{"id":9469,"date":"2020-10-15T18:01:41","date_gmt":"2020-10-15T16:01:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=9469"},"modified":"2020-10-15T18:11:25","modified_gmt":"2020-10-15T16:11:25","slug":"neuer-gerichtserfolg-immobilien-ansprueche-kaeufer-und-verkaeufer-bauprobleme-feuchtigkeit-termiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/neuer-gerichtserfolg-immobilien-ansprueche-kaeufer-und-verkaeufer-bauprobleme-feuchtigkeit-termiten\/","title":{"rendered":"Neuer Gerichtserfolg. Immobilien Anspr\u00fcche K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer, Bauprobleme, Feuchtigkeit, Termiten."},"content":{"rendered":"\n
Unser heutiger Artikel befasst sich mit der j\u00fcngsten Entscheidung 126\/2020 des Gerichts Nr. 4 in Denia zugunsten eines Mandanten von White Baos Abogados.<\/p>\n\n\n\n
Unser Mandant, Herr X, hatte k\u00fcrzlich eine Immobilie in Spanien verkauft. Er erhielt die vom K\u00e4ufer gegen ihn eingereichte Klage Monate mehrere Monate nach der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde. Der K\u00e4ufer\/Kl\u00e4ger forderte eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von etwa 13.500 \u20ac wegen angeblicher Bauprobleme, Feuchtigkeit und Existenz von Termiten.<\/p>\n\n\n\n
Grundlage der Klage, 6 Monate nach der \u00dcbergabe, war nicht ein versteckter Mangel, sondern die \u00dcbergabe einer anderen Sache. Dh, f\u00fcr den Kl\u00e4ger war die beabsichtigte Nutzung der Immobilie aufgrung der aufgetauchten Probleme ausgeschlossen. Dies ist das sogenannte ALIUD PRO ALIO<\/u><\/strong> oder „eine Sache statt einer anderen“<\/u><\/strong>, dessen Rechtsgrundlage in den Artikeln 1101 und 1124 des spanischen B\u00fcrgerlichen Zivilgesetzbuchs zu finden ist.<\/p>\n\n\n\n Wie von uns im Gerichtsverfahren dargelegt wurde, reicht in diesen F\u00e4llen das Vorliegen eines Problems nicht aus, es muss von erheblicher Bedeutung sein und die vollkommene Unzufriedenheit des K\u00e4ufers zur Folge haben.<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n In dem vorgenannten Fall konnte die Gegenpartei zu keinem Zeitpunkt nachweisen, dass die Feuchtigkeit oder die Termiten (deren Existenz wir bezweifeln), falls vorhanden, von so wesentlicher Bedeutung oder Relevanz waren, dass das von unserem Mandanten \u00fcbergebene Objekt gebrauchsunf\u00e4hig war. <\/p>\n\n\n\n Mit diesem Argument wurde die Klage gegen unseren Mandanten vom Gericht Nr. 4 in Denia zur\u00fcckgewiesen und die Gegenpartei zur Zahlung der Kosten des Verfahrens verurteilt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Wenn Sie als K\u00e4ufer\/Verk\u00e4ufer Zweifel oder rechtliche Probleme mit der gekauften oder verkauften Immobilie haben. Bei Bauproblemen, Feuchtigkeit, Termiten usw., m\u00fcssen Sie Folgendes ber\u00fccksichtigen:<\/p>\n\n\n\n \u2022 Abh\u00e4ngig von den rechtlichen Schritten, die Sie einleiten m\u00f6chten, ob f\u00fcr versteckte M\u00e4ngel oder f\u00fcr die \u00dcbergabe einer anderen Sache, betr\u00e4gt die Frist f\u00fcr die Einreichung der Klage 6 Monate oder 5 Jahre.<\/p>\n\n\n\n \u2022 Sie sollten sofort einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Unsere Kanzlei kann Ihnen helfen<\/p>\n\n\n\n \u2022 Abh\u00e4ngig von der Art der eingereichten Klage reicht es nicht aus, das Bestehen des Problems darzulegen, die Bedeutung und dass es nicht bekannt oder sichtbar war muss ebenso nachgewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n \u2022 Wenn Sie beabsichtigen, rechtliche Schritte aufgrund der \u00dcbergabe einer anderen Sache einzuleiten, m\u00fcssen Sie ebenso nachweisen, dass das Eigentum f\u00fcr den beabsichtigten Gebrauch unbrauchbar oder untauglich ist. Das hei\u00dft, die Immobilie muss unbewohnbar sein.<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr Fragen zum spanischen Immobilienrecht, zu Baum\u00e4ngeln, Kauf- und Verkaufsvertr\u00e4gen stehen wir gerne zu Ihrer Verf\u00fcgung.<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n