{"id":9595,"date":"2020-10-18T13:12:17","date_gmt":"2020-10-18T11:12:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=9595"},"modified":"2020-10-18T13:12:19","modified_gmt":"2020-10-18T11:12:19","slug":"erbverzicht-oder-ausschlagung-einer-spanischen-erbschaft-wer-wie-warum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/erbverzicht-oder-ausschlagung-einer-spanischen-erbschaft-wer-wie-warum\/","title":{"rendered":"Erbverzicht oder Ausschlagung einer spanischen Erbschaft. Wer, wie, warum\u2026..?"},"content":{"rendered":"\n
Nach spanischem Erbrecht akzeptiert der Erbfolger zusammen mit der Erbschaft auch die Schulden des Erblassers.<\/p>\n\n\n\n
Das Gesetz gibt dem Erben jedoch die M\u00f6glichkeit, auf die Erbschaft zu verzichten oder das Erbe auszuschlagen, wenn die bestehenden Schulden den Wert der Nachlasses \u00fcberschreiten. Bedauerlicherweise stehen wir infolge der anhaltenden Wirtschaftskrise vor einer immer h\u00e4ufiger auftretenden Situation. Der Generalrat der spanischen Notare spricht von einer Verdoppelung der Erbverzichte in Spanien seit 2007.<\/p>\n\n\n\n
Haben Sie den Wunsch auf eine Erbschaft in Spanien zu verzichten, m\u00fcssen Sie wissen, dass ein bedingter Verzicht nach spanischem Erbrecht nicht zul\u00e4ssig ist. Das heisst, Sie m\u00fcssen g\u00e4nzlich auf die Erbschaft verzichten.<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n Artikel 1008 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches. \u201cDie Ausschlagung des Verm\u00e4chtnisses erfolgt ausschliesslich mittels \u00f6ffentlicher notarieller Beurkundung oder dem zust\u00e4ndigen Gericht vorgef\u00fchrten Schriftsatz zur Erfassung der Testamentarischen Verf\u00fcgungen oder der gesetzlichen Erbfolge\u201d.<\/em><\/p>\n\n\n\n Folglich m\u00fcssen Sie im Normalfall durch Unterzeichnung einer \u00f6ffentlichen Urkunde, vor einem \u00f6ffentlichen Notar ausdr\u00fccklich auf die Erbschaft verzichten. <\/strong>Sollten sich Ihr Wohnsitz nicht in Spanien befinden, k\u00f6nnen Sie dies vor einem \u00f6ffentlichen Notar Ihres Landes oder im Spanischen Konsulat (mit notariellen Befugnissen) vornehmen.<\/p>\n\n\n\n Zu beachten ist, dass nach Spanischen Erbrecht der Verzicht unwiderruflich und nicht r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen ist. Es sei denn Sie k\u00f6nnen einen Irrtum nachweisen, ein neues Testament kommt zum Vorschein, usw.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Aus steuerlicher Sicht, f\u00e4llt keine Erbschaftsteuer an, wenn der Erbfolger einfach das Erbe verzichtet.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Hingegen, hat der Verzicht zugunsten einer bestimmten Person eine doppelte Besteuerung zur Folge.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Einerseits wird die Erbschaftssteuer des verzichtenden Erfolgers f\u00e4llig (selbst ohne Entgelt) und zum anderen muss der\/die Beg\u00fcnstigte Schenkungssteuer f\u00fcr das erhaltene Gut oder Verm\u00f6gen zahlen. Wir empfehlen die steuerlichen Konsequenzen zu pr\u00fcfen, bevor Sie zugunsten einer anderen Person auf die Erbschaft verzichten.<\/p>\n\n\n\n Ein Beispiel, in dem ein Erbverzicht aus steuerlichen Gr\u00fcnden angebracht w\u00e4re: Der \u00fcberlebende Ehepartner verzichtet zugunsten der Kinder auf seinen\/ihren Anteil. In diesem Fall k\u00f6nnen die Erben die gesammte Erbschaft ohne zus\u00e4tzliche Besteuerung (Schenkungssteuer) entgegennehmen.<\/p>\n\n\n\n