Spanien. Immobilienrecht. Kauf nach Plan. […]

Sie kaufen eine Off-Plan Immobilie wenn diese noch nicht fertiggestellt ist. Normalerweise erfolgen die Zahlungen stufenweise und der Bauträger ist gesetzlich verpflichtet ihre Rückzahlung auf zwei verschiedene Arten sicherzustellen (Bankgarantie oder Kautionsversicherung). Diese, für jeden Käufer absolut unerlässlichen Bedingungen, müssen im Vertrag zwischen Käufer und Bauträger enthalten sein. Kommt der Bauträger seinen Verpflichtungen nicht nach, können Sie gerichtlich gegen den Bauträger vorgehen.
In Spanien werden Off-Plan-Käufe durch das Gesetz 38/1999 der Bauordnung (LOE) geregelt, das grundlegende Garantien für die Käufer festlegt: 1 Jahr für Mängel in der Ausführung, 3 Jahre für Probleme in Bezug auf die Bewohnbarkeit und 10 Jahre für strukturelle Mängel. Darüber hinaus muss der Bauträger über ein Sonderkonto für die von den Käufern erhaltenen Anzahlungen verfügen. Und ausserdem müssen alle Anzahlungen, ab Erteilung der Baugenehmigung durch das Rathaus, durch eine Bankgarantie oder eine Kautionsversicherung abgesichert sein.
Das Königliche Dekret 515/1989 ergänzt die LOE, indem es obligatorische Informationen festlegt, die der Bauträger vor dem Kauf bereitstellen muss, um so die Transparenz und den Schutz des Verbrauchers bei diesen Geschäften zu fördern.
Gemäß diesen Bestimmungen kann der Käufer im Falle eines Vertragsbruchs die Auflösung des Vertrags verlangen. Laut Gesetz muss der Bauträger die erhaltenen Zahlungen zuzüglich gesetzlicher Zinsen zurückerstatten (obwohl vertraglich zwischen den Parteien eine zusätzliche Entschädigung vereinbart werden kann).
Vor der Einreichung einer Klage gegen den Bauträger, ist es wichtig, zwei Punkte zu prüfen:
Obwohl wir diesen Fall in einem anderen Abschnitt näher erläutern werden, können auch aufgrund entdeckter Baufehler gegen den Bauträger Ansprüche geltend gemacht werden. Obwohl die Hauptverantwortung beim Bauträger liegt, können der am Bau beteiligte Architekt, der Bauleiter, das Bauunternehmen usw. ebenfalls zur Verwantwortung gezogen werden.
Ein weiterer, bei Off-Plan-Käufen potenziell umstrittener Punkt, ist die Erstbezugsgenehmigung. In der Autonomen Gemeinschaft Valencia wurde diese Genehmigung für den Erstbezug durch eine Haftungserklärung (Verantwortliche Erklärung) ersetzt. Der Bauträger reicht alle Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung ein und erklärt, dass sie mit der Baugenehmigung, mit den geltenden Vorschriften usw. übereinstimmen. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Bezugsgenehmigung als gültig. Die Gemeinden können die Verantwortliche Erklärung jedoch überprüfen und für unwirksam erklären, was leider häufiger vorkommt als erwartet. Sollte die Verantwortliche Erklärung des Bauträgers für ungültig erklärt werden, können Sie gegen ihn vorgehen.
White-Baos Anwälte haben umfangreiche Erfahrung in der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Bauträger. Hat Ihr Bauträger den Vertrag gebrochen und Sie möchten eine Klage gegen ihn einreichen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
In diesem Abschnitt sammeln wir alle unsere Veröffentlichungen zu rechtlichen Fragen und realen Fällen. Konsultieren Sie Ihre Zweifel

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Wie viele andere, begann dieser Projektträger vor einigen Jahren mit den Arbeiten für den Bau mehrerer Immobilien ab Plan. Die Bauten and der Costa Blanca in Alicante, im Raum der Marina Alta, hauptsächlich in der Gemeinde LLiber, wurden nie fertiggestellt und in vielen Fällen nicht einmal begonnen. Darüber hinaus waren dieser Projektträger, sein Vertreter, […]