{"id":9894,"date":"2020-11-11T08:35:55","date_gmt":"2020-11-11T07:35:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=9894"},"modified":"2020-11-11T08:35:59","modified_gmt":"2020-11-11T07:35:59","slug":"vorsicht-bei-bankvertraegen-mit-zinsswap-swap-clip","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/vorsicht-bei-bankvertraegen-mit-zinsswap-swap-clip\/","title":{"rendered":"Vorsicht bei Bankvertr\u00e4gen mit Zinsswap SWAP, CLIP"},"content":{"rendered":"\n
Ich habe ein Problem mit meiner Bank. Ich \u201emusste\u201c einen Versicherungsvertrag unterzeichnen, um mein Hypothekendarlehen gegen einen Anstieg der Zinsen (Euribor) abzusichern. Jetzt habe ich eine Zahlungsaufforderung \u00fcber eine Zinsdifferenz erhalten, mit der Begr\u00fcndung, dass ich weniger zahle als vertraglich festgelegt wurde. Davon war aber niemals die Rede. Ist dies rechtm\u00e4ssig? Was kann ich dagegen tun?<\/em><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Sehr geehrter Leser<\/p>\n\n\n\n Danke f\u00fcr Ihre Anfrage. Wir m\u00fcssten den Sachverhalt eingehend pr\u00fcfen, sind aber nach Ihrer Beschreibung der Auffassung, dass es sich hierbei um eine sogenannte Austauschtranksaktion, oder Zinsswapvereinbarung (SWAP) handelt, die einige Banken auch unter anderen Bezeichnungen, wie z.Bsp. CLIP, vermarkten.<\/p>\n\n\n\n Es ist richtig, dass viele Banken diese Versicherung angeboten haben und weiter anbieten, um ihre Kunden gegen einen Anstieg des Zinssatzes (z.Bsp. Euribor) zu sch\u00fctzen. Hierzu muss aber klar gesagt werden, dass es sich nicht um eine Versicherung im herk\u00f6mlichen Sinne handelt.<\/p>\n\n\n\n In dieser Vereinbarung, sind beide Vertragsparteien \u00fcbereingekommen, k\u00fcnftig eine Reihe von Zinszahlungen mit einer anderen Reihe von Zinszahlungen zu verrechnen. Einer der Betr\u00e4ge wird aufgrund eines variablen Zinssatzes (Euribor oder \u00e4hnlicher) und der andere aufgrund eines festen Zinssatzes errechnet. Sollte der Euriborzinssatz h\u00f6her liegen als der festgelegte Zinssatz, ergibt dies einen Gewinn zugunsten des Kunden. Im gegenteiligen Fall (und in der Regel ist der Euriborzinssatz sehr niedrig) hat der Kunde einen Verlust.<\/p>\n\n\n\n Dieses Finanzprodukt wird von vielen Banken nicht ordnungsgem\u00e4ss erl\u00e4utert. Es wird als Versicherung gegen aufsteigende Marktschwankungen vorgestellt und nicht darauf hingewiesen, dass ein fallender Markt m\u00f6glicherweise mit hohen Verlusten f\u00fcr den Kunden\/Verbraucher verbunden ist.<\/p>\n\n\n\n Hat man Sie nicht fachgerecht informiert. Haben Sie keinen sogenannten Angemessenheits-und Eignungstest abgelegt, dann k\u00f6nnen Sie die Nichtigkeit des Zinsswapvertrags (SWAP oder CLIP) und die R\u00fcckerstattung der bezahlten Zinsdifferenzen fordern.<\/p>\n\n\n\n In diesem Zusammenhang haben sich die Spanischen Gerichtsh\u00f6fe in unz\u00e4hligen Urteilen ge\u00e4ussert. Zum Beispiel das Urteil 392\/2011 des Landgericht in Alicante verurteilte die Bank zur R\u00fcckgabe der in diesem Zusammenhang vereinnahmten Zinsen. Weiter f\u00fchrte das Gericht aus, dass der Verbraucher seine Zustimmung nur aufgrund eines Beurteilungsfehlers erteilte, da er nicht klar und ausreichend \u00fcber die Vor-und Nachteile des Vertrags informiert wurde und somit keine fundierte Entscheidung treffen konnte. Aufgrund dessen, erkl\u00e4rte das Gericht die Nichtigkeit des Vertrags und erinnerte zus\u00e4tzlich an das Gesetz \u00fcber Allgemeine Bedingungen der Auftragsvergabe. Dieses Gesetz untersagt die Anwendung von Vertragsklauseln, die unleserlich, zweideutig, obskur und unverst\u00e4ndlich sind und die als ung\u00fcltig betrachtet werden, wenn sie einen Schaden f\u00fcr die beteiligte Partei zur Folge haben.<\/p>\n\n\n\n Gerne stehen wir f\u00fcr weitere R\u00fcckfragen zum Thema gerne zu Ihrer Verf\u00fcgung. Wir k\u00f6nnen Ihnen helfen, wenn Sie sich in dieser Lage befinden und der Auffassung sind, dass Sie von Ihrer Bank \u201ebewusst get\u00e4uscht\u201c worden sind.<\/a><\/p>\n\n\n\n F\u00fcr ausf\u00fchrliche Information und Beratung zu rechtlichen Angelegenheiten die Sie betreffen, verfolgen Sie uns auf Facebook.<\/a><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er \u00fcbermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.<\/em><\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-mail: info@white-baos.com<\/a><\/p>\n\n\n\n