{"id":9655,"date":"2020-10-18T19:31:01","date_gmt":"2020-10-18T17:31:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=9655"},"modified":"2020-10-18T19:31:02","modified_gmt":"2020-10-18T17:31:02","slug":"mietvertrag-mit-kaufoption-eine-moegliche-loesung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/mietvertrag-mit-kaufoption-eine-moegliche-loesung\/","title":{"rendered":"Mietvertrag mit Kaufoption. Eine m\u00f6gliche L\u00f6sung."},"content":{"rendered":"\n
Die st\u00e4ndig anwachsenden Anfragen im Zusammenhang mit Anmietung + Kaufoption, zeugen von dieser immer st\u00e4rker eingesetzten Formel, sei es aus finanziellen Gr\u00fcnden, bedingt durch die bestehende Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt, oder aufgrund der Stabilisietung der Immobilienpreise, usw.<\/p>\n\n\n\n
In einigen F\u00e4llen w\u00e4re dies die beste oder einize M\u00f6glichkeit f\u00fcr eine Einigung zwischen beiden Parteien.<\/p>\n\n\n\n
Der Vermieter\/Verk\u00e4ufer<\/strong> erh\u00e4lt Eink\u00fcnfte vor dem Verkauf der Immobilie und kann dar\u00fcber hinaus mit dem Mieter die Zahlung einer Optionspr\u00e4mie f\u00fcr das Vorkaufsrecht vereinbaren. Sollte der Mieter sein Kaufrecht letztendlich nicht aus\u00fcben, wird die Pr\u00e4mie vom Vermieter einbehalten, obgleich beide Parteien ebenso eine kostenlose Kaufoption, d.h. ohne Zahlung einer Optionspr\u00e4mie vereinbaren k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n Auf der anderen Seite erh\u00e4lt der Mieter und potenzielle K\u00e4ufer<\/strong> vor dem Kauf die M\u00f6glichkeit das Wohnobjekt eine Zeitlang zu bewohnen, sich zu vergewissern, dass es wirklich seinen Bed\u00fcrfnissen und Anspr\u00fcchen entspricht und die bezahlte Miete in den Hauskauf zu investieren.<\/p>\n\n\n\n Mietvertr\u00e4ge mit Kaufoption sind lediglich zwei Vertr\u00e4ge in einem. Der Mieter kann das Objekt w\u00e4hrend der Laufzeit des Mietvertrags bewohnen und die bezahlte Miete vollst\u00e4ndig oder teilweise vom Kaufpreis abziehen, wenn er von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch macht.<\/p>\n\n\n\n Wie immer, empfiehlt es sich diesen \u201cDoppelvertrag\u201d mit grosser Sorgfalt abzufassen und den Rat eines Fachanwalts einzuholen, um die Wahrnehmung Ihrer Interessen in diesem Zusammenhang zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n Unter anderem muss unerl\u00e4sslich und klar feststehen:.<\/p>\n\n\n\n – Der Vertragsgegenstand des Miet- und Kaufvertrags und dessen Beschreibung, Zustand, usw.<\/p>\n\n\n\n – Preis und sonstige Bedingungen bez\u00fcglich des Verkaufs.<\/p>\n\n\n\n – H\u00f6he der Miete, wer Versorgungskosten (Strom, Wasser, Gas) und Gemeindesteuern tragen muss, Art der Miete, usw.<\/p>\n\n\n\n – Maximale Mietdauer (Vorsicht mit Fristen oder Zwangsverl\u00e4ngerungen), Festlegung der Frist f\u00fcr die Geltendmachung des Kaufansrpruchs des Mieters.<\/p>\n\n\n\n – Ob Kaufoption kostenlos, oder eine Pr\u00e4mie zu erstatten ist.<\/p>\n\n\n\n – Betrag oder Prozentsatz der k\u00fcnftigen Mietzahlungen die vom Kaufpreis des Objekts abzuziehen sind.<\/p>\n\n\n\n Schliesslich ist festzuhalten, dass solche Vertr\u00e4ge in das Grundbuchamt eingetragen werden k\u00f6nnen. Sollte es sich um eine \u00dcbertragung des Eigentums (kein Neubau) zwischen Privatpersonen handeln, wird wie im Normalfall (Kauf ohne vorhergehende Anmietung) die geltende \u00dcbertragungssteuer f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n