{"id":6619,"date":"2013-07-11T12:07:00","date_gmt":"2013-07-11T12:07:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/spanisches-immobilienrecht-eigent-mergemeinschaften-die-bedeutsame-anderung-des-gesetzes-zur-horizontalen-eigent-merschaft-und-dessen-auswirkung-auf-die-forderungseintreibung-von-aussenstehenden-beitr\/"},"modified":"2020-09-21T18:57:29","modified_gmt":"2020-09-21T16:57:29","slug":"spanisches-immobilienrecht-eigent-mergemeinschaften-die-bedeutsame-anderung-des-gesetzes-zur-horizontalen-eigent-merschaft-und-dessen-auswirkung-auf-die-forderungseintreibung-von-aussenstehenden-beitr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/spanisches-immobilienrecht-eigent-mergemeinschaften-die-bedeutsame-anderung-des-gesetzes-zur-horizontalen-eigent-merschaft-und-dessen-auswirkung-auf-die-forderungseintreibung-von-aussenstehenden-beitr\/","title":{"rendered":"Spanisches Immobilienrecht. Eigent\u00fcmergemeinschaften. Die bedeutsame \u00c4nderung des Gesetzes zur horizontalen Eigent\u00fcmerschaft und dessen Auswirkung auf die Forderungseintreibung von aussenstehenden Beitr\u00e4gen."},"content":{"rendered":"
Sehr geehrter Leser,<\/span><\/p>\n
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Als Mitglied einer Eigent\u00fcmergemeinschaft sollten Sie wissen, dass das k\u00fcrzlich verabschiedete Gesetz 8\/2013 (26 Juni 2013), das vorhergehende Gesetz 49\/1960 zur horizontalen Eigent\u00fcmerschaft ge\u00e4ndert hat.<\/p>\n
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Viele Artikel des neuen Gesetzes haben sich ge\u00e4ndert, insbesonders im Hinblick auf die erforderliche Mehrheit zur Durchsetzung von Beschl\u00fcssen und Vereinbarungen. Wir wollen uns in dieser Information auf die Forderungseintreibung von aussenstehenden Beitr\u00e4gen konzentrieren.<\/p>\n
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In diesem Sinne sind besonders hervorzuheben:<\/p>\n
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1.- Ab jetzt haftet jede Person oder Unternehmen mit dem erworbenen Objekt, f\u00fcr die aussenstehenden Betr\u00e4ge und Schulden des Erwerbsjahres und der vorhergehenden drei Jahre. Dies ist eine sehr wichtige \u00c4nderung, da die Haftfrist bisher bei h\u00f6chstens zwei Jahren lag (Erwerbs- und Vorjahr). Ab jetzt ist der neue Eigent\u00fcmer f\u00fcr maximal vier Jahre haftbar.<\/p>\n
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Es ist von h\u00f6chster Wichtigkeit, bei der Eigent\u00fcmergemeinschaft einen Schuldschein zu beantragen und sich zu vergewissern, dass dieser alle gesetzlichen vorgeschriebenen F\u00f6rmlichkeiten erf\u00fcllt. Sie k\u00f6nnten sonst f\u00fcr die Schuldenbelastung des Objektes haftbar gemacht werden (die in einigen F\u00e4llen sehr hoch sein kann). <\/p>\n
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2.- Die 4-j\u00e4hrigen Schulden gegen\u00fcber der Eigent\u00fcmergemeinschaft haben gem\u00e4ss Artikel 1923 des Zivilgesetzbuches ab jetzt Vorzugsrecht gegen\u00fcber anderen Shulden (sogar Hypothekarkrediten)<\/p>\n
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SCHLUSSFOLGERUNG: Diese Gesetzes\u00e4nderung verbessert die Forderungsrechte der Eigent\u00fcmergemeinschaften gegen\u00fcber s\u00e4umigen Miteigent\u00fcmern in betr\u00e4chtlichem Ausmass. Die Eigent\u00fcmergemeinschaften erhalten den Vorzug gegen\u00fcber anderen Gl\u00e4ubigern und machen den Erwerber (K\u00e4ufer, Banken nach Immobilienpf\u00e4ndung, usw.) f\u00fcr die anfallenden Schulden der letzten vier Jahre haftbar.<\/p>\n
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Hat Ihre Eigent\u00fcmergemeinschaft mit diesen oder anderen Angelegenheiten Probleme, stehen wir f\u00fcr R\u00fcckfragen gerne zu Ihrer Verf\u00fcgung.<\/b><\/p>\n
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Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er \u00fcbermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen. <\/p>\n
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White & Baos<\/p>\n
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Tel:+34 966 426 185 <\/p>\n
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E-mail: info@white-baos.com<\/p>\n
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Sehr geehrter Leser, Als Mitglied einer Eigent\u00fcmergemeinschaft sollten Sie wissen, dass das k\u00fcrzlich verabschiedete Gesetz 8\/2013 (26 Juni 2013), das vorhergehende Gesetz 49\/1960 zur horizontalen Eigent\u00fcmerschaft ge\u00e4ndert hat. Viele Artikel des neuen Gesetzes haben sich ge\u00e4ndert, insbesonders im Hinblick auf die erforderliche Mehrheit zur Durchsetzung von Beschl\u00fcssen und Vereinbarungen. Wir wollen uns in dieser Information […]<\/p>\n