der LAU ausgeschlossen und richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Spanischen Handelsgesetzbuches.

Die Vermietung eines Geschäftslokals zur Ausübung des Gaststättengewerbes würde im Normalfall der LAU unterliegen. Es könnte jedoch als betriebliche Vermietung ausgelegt werden, wenn Geschäftsraum, Mobiliar, Kundschaft, usw. einbezogen sind.  

Leser sollten die Wichtigkeit des Unterschiedes kennen, da im Falle einer betrieblichen Nutzung nicht die Bestimmungen der LAU für Vertragsdauer, Kaution, Entschädigung, usw. gelten würden. 

Eine der wichtigsten Rechtsfolgen ist die Auslegung einiger Gerichte, für die eine  Beendigung der betrieblichen Vermietung wegen Nichtzahlung der vereinbarten Miete nicht gleichzeitig eine mündliche Gerichtsverhandlung und nachfolgende Express-Zwangsräumung bedeutet.

Diese Gerichte sind der Auffassung, dass Zwangsräumungen von Industrie-oder Betriebsräumen in einem ordentlichen Gerichtsverfahren behandelt werden müssen, dessen Dauer sich Normalfall weitaus längere hinauszieht. 

Obwohl hier hinzugefügt werden muss, dass andere Richter nach Änderung der Zivilprozessordnung in dieser Angelegenheit einen anderen Standpunkt vertreten. Diese Richter sind der Auffassung, dass “Express”Verfahren ebenfalls auf die Zwangsräumung von Industrie- und Betriebsräumen anwendbar sind.

Angesichts der unterschiedlichen Standpunkte sollten die oben erwähnten Nachfolgen in Betracht gezogen werden. Die Zwangsräumung eines säumigen Mieters kann für den Vermieter einen finanziellen Engpass von wenigen Wochen/Monaten, aber auch viel länger bedeuten.

Ausländische Bürger sollten wissen, dass in Spanien nicht die Bezeichnung des Mietvertrags (Geschäftslokal oder für betriebliche Nutzung) ausschlaggebend ist. Wichtig ist hier die wirkliche Absicht der Parteien, damit der Vetrag in eine oder andere Gruppe eingeordnet wird. 

Aus oben erwähnten Gründen ist es wichtig, sich der Unterschiede zwischen den beiden Vertragsarten bewusst zu sein.

Für Rückfragen zum Thema An- und Vermietung in Spanien, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.

Carlos Baos (Rechstanwalt)

Spanische Anwaltskanzlei

Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.

2015