{"id":9437,"date":"2020-10-01T20:02:09","date_gmt":"2020-10-01T18:02:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=9437"},"modified":"2020-10-01T20:02:11","modified_gmt":"2020-10-01T18:02:11","slug":"steueransaessige-steuerpflicht-in-spanien-erbschaftssteuer-fuer-im-ausland-geerbte-vermoegenswerte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/steueransaessige-steuerpflicht-in-spanien-erbschaftssteuer-fuer-im-ausland-geerbte-vermoegenswerte\/","title":{"rendered":"Steuerans\u00e4ssige. Steuerpflicht in Spanien Erbschaftssteuer f\u00fcr im Ausland geerbte Verm\u00f6genswerte."},"content":{"rendered":"\n
Anfrage<\/u><\/em><\/p>\n\n\n\n Ich bin in Spanien ans\u00e4ssig und habe von meinen Eltern in Deutschland geerbt. Muss ich in Spanien Steuern zahlen? Welche Steuern muss ich zahlen? Wo?<\/u><\/em><\/p>\n\n\n\n Diese Anfragen sind keine Seltenheit, und unser heutiger Artikel m\u00f6chte den in Spanien ans\u00e4ssigen Erben, die von einer Erbschaft im Ausland (au\u00dferhalb Spaniens) beg\u00fcnstigt worden sind grundlegende Informationen \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n Zuerst stellen wir fest, dass in Spanien jeder Erbe oder Verm\u00e4chtnissnehmer, usw. Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) zahlen muss.<\/p>\n\n\n\n Ungeachtet der Staatsangeh\u00f6rigkeit (spanisch, deutsch, fraz\u00f6sisch, englisch, usw.) ist jeder, der in Spanien steuerlich ans\u00e4ssig ist, gem\u00e4\u00df Artikel 6 des ISD-Gesetzes pers\u00f6nlich Zahlungspflichtig und zahlt in Spanien Steuern f\u00fcr alle geerbten Verm\u00f6genswerte, dh auch f\u00fcr die Verm\u00f6genswerte im Ausland (au\u00dferhalb<\/a> Spaniens).<\/p>\n\n\n\n Wo wird gezahlt<\/p>\n\n\n\n Ein Steuerans\u00e4ssiger in Spanien muss, selbst wenn der Verstorbene nicht in Spanien steuerpflichtig war, eine Erbschaftssteuererkl\u00e4rung vor der Steuerbeh\u00f6rde in Madrid einreichen.<\/p>\n\n\n\n Es ist jedoch sehr wichtig zu wissen, dass der in Spanien ans\u00e4ssige Erbe von den Steuerverg\u00fctungen der Autonomen Gemeinschaft (Land) in dem er seinen Wohnsitz hat, profitieren kann, <\/strong>selbst wenn der Erblasser in einem Land au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union ans\u00e4ssig war. In diesem Zusammehang haben wir in fr\u00fcheren Artikeln die Urteile des spanischen Obersten Gerichtshofs bez\u00fcglich der Steuerdiskriminierung der Einwohner in Drittl\u00e4ndern au\u00dferhalb der EU behandelt.<\/p>\n\n\n\n Wie wird gezahlt.<\/p>\n\n\n\n \u00dcber das im Ausland (au\u00dferhalb Spaniens) geerbte Verm\u00f6gen, muss die Steuererkl\u00e4rung zusammen mit schriftlichen Unterlagen der Erbschaft, des Verm\u00f6gens und dessen Wert eingereicht werden.<\/p>\n\n\n\n Es handelt sich hierbei um :<\/p>\n\n\n\n .- die Sterbeurkunde. (eine ausl\u00e4ndische Sterbeurkunde muss in Spanische \u00fcbersetzt und apostilliert werden)<\/p>\n\n\n\n .- der Nachweis des Erbrechtstitels: Kopie des Testaments und die Bescheinigung, dass es das letzte g\u00fcltige Testament ist.<\/p>\n\n\n\n .- der Nachweis \u00fcber die Verm\u00f6genswerte der Erbschaft und ihr Wert. ZBsp.: Informationen aus dem Grundbuch, Bescheinigung des Kontoguthabens und der Investitionswerte usw.<\/p>\n\n\n\n Sind Sie in Spanien steuerpflichtig, m\u00fcssen Sie, unabh\u00e4ngig von Ihrer Staatsangeh\u00f6rigkeit, die Erbschaftssteuer in diesem Land zahlen. Selbst wenn sich das geerbte Eigentum oder Recht au\u00dferhalb Spaniens befindet. In den meisten F\u00e4llen ist dies nicht sehr kostspielig und erm\u00f6glicht Ihnen, die durch die Erbschaft oder durch den Verkauf der geerbten Immobilie(n) erworbenen Gelder problemlos nach Spanien zu \u00fcberweisen.<\/p>\n\n\n\n Unsere Kanzlei kann Ihnen bei der Abwicklung des Erbschaftsverfahrens in Spanien und auch bei der Abwicklung des Verfahrens au\u00dferhalb Spaniens helfen. Sind Sie in Spanien steuerans\u00e4ssig und w\u00fcnschen Sie eine kompetente Rechtsberatung? Kontaktieren Sie uns. Wir stehen gerne zu Ihrer Verf\u00fcgung.<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern \u00fcbermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/em><\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel .: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2020 – Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Spanische Anwaltskanzlei. Erbschaftssteuer. In Spanien steuerans\u00e4ssige Erben. Pers\u00f6nliche Zahlungsverpflichtung der Erbschaftssteuer. Steuer f\u00fcr eine Erbschaft im Ausland. […]<\/p>\n