{"id":9523,"date":"2020-10-16T20:53:56","date_gmt":"2020-10-16T18:53:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=9523"},"modified":"2020-10-16T20:54:00","modified_gmt":"2020-10-16T18:54:00","slug":"barzahlungen-beim-an-und-verkauf-von-immobilien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/barzahlungen-beim-an-und-verkauf-von-immobilien\/","title":{"rendered":"Barzahlungen beim An-und Verkauf von Immobilien"},"content":{"rendered":"\n
Anfrage:<\/p>\n\n\n\n
Sehr geehrter Anwalt,<\/em><\/p>\n\n\n\n Ich habe einen Kaufvertrag f\u00fcr den Erwerb einer Immobilie in Moraira (Alicante, Costa Blanca) geschlossen. Die Unterzeichnung der Kaufurkunde und \u00dcbergabe des Eigentums vor einem Notar ist f\u00fcr kommenden Monat vorgesehen. Der Verk\u00e4ufer w\u00fcnscht, dass einen Teil der ausstehenden Kaufsumme in Bar bezahlt wird. Ist dies legal?<\/em><\/p>\n\n\n\n Sehr geehrter Leser<\/p>\n\n\n\n Vielen Dank f\u00fcr Ihre Anfrage.<\/p>\n\n\n\n Zuerst sei erw\u00e4hnt, dass eine Bargelzahlung nicht unbedingt als rechtswidrig betrachtet werden muss. In diesem Sinne ist eine Teilzahlung in Bar (z.Bsp. beim Kauf einer Immobilie, eines Autos, beim Arztbesuch, beim Anwalt, usw) durchaus m\u00f6glich. Unter Voraussetzung, dass die geleistete Zahlung ordnungsgem\u00e4ss in Rechnung gestellt und dem Finanzamt gemeldet wird.<\/p>\n\n\n\n Weiterhin m\u00fcssen Sie in diesem Zusammenhang wissen, dass Bargeldzahlungen gesetzlichen Einschr\u00e4nkungen unterliegen. Laut Gesetz 7\/2012, vom 29 Oktober, sind Barzahlungen an einen Unternehmer\/Firma\/Gesellschaft auf maximal \u20ac 2.500 begrenzt.<\/p>\n\n\n\n In Ihrem Fall handelt es sich um eine Eigentums\u00fcbertragung und Barzahlung zwischen Privatpersonen und hier m\u00fcssen Sie die geleistete Zahlung mittels Formular S-1, oder entsprechendem (dies h\u00e4ngt von der H\u00f6he der bezahlten Summe ab) beim Finanzamt anmelden.<\/p>\n\n\n\n Zwischen einer Barzahlung (die durchaus legal sein kann) und dem rechtswidrigen\u201cSchwarzgeld\u201d oder \u201cZahlung in B\u201d besteht ein grosser Untershied und sollte der Verk\u00e4ufer Zweiteres beabsichtigen, empfehlen wir dies nicht zu akzeptieren. Nur Schecks und \u00dcberweisungen auf der notariellen Kaufurkunde anzugeben unter Auslassung der geleisteten Barzahlungen, ist eine illegale Praktik, die absolut nicht ratsam ist.<\/p>\n\n\n\n Sie k\u00f6nnen nicht zu dieser rechtswidrigen Zahlungsform in \u201cB\u201d gezwungen werden, und sollten ausserdem bedenken, dass Sie keinen Nachweis f\u00fcr die wirklich bezahlte Kaufsumme haben, falls Sie irgendeinen Anspruch oder Forderung gegen den Verk\u00e4ufer geltend machen m\u00fcssen. Hinzu k\u00e4men steuerlichen Auswirkungen, die Sie ber\u00fccksichtigen sollten. Beim Kauf w\u00fcrden Sie aufgrund des angegebenen Kaufpreises eine niedrigere \u00dcbertragungssteuer (10% in der Provinz Alicante) bezahlen. Allerdings, wird die beim Verkauf der Immobilie anfallende Ertragssteuer (Differenz zwischen dem jetzigen Verkaufspreis und des damaligen Kaufpreises) von ungef. 20% zum Nachteil und stimmt ausserdem nicht mit der wirklich bezahlten Summe \u00fcberein.<\/p>\n\n\n\n Wir empfehlen keine grossen Betr\u00e4ge in Cash zu zahlen und immer eine Rechnung oder Quittung zu verlagen. Wie bereits erw\u00e4hnt sind Barzahlungen m\u00f6glich, jedoch sind diese mit bestimmten Einschr\u00e4nkungen verbunden setzen voraus, dass die bezahlten Betr\u00e4ge ordnungsgem\u00e4ss angemeldet werden. Nur so k\u00f6nnen Sie Schadensanspr\u00fcche geltend machen, falls sich Probleme mit dem Gut oder dem geleisteten Service ergeben sollten.<\/p>\n\n\n\n