{"id":6633,"date":"2013-03-28T12:03:00","date_gmt":"2013-03-28T12:03:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/spanisches-erbschafts-und-nachfolgerecht-europaische-verordnung-650-2012-testamente-und-erbschaften-auslandischer-b-rger-in-spanien\/"},"modified":"2020-09-21T18:57:29","modified_gmt":"2020-09-21T16:57:29","slug":"spanisches-erbschafts-und-nachfolgerecht-europaische-verordnung-650-2012-testamente-und-erbschaften-auslandischer-b-rger-in-spanien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/spanisches-erbschafts-und-nachfolgerecht-europaische-verordnung-650-2012-testamente-und-erbschaften-auslandischer-b-rger-in-spanien\/","title":{"rendered":"Spanisches Erbschafts- und Nachfolgerecht: Europ\u00e4ische Verordnung 650\/2012, Testamente und Erbschaften ausl\u00e4ndischer B\u00fcrger in Spanien"},"content":{"rendered":"
Sehr geehrte Anw\u00e4lte,
Mein Steuerberater hat mich informiert, dass aufgrund einer gesetzlichen \u00c4nderung, die Testamente ausl\u00e4ndischer B\u00fcrger in Spanien in K\u00fcrze nicht mehr g\u00fcltig sind, es sei denn, es wird ein Kodizill beigef\u00fcgt. Ist dies nach Spanischem Erbschaftsrecht m\u00f6glich?<\/b><\/p>\n
Sehr geehrter Leser<\/p>\n
Nein, die Aussage, dass die in Spanien von ausl\u00e4ndischen Staatsb\u00fcrgern (Deutsche, \u00d6sterreicher, Schweizer, usw.) abgefassten Testamente ihre G\u00fcltigkeit verlieren, ist nicht richtig.<\/p>\n
Nach der im letzten Jahr genehmigten, europ\u00e4ischen Verordnung 650\/2012, die u.a. auch von Spanien ratifiziert worden ist, muss das in dem Land geltende Gesetz angewendet werden, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen gew\u00f6hnlichen Wohnsitz hat. Der Erblasser kann sich aber auch, gem\u00e4ss Artikel 22, ausdr\u00fccklich f\u00fcr das geltende Recht seiner Staatsangeh\u00f6rigkeit entscheiden. Diese Verordnung gilt f\u00fcr die Nachfolgeregelung aller Sterbef\u00e4lle ab dem17 August 2015.<\/p>\n
Somit unterliegt Ihre Nachfolge ab dem 17.08.2015 als zBsp. deutscher Staatsb\u00fcrger, der in Spanien lebt, dem Spanischen Erbschafts- und Nachfolgerecht. Es sein denn, Sie haben sich in Ihrem Testament f\u00fcr die Anwendung Ihrer diesbez\u00fcglichen nationalen Rechtsvorschriften entschieden. Dies ist wichtig, da nach spanischem Recht der f\u00fcr die Zwangserben (Nachkommen) bestimmte Pflichtteil mindestens 2\/3 der Erbschaft ausmacht.<\/p>\n
Infolgedessen, w\u00fcrde Ihren Nachkommen (Kindern) dieser 2\/3 Pflichtteil der spanischen Erbschaft zustehen.<\/p>\n
Daher stimmt es nicht, dass die von Ausl\u00e4ndern erstellten Spanischen Testamente ung\u00fcltig werden. Es geht ausschliesslich darum, dass die Bestimmungen des Erblassers nur erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen, wenn sie mit dem anwendbaren Recht in Einklang stehen. Sie m\u00fcssen sich vergewissern, dass die f\u00fcr Ihr Testament ausgew\u00e4hlte Gesetzgebung Ihre Verf\u00fcgungen auch erlaubt.<\/p>\n
In einigen F\u00e4llen ist die auf Ihre Erbfolge anzuwendende Gesetzgebung nicht relevant. Haben Sie weder Nachkommen, noch Eltern und hinterlassen Ihrem Ehepartner den gesammten Besitz, ist die Wahl zwischem dem Spanischen und zBsp. Deutschen Recht nicht massgebend. Dies ist unter beiden Gesetzgebungen ohne weiteres m\u00f6glich und Ihr Testament m\u00fcsste demzufolge nicht ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n
Sollten Ihre Verf\u00fcgungen unter Spanischem Recht nicht erlaubt sein, m\u00fcssen Sie sich vergewissern, dass auf Ihrem Testament ausdr\u00fccklich Ihr Nationales Recht zur Anwendung kommt. Andernfalls empfehlen wir Ihnen ein Neues zu erstellen, anstatt ein Kodizill zu unterzeichnen. Die Kosten hierf\u00fcr sind ungef\u00e4hr gleich, aber in einem einzigen Dokument ist alles besser und deutlicher beinhaltet.<\/p>\n
Sind Sie nicht sicher, welcher Gesetzgebung Ihre Erbfolge in Spanien unterliegt, oder welche f\u00fcr Sie vorteilhafter ist, dann m\u00fcssen Sie Ihr Testament nachpr\u00fcfen. Hierbei k\u00f6nnen wir Ihnen behilflich sein.<\/p>\n
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er \u00fcbermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen.<\/p>\n
White & Baos
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FRAGE: Sehr geehrte Anw\u00e4lte,Mein Steuerberater hat mich informiert, dass aufgrund einer gesetzlichen \u00c4nderung, die Testamente ausl\u00e4ndischer B\u00fcrger in Spanien in K\u00fcrze nicht mehr g\u00fcltig sind, es sei denn, es wird ein Kodizill beigef\u00fcgt. Ist dies nach Spanischem Erbschaftsrecht m\u00f6glich? Sehr geehrter Leser Nein, die Aussage, dass die in Spanien von ausl\u00e4ndischen Staatsb\u00fcrgern (Deutsche, \u00d6sterreicher, Schweizer, […]<\/p>\n