Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien, insbesondere wenn eine der Parteien aus dem Ausland stammt, können bei der Zahlungsabwicklung Probleme auftreten. Diese können zu Missverständnissen und Spannungen zwischen Käufer und Verkäufer führen, wenn sie nicht korrekt gehandhabt werden. In diesem Artikel erläutern wir alles Wichtige zur Zahlung des Kaufpreises bei Immobilienkaufverträgen in Spanien.
Banküberweisung
Überweisungen sind eine sehr gängige Zahlungsform – sowohl bei Unterzeichnung eines privaten Kaufvertrags oder einer Reservierung als auch bei der notariellen Beurkundung.
Wenn Käufer und Verkäufer über ein spanisches Bankkonto verfügen, erfolgen Überweisungen in der Regel schnell und ohne zusätzliche Kosten. Schwierigkeiten treten jedoch häufig auf, wenn eine Partei aus einem Nicht- EU-Land stammt (z. B. USA, Vereinigtes Königreich usw.) und kein Konto in Spanien besitzt. In diesen Fällen können hohe Bankgebühren und ungünstige Wechselkurse entstehen. Es ist daher unerlässlich, im Vertrag klar festzulegen, wer diese Kosten trägt.
Außerdem ist zu beachten, dass bei einer Überweisung am Tag der notariellen Beurkundung der Betrag oft erst ein bis zwei Tage später auf dem Konto des Verkäufers eingeht. Dies kann zu Unbehagen oder Misstrauen führen, weshalb einige Verkäufer die Unterzeichnung erst vornehmen möchten, nachdem sie den Zahlungseingang bestätigt haben.
Namensgebundener Bankscheck
Die Schnelligkeit und Sicherheit von namensgebundenen Bankschecks machen sie zu einem der bevorzugten Zahlungsmittel bei der Unterzeichnung der notariellen Urkunde. Es ist stets ratsam, persönliche Schecks zu vermeiden und stattdessen immer einen Bankscheck zu wählen, der von einem Kreditinstitut ausgestellt wurde, das für dessen Deckung garantiert.
Wenn Sie jedoch kein Konto in Spanien besitzen und beabsichtigen, einen namensgebundenen Bankscheck auf Ihr Konto im Ausland einzuzahlen, ist Vorsicht geboten. In der Praxis kann die Einlösung eines Bankschecks im Ausland mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Hinzu kommen eventuelle Gebühren und Kosten für Korrespondenzbanken usw.
Währungswechselunternehmen
Es gibt spezialisierte Devisenunternehmen, die über spanische Bankkonten mit einer spanischen IBAN verfügen. Dies kann den Zahlungsvorgang insbesondere für Verkäufer erleichtern, die kein Konto in Spanien besitzen. Wichtig ist, sicherzustellen, dass diese Unternehmen von der Banco de España als E-Geld-Institut (Entidad de Dinero Electrónico – E.D.E.) gemäß Gesetz 21/2011 und Königlichem Dekret 778/2012 zugelassen sind. Zudem bieten sie in der Regel günstigere Wechselkurse als Banken.
Zahlung über den Notar – Hinterlegungsurkunde
In der Region Costa Blanca ist es weit verbreitet, den Kaufpreis über den Notar abzuwickeln. Dabei überweist der Käufer einige Tage vor der Unterzeichnung den Betrag auf das Konto der Notarkanzlei. Am Tag der Beurkundung führt der Notar dann die Überweisung an den Verkäufer aus. Diese Methode garantiert zwar keine sofortige Zahlung, bietet jedoch Sicherheit und Vertrauen, da ein öffentlicher Amtsträger – der Notar – als Vermittler fungiert.
Fazit
Die Zahlung des Kaufpreises ist ein zentraler Punkt jeder Immobilientransaktion. Eine klare Planung und die Wahl sicherer Zahlungsmethoden helfen, Probleme, Verzögerungen und Konflikte zwischen den Parteien zu vermeiden. White Baos Abogados ist auf Immobilienkäufe spezialisiert. Kontaktieren Sie uns für kompetente rechtliche Beratung.
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der Übermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.
Carlos Baos (Rechtsanwalt)
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