{"id":6622,"date":"2013-06-20T12:06:00","date_gmt":"2013-06-20T12:06:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/die-anderung-des-spanischen-mietrechts-was-sie-unbedingt-wissen-m-ssen-wenn-sie-eine-wohnung-haus-apartment-mieten-oder-vermieten-mochten\/"},"modified":"2020-09-21T18:57:29","modified_gmt":"2020-09-21T16:57:29","slug":"die-anderung-des-spanischen-mietrechts-was-sie-unbedingt-wissen-m-ssen-wenn-sie-eine-wohnung-haus-apartment-mieten-oder-vermieten-mochten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/die-anderung-des-spanischen-mietrechts-was-sie-unbedingt-wissen-m-ssen-wenn-sie-eine-wohnung-haus-apartment-mieten-oder-vermieten-mochten\/","title":{"rendered":"Die \u00c4nderung des spanischen Mietrechts. Was Sie unbedingt wissen m\u00fcssen, wenn Sie eine Wohnung\/Haus\/Apartment mieten oder vermieten m\u00f6chten."},"content":{"rendered":"
Liebe Leser, <\/span><\/p>\n
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Im Monat Juni ist das spanische Mietgesetz 29\/1994 (LAU) ge\u00e4ndert worden und demzufolge die Grundregeln der Mieten in Spanien. <\/p>\n
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Folgende \u00c4nderungen m\u00fcssen besonders hervorgehoben werden: <\/p>\n
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1.- Eintragung der Mietvertr\u00e4ge in das Grundbuchamt. <\/b><\/p>\n
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Laut \u00c4nderung des Artikel Nr. 7 der LAU, m\u00fcssen alle Mietvertr\u00e4ge in das Grundbuchamt eingetragen werden, um volle Rechtsg\u00fcltigkeit zu erlangen.<\/p>\n
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Dies ist eine grundlegende \u00c4nderung. Unsere Mietrechte gegen\u00fcber Dritten, im Gegensatz zu der bisheringen Praxis, sind nur gew\u00e4hrleistet, wenn der Mietvertrag im Grundbuchamt angemeldet ist Dieses Problem k\u00f6nnte beim Verkauf der Wohnung auftreten, oder bei Zwangsvollstrekung seitens der Bank. Ist Ihr Mietvertrag nicht eingetragen, hat der neue Eigent\u00fcmer Ihnen gegen\u00fcber keine Verpflichtungeb. In diesen F\u00e4llen sch\u00fctzt Sie nur die Eintragung Ihres Mietvertrags beim Grundbuchamt.<\/p>\n
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2.- Reduzierung des Mindestnutzungsrechts bei Mietvertr\u00e4gen. (nur bei Mietwohnungen)<\/b><\/p>\n
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Laut \u00c4nderung des Artikel Nr. 9 der LAU, wird die Vertragsdauer eines Mietvertrags ab jetzt obligatorisch bis zu drei Jahre verl\u00e4ngert, falls er unter diesem Limit liegen sollte. Es sei denn, der Mieter teilt dem Vermieter seinen Wunsch mit, die Vertragsdauer nicht zu verl\u00e4ngern. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Mindestdauer der Miete bisher auf f\u00fcnf Jahre festgelegt war. <\/p>\n
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3.- R\u00fcckforderungsm\u00f6glichkeiten der Wohnung wegen Scheidung, Trennung, usw. <\/b><\/p>\n
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Die obligatorische Erweiterung der Mindestdauer bis zu drei Jahren entf\u00e4llt, wenn der Vermieter die Wohnung aufgrund einer Scheidung, Trennung oder Nichtigerkl\u00e4rung der Ehe, f\u00fcr sich selbst, oder f\u00fcr die vom Gesetz vorgesehenen Familienangeh\u00f6rigen ben\u00f6tigt. <\/p>\n
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4.- Schuldnerverzeichnis<\/b><\/p>\n
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Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Schuldnerverzeichnis f\u00fcr gerichtlich verurteilte Mietschuldner vor. In diesem Verzeichnis k\u00f6nnen Sie pr\u00fcfen, ob Ihr zuk\u00fcnftiger Mieter anderweitig Mietschulden hinterlassen hat. <\/p>\n
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F\u00fcr etwaige R\u00fcckfragen zum Thema, ganz gleich ob Sie Vermieter oder Mieter sind, stehen wir gerne zu Ihrer Verf\u00fcgung. <\/b><\/p>\n
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Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er \u00fcbermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen. <\/i><\/p>\n
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White & Baos<\/p>\n
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Tel:+34 966 426 185 <\/p>\n
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E-mail: info@white-baos.com<\/p>\n
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White & Baos 2013 \u2013 Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n
Liebe Leser, Im Monat Juni ist das spanische Mietgesetz 29\/1994 (LAU) ge\u00e4ndert worden und demzufolge die Grundregeln der Mieten in Spanien. Folgende \u00c4nderungen m\u00fcssen besonders hervorgehoben werden: 1.- Eintragung der Mietvertr\u00e4ge in das Grundbuchamt. Laut \u00c4nderung des Artikel Nr. 7 der LAU, m\u00fcssen alle Mietvertr\u00e4ge in das Grundbuchamt eingetragen werden, um volle Rechtsg\u00fcltigkeit zu erlangen. […]<\/p>\n