{"id":9964,"date":"2020-11-18T08:54:01","date_gmt":"2020-11-18T07:54:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=9964"},"modified":"2020-11-18T08:54:05","modified_gmt":"2020-11-18T07:54:05","slug":"spanisches-testament-fuer-ihr-weltweites-eigentum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/spanisches-testament-fuer-ihr-weltweites-eigentum\/","title":{"rendered":"SPANISCHES TESTAMENT F\u00dcR IHR WELTWEITES EIGENTUM."},"content":{"rendered":"\n
Meine Frau und ich sind deutsche Staatsangeh\u00f6rige, obwohl wir schon seit vielen Jahren unseren festen Wohnsitz in Spanien haben.<\/em><\/p>\n\n\n\n Wir m\u00f6chten unsere Testamente in Spanien verfassen, da sich hier der gr\u00f6sste Teil unseres Verm\u00f6gens befindet. Aus diesem Grund m\u00f6chten wir wissen, ob wir auch unseren Besitz ausserhalb Spaniens in die Spanischen Testamente einschliessen k\u00f6nnen? Ist es m\u00f6glich unseren gesamten Nachlass mit dem Spanischen Testament zu regeln? Mit allen Garantien und ohne Sorge, dass dies sp\u00e4ter zu Problemen f\u00fchrt?<\/em><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Sehr geehrter Leser<\/p>\n\n\n\n Mehrmals haben wir die Zweckm\u00e4ssigkeit des Spanischen Testaments f\u00fcr die Besitzer eines Eigentums in Spanien hervorgehoben.<\/p>\n\n\n\n Zu den bereits bekannten Vorteilen, wie Zeit- und Kosteneinsparung, da keine Dokumente aus Ihrem Herkunftsland beantragt, \u00fcbersetzt und beglaubigt werden m\u00fcssen, kommt die M\u00f6glichkeit hinzu, Ihren gesamten Nachlass in einem einzigen Dokument zu erfassen.<\/p>\n\n\n\n In Ihrem Fall und insofern sich der gr\u00f6sste Teil Ihres Verm\u00f6gens in Spanien befindet, w\u00e4re ein Spanisches Testament f\u00fcr Ihren gesamten Besitz das geeignete Mittel.<\/p>\n\n\n\n Wir w\u00fcrden empfehlen, den gesamten Besitz in Ihr Spanisches Testament mit einzuschliessen. Mit dieser Urkunde k\u00f6nnen Ihre Nachfolger den Erbschein in Deutschland beantragen und das Testament vollstrecken. Nach langj\u00e4hriger Erfahrung k\u00f6nnen wir best\u00e4tigen, dass die Anerkennung spanischer Dokumente durch die deutschen Beh\u00f6rden keine gr\u00f6sseren Probleme aufweist.<\/p>\n\n\n\n Sie sollten beachten, dass die letztwilligen Verf\u00fcgungen Ihres Testaments im Einklag zu den spanischen Gesetzen stehen. Zum Beispiel k\u00f6nnte es problematisch werden, wenn Sie Formeln oder Mittel bestimmen, mit denen Sie beabsichtigen Steuern einzusparen. Auch die Ernennung von in Spanien nicht anerkannten Rechtsformen (wie bestimmte Trusts, usw.) als Nachlassempf\u00e4nger- oder Verwalter kann zu sp\u00e4teren Problemen bei der Testamentsvollstreckung f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n Bestimmungen, die in Ihrem Land ohne weiteres anwendbar sind, k\u00f6nnen die Formulierung, Auslegung und Vollstreckung Ihres Spanischen Testaments sehr erschweren.<\/p>\n\n\n\n Trotzdem m\u00fcssen wir hervorheben, dass die Erstellung eines Spanischen Testaments f\u00fcr Ihr gesamtes Eigentum (auch im Ausland), in den meisten F\u00e4llen nicht nur m\u00f6glich, sondern auch empfehlenswert ist. Um den Anerkennungsprozess in Deutschland zu erleichtern, kann unsere Kanzlei das Dokument f\u00fcr Sie auf Spanisch und Deutsch abfassen,<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr R\u00fcckfragen zum Thema Testament f\u00fcr Spanien und Ausland stehen wir gerne zu Ihrer Verf\u00fcgung.\u00a0Als Spezialisten k\u00f6nnen wir Sie umfassend beraten.<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n Ausf\u00fchrliche Information und Beratung zu rechtlichen Angelegenheiten die Sie betreffen, erhalten Sie wenn Sie uns auf Facebook verfolgen.<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er \u00fcbermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen<\/em><\/p>\n\n\n\n White & Baos Rechtsanw\u00e4lte<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-mail: info@white-baos.com<\/a><\/p>\n\n\n\n