{"id":6585,"date":"2016-02-03T08:01:51","date_gmt":"2016-02-03T08:01:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/das-urteil-des-obersten-gerichtshofes-lasst-bankia-ohne-jede-hoffnung-fordern-sie-ihr-geld-zuruck-bankia-aktien-100-der-klagen-gewonnen\/"},"modified":"2020-09-21T18:57:27","modified_gmt":"2020-09-21T16:57:27","slug":"das-urteil-des-obersten-gerichtshofes-lasst-bankia-ohne-jede-hoffnung-fordern-sie-ihr-geld-zuruck-bankia-aktien-100-der-klagen-gewonnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/das-urteil-des-obersten-gerichtshofes-lasst-bankia-ohne-jede-hoffnung-fordern-sie-ihr-geld-zuruck-bankia-aktien-100-der-klagen-gewonnen\/","title":{"rendered":"Das Urteil des Obersten Gerichtshofes l\u00e4sst Bankia ohne jede Hoffnung. Fordern Sie Ihr Geld zur\u00fcck. Bankia Aktien: 100% der Klagen gewonnen."},"content":{"rendered":"
Die aktuellen Ereignisse bringen diese Woche Bankia und die gerichtlichen Forderungen aufgrund des Aktienverkaufs der Börseneinführung im Juli 2011 erneut ins Gespräch. Obwohl wir das Thema in vorangehenden Artikeln schon mehrmals behandelt haben, erscheint angesichts der Bedeutung des Ereignisses, eine erneute Erwähnung absolut notwending. Zu beachten ist, dass laut Schätzung einiger Medien rund 400.000 Familien betroffen sind, deren Rückforderungsansprüche auf mehrere Millionen geschätz werden. Daher überrascht es nicht, dass Bankia-Präsident Goirigolzarri die Bereitstellung von 1.840 Millionen Euro bestätigt, um die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen von Bankia zu erfüllen.<\/p>\n
Wichtig ist folgende Bekanntmachung am 27. Januar 2016 auf der Webseite des Obersten Justizrates. Die von Bankia eingelegten Einsprüche im Zusammenhang mit dem Aktienverkauf der Börseneinführung werden zurückgewiesen.<\/strong> In dieser Hinsicht betont die Zivilkammer des Obersten Gerichtshofes ausdrücklich, dass die übermittelten Angaben und Prospekte schwerwiegende Unrichtigkeiten aufwiesen.<\/p>\n Der Oberste Spanische Gerichtshof bestätigt somit:<\/p>\n <\/p>\n Obwohl bekannt, ist das Urteil des Obersten Gerichtshofs noch nicht veröffentlicht worden und befindet sich derzeit im Entwurfstadium.<\/p>\n Haben Sie Ihre Bankia-Aktien anlässlich der Börseneinführung im Juli 2011 erworben und nicht verkauft, (dieser Fall wird unterschiedlich behandelt) sollten Sie folgendes beachten:<\/p>\n . – Bis Mai 2016 ist der ideale Zeitpunkt für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Verpassen Sie diese Gelegenheit nicht.<\/p>\n . – Sie können nicht nur die investierte Summe, sondern auch Zinsen, Gerichtskosten, usw. zurückfordern<\/p>\n . – White Baos Anwälte haben mit bisher 100% Erfolg, dutzenden Betroffenen geholfen ihre Investition wiederzugewinnen. <\/p>\n . – Anwaltsgebühren werden fällig wenn das Verfahren gewonnen und Ihr Geld zurückgezahlt wird. Bankia trägt in diesem Fall die Kosten des Verfahrens (einschliesslich unserer Gebühren).<\/p>\n . – Das Urteil, mit dem der Oberste Gerichtshof Bankias Einspruch zurückweist und jede Hoffnung der Bank zerstört, wird in Kürze veröffentlicht. <\/p>\n Es ist an der Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. <\/strong>Für Rückfragen zum Thema, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. <\/span><\/p>\n <\/strong><\/p>\n Dieser Artikel beinhaltet keine Rechtsberatung. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu Rechtsfragen. <\/em><\/p>\n Carlos Baos (Rechstanwalt)<\/p>\n Spanische Anwaltskanzlei<\/p>\n Alicante, Denia, Marina Alta, Costa Blanca.<\/p>\n 2016<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Die aktuellen Ereignisse bringen diese Woche Bankia und die gerichtlichen Forderungen aufgrund des Aktienverkaufs der Börseneinführung im Juli 2011 erneut ins Gespräch. Obwohl wir das Thema in vorangehenden Artikeln schon mehrmals behandelt haben, erscheint angesichts der Bedeutung des Ereignisses, eine erneute Erwähnung absolut notwending. Zu beachten ist, dass laut Schätzung einiger Medien rund 400.000 Familien […]<\/p>\n\n