{"id":6560,"date":"2016-09-15T17:48:52","date_gmt":"2016-09-15T17:48:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/mindestzinssatz-in-hypothekendarlehen-ein-neuer-erfolg-vor-den-gerichten-denias\/"},"modified":"2020-09-21T18:57:26","modified_gmt":"2020-09-21T16:57:26","slug":"mindestzinssatz-in-hypothekendarlehen-ein-neuer-erfolg-vor-den-gerichten-denias","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/mindestzinssatz-in-hypothekendarlehen-ein-neuer-erfolg-vor-den-gerichten-denias\/","title":{"rendered":"Mindestzinssatz in Hypothekendarlehen. Ein neuer Erfolg vor den Gerichten Denias."},"content":{"rendered":"
Heute möchten wir ein erneutes Urteil zugunsten unseres Mandanten, in diesem Fall des Gerichts Erster Instanz Nr. 3 in Denia aufgreifen, in dem folgende Entscheidung gefällt wurde: <\/p>\n
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. – Zur Rückzahlung der seit Vertragsbeginn aufgrund dieser Klausel zuviel bezahlten Zinsen, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen. <\/strong><\/p>\n . – Zur Neuberechnung des Tilgungsplans<\/strong> ohne Berücksichtigung der Klausel über den Mindeszinssatz, was zu einer Reduzierung des ausstehenden Kapitalbetrags führen würde. <\/strong><\/p>\n <\/p>\n An dieser Stelle möchten wir hinzufügen, dass die Bank bereits 29.500 € in das Gerichtskonto eingezahlt hat, um einem Teil der Verpflichtungen gegenüber unserem Mandanten nachzukommen, <\/p>\n Insofern die Bank Sie zum gegebenen Zeitpunkt nicht sachgemäss über die Auswirkungen der Klausel und die Begrenzung des Mindestzinssatzes Ihres Hypothekendarlehens informiert hat, können Sie Ihre Ansprüche mit hohen Erfolgschancen geltend machen.<\/p>\n Selbst wenn Ihre Bank die Nichtanwendung der Klausel versichert oder Ihnen ein Angebot unterbreitet. Sie könnten nicht nur die Ungültigkeit der Klausel verlangen, die Rückzahlung der zuviel bezahlten Zinsen, zuzüglich Zinsen. sondern auch die Neuberechnung Ihres Tilgungsplans und somit das geschuldete Kapital verringern. <\/p>\n Auch könnte es sein, dass nach eingehender Prüfung Ihres Darlehensvertrags andere missbräuchliche Klauseln zum Vorschein kommen (zBsp. übermässige Verzungszinsen, usw.) die Ihre Interessen schaden.<\/p>\n <\/p>\n Vergewissern Sie sich, dass Ihre Forderungen angemessen sind. Unsere erfahrenen Fachanwälte stehen gerne zu Ihrer Verfügung.<\/span><\/strong><\/p>\n <\/em><\/p>\n Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Er übermittelt lediglich allgemeine Information zu rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang.<\/em><\/p>\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n White & Baos Rechtsanwälte<\/p>\n Tel: 966 426 185<\/p>\n E-mail: info@white-baos.com<\/p>\n White & Baos 2016 Alle Rechte vorbehalten<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Heute möchten wir ein erneutes Urteil zugunsten unseres Mandanten, in diesem Fall des Gerichts Erster Instanz Nr. 3 in Denia aufgreifen, in dem folgende Entscheidung gefällt wurde: Unwirksamkeit der Klausel und der Befugnis der Bank im Falle eines Zahlungsverzugs 18% Verzugszinsen aufzuerlegen. Unserer Forderung nachkommend, wurde von dem Gericht die Nichtigkeit dieser missbräuchlichen Klausel […]<\/p>\n