{"id":9853,"date":"2020-11-06T09:38:58","date_gmt":"2020-11-06T08:38:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=9853"},"modified":"2020-11-06T09:44:46","modified_gmt":"2020-11-06T08:44:46","slug":"das-urteil-des-obersten-gerichtshofs-ueber-den-irph-von-oktober-2020-entscheidet-gegen-den-verbraucher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/das-urteil-des-obersten-gerichtshofs-ueber-den-irph-von-oktober-2020-entscheidet-gegen-den-verbraucher\/","title":{"rendered":"Das Urteil des Obersten Gerichtshofs \u00fcber den IRPH von Oktober 2020 entscheidet gegen den Verbraucher."},"content":{"rendered":"\n
In zahlreichen Artikeln haben wir die Rechtsanspr\u00fcche gegen den IRPH behandelt. Der IRPH ist ein Referenindex, der die variablen Zinsen einiger Hypothekendarlehen in Spanien festlegt und dessen Transparenz und Missbr\u00e4uchlichkeit zweifelhaft und umstritten sind. <\/p>\n\n\n\n
Es muss entschieden werden, ob der Verbraucher zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Hypothekendarlehensvertrags die Konsequenzen verstanden hat. Das heisst, ob er u.a. die Unterschiede zwischen den IRPH und den Euribor kannte und die Folgen den Vertrag mit einem oder anderem Index abzuschlie\u00dfen. <\/p>\n\n\n\n
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Der spanische Oberste Gerichtshof erkl\u00e4rte seinerzeit, dass die IRPH-Klausel von den Pr\u00fcfungen eines Transparenzverfahrens ausgeschlo\u00dfen war. Sp\u00e4ter korrigierte der Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union den Obersten Gerichtshof Spaniens und erkl\u00e4rte, dass sich diese Klausel dem Transparenzverfahren unterziehen sollte. <\/p>\n\n\n\n
Dar\u00fcber hinaus bemerkte der EuGH, dass die in Spanien geltenden Vorschriften f\u00fcr die Festlegung der Transparenz einer Klausel gepr\u00fcft werden m\u00fcssten. Haupts\u00e4chlich handelt es sich hier um die von den Banken zur Verf\u00fcgung zu stellenden Informationen.<\/p>\n\n\n\n
Entscheidend sind die Verordnung 5\/5\/1994 und das Rundschreiben 8\/1990. F\u00fcr die meisten Kredite massgebend wird angegeben, dass dem Kunden vor der Unterzeichnung des Darlehensvertrags, die Entwicklung des Index (in diesem Fall der IRPH) der vorherigen zwei Jahre bekannt sein muss.<\/p>\n\n\n\n
Es ist klar dass, soweit wir die Handlungsweise der Banken kennen, diese Informationspflicht nicht erf\u00fcllt wurde.<\/p>\n\n\n\n
Angesichts des EuGH-Urteils vom M\u00e4rz 2020, war die mangelnde Transparenz und daher Nichtigkeit vieler IRPH-Klauseln der eingereichten Klagen abzusehen.<\/p>\n\n\n\n
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Am 21. Oktober 2020 ver\u00f6ffentlichte der Oberste Gerichtshof eine Pressemitteilung. Sie kann unter folgendem LINK konsultiert werden:<\/a><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass \u00fcber vier \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren gengen den IRPH entschieden wurde.<\/p>\n\n\n\n Nachfolgend wird gesagt, dass aus der mangelnden Informationen \u00fcber die Entwicklung des IRPH, der Mangel an Transparenz hervorgeht.<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n Unerkl\u00e4rlicherweise bemerkt das Gericht nach dieser Analyse, dass kein Missbrauch bestanden hat und demzufolge wird der Index nicht aufgehoben. <\/p>\n\n\n\n Wir wollen KEINE voreiligen Schlussfolgerungen ziehen. Logischerweise m\u00fcssen wir auf die Ver\u00f6ffentlichung der Urteile warten, da zur Zeit nur die Pressemitteilung vorliegt.<\/p>\n\n\n\n Wir sind jedoch der Auffassung, dass sich der Oberste Gerichtshof erneut blo\u00dfgestellt hat.<\/p>\n\n\n\n Eine, dem Verbraucher auferlegte Klausel kann nicht an erster Stelle als instransparent und nachtr\u00e4glich als nicht missbr\u00e4uchlich erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n Wir nehmen an, dass der Oberste Gerichtshof versucht hat zu argumentieren, dass der IRPH, obwohl die obligatorischen Informationen nicht gegeben wurden, ein offizieller Index und daher leicht zug\u00e4nglich ist.<\/p>\n\n\n\n .- der Oberste Gerichtshof das Vers\u00e4umnis, verbindliche Informationen zu \u00fcbermitteln ohne Konsequenzen l\u00e4sst. Es scheint keine Konsequenzen zu haben wenn die Banken ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.<\/p>\n\n\n\n .- die Bank ein Doppelurteil einf\u00fchrt. F\u00fcr die Beurteilung einer Klausel als missbr\u00e4uchlich reicht es anscheinend nicht mehr aus, dass sie nicht transparent ist. Nach der ersten Pr\u00fcfung wird ein ein zweites Verfahren f\u00fcr die Erkl\u00e4rung der Missbr\u00e4uchlichkeit beabsichtigt. Dies entspricht unserer Auffassung nach, weder den europ\u00e4ischen Richtlinien noch der Rechtsprechung des EuGH.<\/p>\n\n\n\n Wir vertrauen darauf, dass der EuGH, wie zuvor mit den Boden-Klauseln usw., den Obersten Gerichtshof Spaniens erneut korrigieren wird.<\/p>\n\n\n\n Unserer Meinung nach, ist bedauerlicherweise, das Image des Obersten Gerichtshofs ernsthaft besch\u00e4digt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Haben Sie ein Problem mit Ihrer Bank und w\u00fcnschen eine Beratung \u00fcber das spanische Bankrecht, Kontaktieren Sie uns.<\/u><\/strong><\/a> <\/p>\n\n\n\nTatsache bleibt, dass dieses Argument gef\u00e4hrlich ist, da:<\/h2>\n\n\n\n