{"id":6434,"date":"2019-10-03T18:25:10","date_gmt":"2019-10-03T18:25:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/timesharing-rechtsanspruch-ruckerstattung-in-doppelter-hohe-anzahlungen\/"},"modified":"2020-09-21T18:57:22","modified_gmt":"2020-09-21T16:57:22","slug":"timesharing-rechtsanspruch-ruckerstattung-in-doppelter-hohe-anzahlungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/timesharing-rechtsanspruch-ruckerstattung-in-doppelter-hohe-anzahlungen\/","title":{"rendered":"Timesharing. Rechtsanspruch. R\u00fcckerstattung in doppelter H\u00f6he. Anzahlungen."},"content":{"rendered":"

Bis vor kurzem waren die in den 90er Jahren eingeführten Angebote für die Teilzeitnutzung von  Immobilien, umgangssprachlich als Timesharing<\/span><\/strong> bezeichnet, noch weit verbreitet. Mit Unterzeichnung dieses Vertrags erwarb der Käufer eine Immobilie, gegen einen Anfangspreis und eine jährliche Wartungsgebühr, für eine oder mehrere  Wochen im Jahr.<\/p>\n

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Anlässlich des grossen Aufschwungs dieser Verträge erliess Spanien das Gesetz 42\/1998 vom 15. Dezember 1998 für die Teilnutzungsrechte und steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit  Ferienimmobilien. Der Schwerpunkt dieses, den Richtlinien der  Europäischen Union entnommenen Gesetzes, ist die Vermeidung von  Missbrauch und  Schutz der Verbraucherrechte der Erwerber.<\/p>\n

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Viele dieser Verträge wurden für einen unbefristeten Zeitraum<\/strong> geschlossen. Das Recht und folglich die Verpflichtung zur Zahlung der jährlichen Beiträge, bestand während der gesamten Lebensdauer des Erwerbers, der keine Möglichkeit hat den Vertrag zu kündigen. Das Gesetz 42\/1998  legt die maximale Laufzeit dieser Verträge auf drei bis fünfzig Jahre fest.  Dies bedeutet, dass auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Timesharing-Verträge missbräuchlich sind, den Bestimmungen des Gesetzes widersprechen und infolgedessen für nichtig erklärt werden können.<\/p>\n

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Das Gesetz führte ebenso eine Widerrufsfrist und ein Kündigungsrecht zugunsten des Erwerbers ein.<\/span><\/strong><\/p>\n

Andererseits wurde das Verbot von Vorauszahlungen<\/span><\/strong> festgelegt. Das Gesetz definiert Vorauszahlungen als solche, die während der Widerrufsfrist getätigt werden, also während der Frist in der der Erwerber berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen.<\/p>\n

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Die Widerrufsfrist<\/span> von zehn Tagen ab Vertragsabschluss besteht für alle Timesharing-Verträge. Während dieser Frist kann der Erwerber den Vertrag nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen kündigen.<\/p>\n

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Das Kündigungsrecht<\/span> kann bis zu drei Monaten ab Vertragsschluss ausgeübt werden und  entsteht nur, wenn der in Artikel 9 des Gesetzes 42\/98 festgelegte Mindestinhalt nicht im Vertrag enthalten ist, beispielsweise wenn der Vertrag nicht eindeutig festlegt:<\/p>\n