ANDERE DIENSTLEISTUNGEN: Beglaubigungen, Apostille, Affidavit (Eidestattliche Versicherung), NIE (Identifikationsnummer für Ausländer), usw.
In White Baos Abogados unterstützen wir unsere Mandanten und Anwaltskanzleien außerhalb Spaniens mit einer breiten Palette verschiedener juristischer und professioneller Dienstleistungen. Erstellung von Zertifikaten zum spanischen Recht, deren Anwendung und Akkreditierung vor den ausländischen Behörden und Gerichten. Apostille für spanische Dokumente (notarielle Urkunden, Gerichtsentscheidungen usw.), Beratung in Steuer- und Überprüfungsverfahren der in Immobilientransaktionen deklarierten Werte, Immobilienäufe- und Verkäufe, Erbschaften, Beratung in Sachen Eikommensteuer der Nicht-Residenten in Spanien, usw.
Ab dem Jahr 2013 sind alle Bürger unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien verpflichtet, das Formular 720 bei der Steuerbehörde einzureichen, wenn ihr Vermögen im Ausland den Wert von € 50.000 übersteigt. In diesem Formular werden die Werte des Vermögens oder der Rechte im Ausland im Detaill deklariert. Die Nichtvorlage des Formulars […]
Anfrage: Sehr geehrter Anwalt, Ich habe vor, in Immobilien in Spanien zu investieren. Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ich als Investor in Spanien ansässig werden? Vielen Dank Lieber Leser Danke für Ihre Anfrage. In der Tat ist es für einen Anleger möglich, ein Aufenthaltsvisum und sogar eine Aufenthaltsgenehmigung für Spanien […]
Spaniens Oberster Gerichtshof hat kürzlich in Entscheidungen wie Urteil 843/2018 vom 23. Mai 2018, das von vielen Steuerbehörden in Spanien angewandte System zur Überprüfung der in den öffentlichen Kaufurkunden registrierten Werte oder Preise, und die darauffolgende Nachbesteuerung erneut in Frage gestellt und für unzureichend erklärt. Ist die zuständige Steuerbehörde der Ansicht, dass der […]