{"id":16217,"date":"2025-11-20T17:29:25","date_gmt":"2025-11-20T16:29:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=16217"},"modified":"2025-11-20T17:29:28","modified_gmt":"2025-11-20T16:29:28","slug":"zahlung-der-erbschaftsteuer-vom-konto-des-verstorbenen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/zahlung-der-erbschaftsteuer-vom-konto-des-verstorbenen\/","title":{"rendered":"Zahlung der Erbschaftsteuer vom Bankkonto des Verstorbenen. Erbf\u00e4lle in Spanien. Ist dies m\u00f6glich?"},"content":{"rendered":"\n
<\/p>\n\n\n\n
In Spanien sind die Erben nach dem Tod einer Person <\/a>verpflichtet, die Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones \u2013 ISD) zu entrichten. Die H\u00f6he der Steuer h\u00e4ngt von der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft sowie vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und Verstorbenem ab. Diese Woche analysieren wir eine Frage, die wir in unserer Kanzlei sehr h\u00e4ufig erhalten: Ist es m\u00f6glich, die Erbschaftsteuer direkt vom Bankkonto des Verstorbenen zu bezahlen?<\/p>\n\n\n\n In Spanien beginnt die Frist zur Zahlung der Erbschaftsteuer mit dem Tod der Person. Die Zahlungsfrist betr\u00e4gt 6 Monate. Erfolgt die Zahlung versp\u00e4tet, m\u00fcssen die Erben mit S\u00e4umniszinsen, Zuschl\u00e4gen usw. rechnen. In den ersten f\u00fcnf Monaten nach dem Todesfall kann jedoch eine Verl\u00e4ngerung<\/a> um weitere 6 Monate beantragt werden. Diese Verl\u00e4ngerung verhindert zwar die Zuschl\u00e4ge, jedoch nicht die Zinsen.<\/p>\n\n\n\n In Spanien ist die Erbschaftsteuer eine individuelle Verpflichtung jedes einzelnen Erben. Sie wird auf Basis des Wertes des erhaltenen Erbes, der entsprechenden Freibetr\u00e4ge und der geltenden Regelungen \u2013 staatlich oder regional \u2013 berechnet. Beispielsweise genie\u00dfen in der Comunidad Valenciana <\/a> direkte Familienangeh\u00f6rige (Eltern, Kinder, Ehepartner) erhebliche Steuerverg\u00fcnstigungen. Weiter entfernte Verwandte (Cousins, Onkel, Tante, usw.) oder Personen ohne famili\u00e4ren Bezug (Freunde, Nachbarn usw.) hingegen sehen sich h\u00e4ufig mit einer sehr hohen Steuerlast konfrontiert.<\/p>\n\n\n\n In Spanien ist die Verf\u00fcgungsbefugnis \u00fcber die Nachlasswerte vom vorherigen Nachweis der Zahlung der Erbschaftsteuer abh\u00e4ngig. Das bedeutet: Die Erben k\u00f6nnen nicht frei \u00fcber die Verm\u00f6genswerte verf\u00fcgen, solange die Zahlung der Steuer nicht belegt wurde. Das Gesetz 29\/1987 \u00fcber die Erbschaft- und Schenkungsteuer <\/a>ist hinsichtlich der Verantwortung der Banken sehr eindeutig: Die Kreditinstitute haften subsidi\u00e4r f\u00fcr die Zahlung der Steuer. Das hei\u00dft, wenn sie den Erben den Zugriff auf die Gelder gew\u00e4hren, ohne zu pr\u00fcfen, ob die steuerlichen Pflichten erf\u00fcllt wurden, kann das Finanzamt den Betrag der Steuer von der Bank einfordern. Aus diesem Grund sperren Banken in der Regel die Konten des Verstorbenen und verhindern, dass Erben <\/a>Geld abheben k\u00f6nnen, bis der Steuerzahlungsnachweis erbracht wurde.<\/p>\n\n\n\n Was aber k\u00f6nnen Erben tun, wenn sie nicht \u00fcber gen\u00fcgend eigene Mittel zur Zahlung der Steuer verf\u00fcgen?<\/p>\n\n\n\n Gem\u00e4\u00df Artikel 8 des Gesetzes 29\/1987 haften die Kreditinstitute nicht subsidi\u00e4r, wenn sie: \u201e[\u2026] sich darauf beschr\u00e4nken, auf Anweisung der Erben die zum ausschlie\u00dflichen Zweck der Zahlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer erforderlichen Wertpapiere zu ver\u00e4u\u00dfern, sofern der Erl\u00f6s dieser Ver\u00e4u\u00dferung mittels eines Bankschecks zugunsten der steuererhebenden Beh\u00f6rde ausgezahlt wird.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n Das bedeutet, dass die M\u00f6glichkeit besteht, die Bank zu ersuchen, die Gelder oder Wertpapiere des Verstorbenen zu verwenden, um die Steuer direkt zu begleichen. Obwohl einige Banken sich zun\u00e4chst zur\u00fcckhaltend zeigen, wird diese M\u00f6glichkeit vom spanischen Bankenaufsichtsamt <\/a> (Banco de Espa\u00f1a) ausdr\u00fccklich anerkannt.<\/p>\n\n\n\n Die Zahlung der Erbschaftsteuer ist ein zentraler Aspekt jedes Erbfalls in Spanien. White Baos Abogados sind Experten f\u00fcr Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht. Wenn Sie Hilfe bei der Abwicklung eines Erbes ben\u00f6tigen, z\u00f6gern Sie nicht, uns f\u00fcr eine fachkundige Rechtsberatung zu kontaktieren<\/a>.<\/p>\n\n\n\n Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der \u00dcbermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2025 \u2013 Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n In Spanien sind die Erben nach dem Tod einer Person verpflichtet, die Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones \u2013 ISD) zu entrichten. Die H\u00f6he der Steuer h\u00e4ngt von der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft sowie vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und Verstorbenem ab. Diese Woche analysieren wir eine Frage, die wir in unserer Kanzlei sehr h\u00e4ufig erhalten: Ist […]<\/p>\nFristen f\u00fcr die Zahlung der Erbschaftsteuer in Spanien. Verl\u00e4ngerungen.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Zahlungspflicht. Unterschiede zwischen den Autonomen Gemeinschaften.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Zuerst die Steuer, dann das Erbe.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Zahlung der Erbschaftsteuer vom Bankkonto des Verstorbenen.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Fazit<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Folgende Artikel und Dienstleistungen k\u00f6nnten von Interesse f\u00fcr Sie sein:<\/u><\/strong><\/h1>\n\n\n\n
Wann verj\u00e4hrt die Zahlungsfrist der Erbschafts- und der Plusval\u00eda-Steuer? Verj\u00e4hrungsfrist der Erbschaftssteuer in Spanien. Fristen. Anforderungen. Kompetente Rechtsberatung.<\/a><\/h2>\n\n\n\n
Wir erkl\u00e4ren, unter welchen Umst\u00e4nden, die Aussetzung der Frist f\u00fcr die Zahlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien beantragt werden kann.<\/a><\/h2>\n\n\n\n
Immobilienkauf von einem Erben. Immobilien in Spanien. Wichtige Punkte, die es zu ber\u00fccksichtigen gilt. Erbschaftssteuer. Abz\u00fcge und Verg\u00fctungen. Grundbucheintragung.<\/a><\/h2>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"