{"id":9734,"date":"2020-10-20T20:10:09","date_gmt":"2020-10-20T18:10:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=9734"},"modified":"2020-10-20T20:10:13","modified_gmt":"2020-10-20T18:10:13","slug":"erbschaften-und-testamente-in-spanien-zugunsten-nro-gemeinnuetzige-stiftungen-soziale-einrichtungen-usw-rechtliche-hinweise-der-testamentsvollstrecker","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/erbschaften-und-testamente-in-spanien-zugunsten-nro-gemeinnuetzige-stiftungen-soziale-einrichtungen-usw-rechtliche-hinweise-der-testamentsvollstrecker\/","title":{"rendered":"Erbschaften und Testamente in Spanien zugunsten NRO, gemeinn\u00fctzige Stiftungen, soziale Einrichtungen, usw. Rechtliche Hinweise: Der Testamentsvollstrecker."},"content":{"rendered":"\n
K\u00fcrzlich haben wir in der spanischen Presse gelesen, dass insgesammt 21 NRO, (gemeinn\u00fctzige Stiftungen) eine gemeinsame Informationskampagne gestartet haben, um die spanische Gesellschaft \u00fcber die M\u00f6glichkeit zu informieren, sie in ihr Testament aufzunehmen. F\u00fcr diese Organisationen bedeuten diese Finanzspritzen die Unternehmung von neuen Projekten oder die Aufrechterhaltung von bereits bestehenden Aktionen.<\/p>\n\n\n\n
Diese \u201esozialen\u201c Verm\u00e4chtnisse sind im Vergleich zu unseren Nachbarl\u00e4ndern in Spanien nicht gel\u00e4ufig. Nach unserer Erfahrung, sind die meisten Testamente in deren Vollstreckung wir teilgenommen haben von Nicht-Spaniern erstellt worden.<\/p>\n\n\n\n
Diese testamentarischen Verf\u00fcgungen sind vollkommen legal, obwohl darauf geachtet werden muss, dass sie nicht im Widerspruch zur gegew\u00e4rtigen Gesetzgebung bez\u00fcglich der Erbfolge stehen. Dass heisst, wenn Sie gem\u00e4ss Erbfolgerecht die Verpflichtung haben, Ihren Angeh\u00f6rigen einen Anteil zu hinterlassen, (zBsp.Kinder, Ehepartner, usw.) dann darf dieses \u201esoziale\u201c Verm\u00e4chtniss den Anteil Ihrer Zwangserben nicht mindern oder beeintr\u00e4chtigen. Daher ist es unerl\u00e4sslich, die geltende Gesetzgebung zu kennen, bevor man ein Testament erstellt.<\/p>\n\n\n\n
Wir haben in unserer Kanzlei die Gelegenheit gehabt, vielen unserer Kunden bei der richtigen Abfassung ihres Testaments und Einbezug von sozialen Verm\u00e4chtnissen zugungsten spanischer sowohl als auch ausl\u00e4ndischer Stiftungen behilflich zu sein. In diesen F\u00e4llen ist es unerl\u00e4sslich, die NRO klar und deutlich mit vollst\u00e4ndigem Namen, Steuernummer, Adresse und Eintragunsnummer im Vereinsregister zu identifizieren. Bedauerlicherweise haben wir von F\u00e4llen erfahren, in denen die Verf\u00fcgungen des Erblassers nicht nachvollziehbar waren, da das Testament nicht richtig abgefasst oder die Angaben der NRO nicht pr\u00e4zise genug angegeben wurden, usw.<\/p>\n\n\n\n
Ebenso zeigt unsere Erfahrung, dass es in diesen F\u00e4llen angebracht ist einen Testamentsvollstrecker zu ernennen, der sich vergewissern wird, dass den Verf\u00fcgungen des Erblassers Folge geleistet wird.<\/p>\n\n\n\n
Da gemeinn\u00fctzige Stiftungen keine Erbschaftssteuer zahlen, (obwohl sie andere Steuern zahlen) ist es vom steuerlichen Standpunkt weitaus g\u00fcnstiger, \u00fcber ein solches Institut zu erben anstatt \u00fcber eine nat\u00fcrliche Person<\/p>\n\n\n\n
In den letzten Jahren, haber wir nicht nur spanischen, sondern auch ausl\u00e4ndischen NRO, Stiftungen und Verb\u00e4nden mit der Abwicklung ihres Erbschaftsprozess in Spanien geholfen.<\/p>\n\n\n\n
M\u00f6chten Sie eine Stiftung in Ihrem Testament vermerken, oder muss Ihre Stiftung ein solches Erbe in Spanien antreten, dann k\u00f6nnen wir Ihnen behilflich sein.<\/p>\n\n\n\n
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