Bewertung von Immobilien in spanischen Erbschaften. Steuerfragen

Anfrage

Sehr geehrter Anwalt,

 

Wir sind Deutsche und haben das Haus unseres Vaters in Denia an der Costa Blanca geerbt. Wir leben beide in Deutschland und möchten wissen, wie wir den Wert unseres Erbes ermitteln können und was wir in dieser Hinsicht berücksichtigen müssen. Für Ihre Antwort im Voraus Besten Dank. 

 

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Wert der Immobilie wird von dem/den Erbfolger/n festgelegt, ohne dass eine offizielle Schätzung oder Bewertung erforderlich ist. Die Behörden der « Comunidad Valenciana » stellen in der Website der Generalitat Valenciana eine Reihe von Maßstäben zur Verfügung, mit denen Sie den Steuerlichen Wert, oder Mindestwert der Immobilie ermitteln können.

Bei einer Werteinschätzung der Immobilie unter diesem Mindeststeuerwert, ist mit einer Steuerprüfung zu rechnen. 

Es sind noch andere Aspekte zu berücksichtigen. Est ist zum Beispiel möglich, dass der steuerliche Mindestwert nicht realistisch und auch nicht in für Ihren speziellen Fall geeignet ist.  Um einen korrekten und steuerlich effizienten Wert zu ermitteln, müssen Sie nicht nur den geseztlich vorgeschriebenen Mindestwert und den ungefähren Marktwert der Immobilie kennen, sondern  auch, ob Sie das Haus beibehalten oder schnell verkaufen möchten

Hierzu ein Beispiel.

Sie möchten das Haus verkaufen. Stellen Sie sich vor, dass in Ihrem Fall der Mindeststeuerwert bei € 100.000 und der Marktwert zwischen 160.000 € und 200.000 € liegt. Als Kinder des Verstorbenen, und Ansässige in der Europäischen Union steht Ihnen laut Gesetz für die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) des « Landes » Valencia eine Steuervergütigung von 100.000 € zu. Dass heisst, jeder von Ihnen wird von der Steuer über die ersten 100.000 € befreit.

Obwohl der Mindestwert der Immobilie bei € 100.000 liegt, wäre es in diesem Fall empfehlenswert den Wert der Immobilie auf 180.000 €, oder sogar auf 200.000 € festzulegen. Jeder Erbe würde für seine Hälfte (also 100.000 €) keine Steuer zahlen und hätte bei einem zukünftigen Verkauf von maximal € 200.000 auch keinen Kapitalgewinn und somit keine Gewinnsteuer zu zahlen.  

Das obige Beispiel empfiehlt den Wert der Immobilie über den Mindeststeuerwert festzulegen, um den beim Verkauf erzielten Gewinn in einem angemessenen Rahmen zu halten und anfallende Gewinnsteuer so weit wie möglich zu mindern.

Für Rückfragen zum Thema steuereffiziente Planung einer Erbschaft in Spanien stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Carlos Baos (Rechtsanwalt)

White & Baos Rechtsanwälte

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