{"id":6635,"date":"2013-03-14T12:03:00","date_gmt":"2013-03-14T12:03:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/familienrecht-spanien-antrag-auf-anderung-der-vormundschaft-wegen-verstoss-des-vereinbarten-besuchsrecht\/"},"modified":"2020-09-21T18:57:29","modified_gmt":"2020-09-21T16:57:29","slug":"familienrecht-spanien-antrag-auf-anderung-der-vormundschaft-wegen-verstoss-des-vereinbarten-besuchsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/familienrecht-spanien-antrag-auf-anderung-der-vormundschaft-wegen-verstoss-des-vereinbarten-besuchsrecht\/","title":{"rendered":"FAMILIENRECHT SPANIEN ANTRAG AUF \u00c4NDERUNG DER VORMUNDSCHAFT WEGEN VERSTOSS DES VEREINBARTEN BESUCHSRECHT."},"content":{"rendered":"
Sehr geehrter Leser, <\/p>\n
Vielen Dank f\u00fcr Ihre Anfrage.<\/p>\n
Die Antwort auf Ihre Frage muss im Prinzip JA lauten. Im Artikel 776.3 der Spanischen Zivilprozessordnung heisst es: „Die wiederholte Verletzung der Verpflichtungen bez\u00fcglich des Besuchsrechts durch den betreuenden, sowie nicht-betreuenden Elternteil, kann zur \u00c4nderung des Sorge- und Besuchsrecht f\u00fchren. <\/p>\n
Sollte sich der betreuende Elternteil weigern, den von dem Richter auferlegten Bestimmungen bez\u00fcglich des Besuchsrechts nachzukommen, k\u00f6nnen Sie verlangen, dass diese Bestimmungen ge\u00e4ndert werden. Sie k\u00f6nnen ausserdem die \u00c4nderung des Vormundschafts- und Sorgerechts verlangen, damit ihre minderj\u00e4hrigen Kinder mit Ihnen leben. <\/p>\n
Sie m\u00fcssen wissen, dass trotz bestehender M\u00f6glichkeit diese \u00c4nderung keinesfalls automatisch in Kraft tritt. Das Familienrecht strebt grunds\u00e4tzlich immer nach Schutz der Minderj\u00e4hrigen und deren Interessen. Somit w\u00fcrde die \u00c4nderung der Vormundschaft nur genehmigt werden, wenn dies dem Minderj\u00e4hrigen und dessen Interessen zugute kommt. <\/p>\n
Nach unserem Ermessen m\u00fcssen Sie nicht nur beweisen, dass die Mutter Ihre Verbindung zu den Kindern unterbindet. Unter Ber\u00fccksichtigung, dass Kinder Anrecht auf eine Beziehung zu jedem Elternteil haben, m\u00fcssen Sie ausserdem beweisen, dass der Wechsel in der Vormundschaft und Betreuung das Beste f\u00fcr Ihre Kinder ist. Dies kann umstritten und kompliziert sein. Sollten Ihre Kinder schon seit langem mit der Mutter leben und in der spanischen Kultur, in der Schule, usw. integriert sein, kann der Wechsel des Betreuungsrechts und in Ihrem Falle des Wohnsitzes nach Deutschland negative Auswirkungen haben. <\/p>\n
In einem \u00e4hnlichen Fall wurde k\u00fcrzlichen vom Obersten Spanischen Gerichtshof am 31 Januar das Urteil Nr. 823\/2012 gef\u00e4llt. Der Vater hatte keinen Zugang zu seinem Sohn, der mit der Mutter in den Vereinigten Staaten wohnte. Er konnte das Kind weder anrufen, noch an den vereinbarten Ferienwochen besuchen. Das Bezirksgericht zuerst und danach das Landesgericht, gaben dem Vater Recht und gew\u00e4hrten Ihm das Sorgerecht des Kindes. Der Oberste Spanische Gerichtshof war aber entgegen dessen der Ansicht, das dieser Wechsel nicht das Beste f\u00fcr das Kind w\u00e4re, dass mit der Mutter aufgewachsen und an den amerikanischen Lebensstil gew\u00f6hnt ist. Ausserdem verwiess der Oberste Gerichtshof den Vater auf die M\u00f6glichkeit andere alternative Massnahmen zu ergreifen wie zBsp. die Beantragung von Strafgeldern, die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verletzung des Scheidungsurteils, oder die Anwendung der im Hagener Abkommen vom 26 Oktober 1980 vorgesehenen Massnahmen, die unter anderem gew\u00e4hrleisten, dass das in einem Staat geltende Sorge- und Besuchsrecht von allen Unterzeichnerstaaten respektiert wird, usw.
Sollten Sie oder ihnen bekannte Personen sich in dieser Lage befinden, fragen Sie uns bitte und wir werden Sie sachgem\u00e4ss beraten. <\/p>\n
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er \u00fcbermittelt lediglich Information zu Rechtsfragen. <\/p>\n
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FRAGE: Meine Frau und ich haben uns in Spanien nach den Gesetzen unseres Landes scheiden lassen. Sie hat das Vormundschafts-und Betreuungsrecht unserer kleinen Zinder und alle leben in Spanien. Ich wohne zur Zeit in Deutschland. Nun h\u00e4lt meine Frau die Bestimmungen des Scheidungsurteils bez\u00fcglich der Zinder nicht ein. Ich kann weder telefonisch mit ihnen sprechen, […]<\/p>\n