{"id":16623,"date":"2026-04-16T14:05:03","date_gmt":"2026-04-16T12:05:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=16623"},"modified":"2026-04-16T14:05:51","modified_gmt":"2026-04-16T12:05:51","slug":"einheit-und-universalitaet-der-internationalen-rechtsnachfolge-spanien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/einheit-und-universalitaet-der-internationalen-rechtsnachfolge-spanien\/","title":{"rendered":"Einheit und Universalit\u00e4t der internationalen Rechtsnachfolge in Spanien. Ein einheitliches Recht f\u00fcr den gesamten Nachlass. Fachkundige rechtliche Beratung."},"content":{"rendered":"\n
1.- Was sind die Grunds\u00e4tze der Einheit und Universalit\u00e4t der Rechtsnachfolge?<\/em><\/p>\n\n\n\n Die Verordnung (EU) Nr. 650\/2012 verankert zwei wesentliche Grunds\u00e4tze im Bereich internationaler Erbf\u00e4lle: den Grundsatz der Einheit und den Grundsatz der Universalit\u00e4t. Der erste bestimmt, dass die Rechtsnachfolge einer einzigen Rechtsordnung unterliegt. Der zweite legt fest, dass diese Rechtsordnung auf den gesamten Nachlass des Erblassers Anwendung findet, unabh\u00e4ngig davon, in welchem Staat sich die Verm\u00f6genswerte befinden.<\/em><\/p>\n\n\n\n 2.- Warum sind diese Grunds\u00e4tze in der Praxis von so gro\u00dfer Bedeutung?<\/u><\/em><\/p>\n\n\n\n Verstirbt eine Person und hinterl\u00e4sst Verm\u00f6gen in mehreren Staaten (Spanien, Frankreich, Deutschland usw.), kann die Versuchung bestehen, den Nachlass zu fragmentieren und auf verschiedene Teile unterschiedliche Rechtsordnungen anzuwenden, je nach Belegenheitsort der Verm\u00f6genswerte. Die Verordnung (EU) Nr. 650\/2012 untersagt dies ausdr\u00fccklich. Es gilt ein einheitliches Recht f\u00fcr den gesamten Nachlass.<\/em><\/p>\n\n\n\n 3.- Welche Folgen hat die Nichtbeachtung dieser Grunds\u00e4tze?<\/u><\/em><\/p>\n\n\n\n Wird das anwendbare Recht nicht auf den gesamten Nachlass erstreckt, k\u00f6nnen erhebliche Konflikte entstehen: Schwierigkeiten bei der internationalen Anerkennung von Entscheidungen sowie Probleme bei der Zuweisung und \u00dcbertragung von Verm\u00f6genswerten im Ausland. Eine sachgerechte Nachlassplanung unter Einbeziehung spezialisierter rechtlicher Beratung kann dies vermeiden.<\/em><\/p>\n\n\n\n Verstirbt eine Person und hinterl\u00e4sst Verm\u00f6gen in verschiedenen Staaten, stellt sich die Frage: Welches Recht ist auf die Erbfolge anwendbar? Die Antwort kann zun\u00e4chst komplex erscheinen. Die Verordnung (EU) Nr. 650\/2012 <\/a>schafft jedoch ein klares System, das auf zwei grundlegenden Prinzipien beruht, die nicht immer bekannt sind oder beachtet werden: der Einheit und der Universalit\u00e4t der Rechtsnachfolge. In diesem Beitrag erl\u00e4utern wir die Bedeutung dieser Grunds\u00e4tze und ihre Relevanz f\u00fcr internationale Erbf\u00e4lle. Die Verordnung findet in Spanien mit erga omnes-Wirkung Anwendung, das hei\u00dft auf alle Erbf\u00e4lle unabh\u00e4ngig von der Staatsangeh\u00f6rigkeit des Erblassers.<\/p>\n\n\n\n Der Grundsatz der Einheit besagt, dass die Rechtsnachfolge einer einzigen Rechtsordnung unterliegt. Nicht mehreren. Es gilt nicht ein Recht f\u00fcr Verm\u00f6genswerte in Spanien und ein anderes f\u00fcr solche in Frankreich <\/a> oder Deutschland<\/a>. Vielmehr kommt ein einheitliches Recht f\u00fcr den gesamten Nachlass zur Anwendung. Ziel dieses Grundsatzes ist es, eine Zersplitterung der Rechtsnachfolge sowie die daraus resultierenden Konflikte zu vermeiden, die zwangsl\u00e4ufig entstehen w\u00fcrden, wenn unterschiedliche Rechtsordnungen verschiedene Teile desselben Nachlasses regeln w\u00fcrden.<\/p>\n\n\n\n Der Grundsatz der Universalit\u00e4t erg\u00e4nzt den Grundsatz der Einheit. Er bestimmt, dass das anwendbare Recht s\u00e4mtliche Verm\u00f6genswerte und Rechte des Nachlasses erfasst, unabh\u00e4ngig von ihrer Natur und ihrem Belegenheitsort \u2013 sei es in Spanien, in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat. Erw\u00e4gungsgrund 37 der Verordnung stellt hierzu klar:<\/p>\n\n\n\n Erw\u00e4gungsgrund 37 der Verordnung (EU) Nr. 650\/2012<\/em><\/a>: \u201e\u2026es ist erforderlich, dass dieses Recht die gesamte Rechtsnachfolge regelt, d. h. alle Verm\u00f6genswerte und Rechte, unabh\u00e4ngig von ihrer Natur und davon, ob sie sich in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittstaat befinden, die zum Nachlass geh\u00f6ren.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n Grunds\u00e4tzlich ist das Recht des Staates ma\u00dfgeblich, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes<\/a> seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hatte. Dies ergibt sich aus Artikel 21 der Verordnung. Hatte der Erblasser seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in Spanien, so findet das spanische Recht auf den gesamten Nachlass Anwendung, einschlie\u00dflich der im Ausland belegenen Verm\u00f6genswerte. Die Verordnung erm\u00f6glicht es dem Erblasser zudem, in einer letztwilligen Verf\u00fcgung das Recht seiner Staatsangeh\u00f6rigkeit zu w\u00e4hlen. Diese Rechtswahl wird als \u201eprofessio iuris\u201c bezeichnet und erstreckt sich ebenfalls auf den gesamten Nachlass.<\/p>\n\n\n\n In der Praxis kommt es mitunter vor, dass das anwendbare Recht \u2013 sei es aufgrund von Fehlern oder restriktiven Auslegungen \u2013 nur auf Verm\u00f6genswerte in einem bestimmten Staat angewendet wird, w\u00e4hrend Verm\u00f6gen in anderen Staaten unber\u00fccksichtigt bleibt. Dies widerspricht der Verordnung und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen: Schwierigkeiten bei der internationalen Anerkennung von Entscheidungen, Probleme bei der Verwaltung und \u00dcbertragung von Verm\u00f6genswerten im Ausland sowie zus\u00e4tzliche Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Staaten.<\/p>\n\n\n\n Die Grunds\u00e4tze der Einheit und Universalit\u00e4t der Rechtsnachfolge sind keine blo\u00dfen theoretischen Konzepte, sondern rechtliche Instrumente von erheblicher praktischer Bedeutung f\u00fcr jede Person mit Verm\u00f6gen in mehreren Staaten. White Baos Abogados verf\u00fcgen \u00fcber umfassende Expertise im internationalen Erbrecht sowie im internationalen Privatrecht. Sollten Sie sich in einer entsprechenden Situation befinden oder eine Nachlassplanung (z. B. Testamentserrichtung) w\u00fcnschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung. Kontaktieren Sie uns.<\/a><\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos<\/p>\n\n\n\n Tel.: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/a><\/p>\n\n\n\n White & Baos 2026 \u2013 Alle Rechte vorbehalten<\/p>\n\n\n\n ZUSAMMENFASSUNG DES ARTIKELS 1.- Was sind die Grunds\u00e4tze der Einheit und Universalit\u00e4t der Rechtsnachfolge? Die Verordnung (EU) Nr. 650\/2012 verankert zwei wesentliche Grunds\u00e4tze im Bereich internationaler Erbf\u00e4lle: den Grundsatz der Einheit und den Grundsatz der Universalit\u00e4t. Der erste bestimmt, dass die Rechtsnachfolge einer einzigen Rechtsordnung unterliegt. Der zweite legt fest, dass diese Rechtsordnung auf den […]<\/p>\n
\n\n\n\nWas ist der Grundsatz der Einheit der Rechtsnachfolge?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Was ist der Grundsatz der Universalit\u00e4t der Rechtsnachfolge?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Welches ist das einheitlich anwendbare Recht?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Welche Konsequenzen kann die Nichtbeachtung dieser Grunds\u00e4tze haben?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Schlussfolgerungen<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
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