ZUSAMMENFASSUNG DES ARTIKELS 1.- Persönliche Unterlagen der verstorbenen Person Zunächst müssen die Sterbeurkunde, die Bescheinigung über die letztwilligen Verfügungen (aus der hervorgeht, ob der/die Verstorbene ein Testament in Spanien errichtet hat) sowie die Bescheinigung über bestehende Versicherungsverträge in Spanien eingeholt werden. Diese beiden letztgenannten Bescheinigungen können erst 15 Werktage nach dem Tod beantragt werden. 2.- […]


