ZUSAMMENFASSUNG DES ARTIKELS 1.- Was ist das Wohnungsrecht? Es handelt sich um ein beschränktes dingliches Recht, geregelt in den Art. 523 bis 529 des spanischen Zivilgesetzbuches. Es berechtigt den Inhaber, die für ihn und seine Familie notwendigen Räume einer fremden Wohnung zu bewohnen. Es ist höchstpersönlicher Natur: Es kann weder übertragen, verkauft noch vermietet werden. […]


