{"id":9078,"date":"2020-09-18T20:26:33","date_gmt":"2020-09-18T18:26:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=9078"},"modified":"2020-09-18T20:26:41","modified_gmt":"2020-09-18T18:26:41","slug":"probleme-zwischen-den-eigentuemern-einer-immobilie-in-spanien-rechtliche-beratung-entschaedigung-aufgrund-hinderung-an-der-nutzung-des-gemeinsamem-eigentums","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/probleme-zwischen-den-eigentuemern-einer-immobilie-in-spanien-rechtliche-beratung-entschaedigung-aufgrund-hinderung-an-der-nutzung-des-gemeinsamem-eigentums\/","title":{"rendered":"Probleme zwischen den Eigent\u00fcmern einer Immobilie in Spanien. Rechtliche Beratung. Entsch\u00e4digung aufgrund Hinderung an der Nutzung des gemeinsamem Eigentums."},"content":{"rendered":"\n
Hat eine Immobilie mehrere Eigent\u00fcmer (Miteigent\u00fcmer) k\u00f6nnen, wenn die Beziehungen nicht gut sind, zahlreiche Probleme zwischen ihnen auftreten. Nach spanischem Recht besteht, gem\u00e4ss Artikel 392 des spanischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs in den F\u00e4llen in denen ein unteilbares Eigentum mehreren Personen geh\u00f6rt, eine Eigent\u00fcmergemeinschaft.<\/p>\n\n\n\n
Die am h\u00e4ufigsten auftretenden Probleme und Streitigkeiten zwischen Miteigent\u00fcmern, die manchmal vor Gericht enden, sind: die Nichtzahlung der gemeinsamen Aufwendungen seitens einer der Eigent\u00fcmer, die Weigerung eines Eigent\u00fcmers, das Haus zu verkaufen oder den Anteil des Miteigent\u00fcmers, der die Eigent\u00fcmergemeinschaft verlassen m\u00f6chte, aufzukaufen.<\/p>\n\n\n\n
Unser heutiger Artikel konzentriert sich auf die m\u00f6glichen rechtlichen Anspr\u00fcche in den F\u00e4llen, in denen einer der Miteigent\u00fcmer die Immobilie ausschlie\u00dflich und ausschlie\u00dfend nutzt, d.h. die anderen Eigent\u00fcmer an der Nutzung des Eigentums hindert.<\/strong><\/p>\n\n\n\n In diesen F\u00e4llen gilt Artikel 394 des spanischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs, in dem es hei\u00dft:<\/p>\n\n\n\n Jeder Teilnehmer kann die gemeinsamen Sache nutzen, solange er sie gem\u00e4\u00df ihrer Bestimmung und auf die Weise verwendet, die das Interesse der Gemeinschaft nicht beeintr\u00e4chtigt oder die Partner daran hindert, sie gem\u00e4\u00df ihrem Recht zu verwenden<\/em>.<\/p>\n\n\n\n Verhindert einer der Eigent\u00fcmer den Niesbrauch des Eigentums, kann der Miteigent\u00fcmer, dessen Nutzungsrecht verletzt worden ist, auf der Grundlage des angegebenen Artikels eine proportionale Entsch\u00e4digung (im Verh\u00e4ltniss zu seinem Anteil) f\u00fcr die Verletzung seiner Eigent\u00fcmerrechte. Hierbei ist es wichtig:<\/p>\n\n\n\n 1.- Es besteht Einwand\/Widerspruch gegen die ausschlie\u00dfliche und ausschlie\u00dfende Verwendung. Hier ist von grundlegender Wichtigkeit, dass, mit dem Rat eines erfahrenen Anwalts und vor Einreichung der Klage, die gemeinschaftliche Nutzung des Eigentums mit einem Mahnschreiben gefordert wird.<\/p>\n\n\n\n 2.- F\u00fcr die Zwecke einer m\u00f6glichen gerichtlichen Klage ist es wichtig die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung zu bestimmen. Diese entspricht im Allgemeinen der monatlichen Miete, die bei einer eventuellen Vermietung der Immobilie erzielt werden k\u00f6nnte, wobei die Anzahl der Eigent\u00fcmer und deren prozentueller Anteil ber\u00fccksichtigt wird.<\/p>\n\n\n\n 3. In Bezug auf die geltend zu machende Entsch\u00e4digung und zus\u00e4tzlich zu dem oben genannten Artikel, beruht der Anspruch auf der rechtlichen Basis eines au\u00dfervertraglichen Verschuldens (Artikel 1902 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs) und auf eine ungerechtfertigte Bereicherung.<\/p>\n\n\n\n Haben Sie ein Haus oder eine Wohnung in Spanien und sind sich mit dem Miteigent\u00fcmer \u00fcber die Nutzung, den eventuellen Verkauf und der Zahlung der Kosten nicht einig? Kontaktieren Sie uns. Wir stehen gerne zu Ihrer Verf\u00fcgung<\/u>. <\/strong><\/p>\n\n\n\n Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern \u00fcbermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/em><\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel .: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2020 – Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Fachanw\u00e4lte in Spanien. Eigentumsrechte. Streitigkeiten zwischen Miteigent\u00fcmern. Ausschluss der Nutzung des gemeinsamen Eigentums. Gesetzlicher Anspruch auf Entsch\u00e4digung. […]<\/p>\n