Nach dem Tod einer Person ist es für Erben und Angehörige entscheidend, festzustellen, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat und bei welchem Notar das letzte gültige Testament errichtet wurde. In Spanien wird diese Information über das Zentrale Testamentsregister (Registro de Actos de Última Voluntad) verwaltet. Dieses Register wurde per königlichem Dekret im Jahr 1885 […]