{"id":16139,"date":"2025-10-28T17:38:35","date_gmt":"2025-10-28T16:38:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=16139"},"modified":"2025-10-28T17:38:39","modified_gmt":"2025-10-28T16:38:39","slug":"steuer-fuer-nichtansaessige-einkommen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/steuer-fuer-nichtansaessige-einkommen\/","title":{"rendered":"Ist dies der Beginn vom Ende der Diskriminierung von Nicht-EU-B\u00fcrgern bei der Einkommensteuer f\u00fcr Nichtans\u00e4ssige?"},"content":{"rendered":"\n
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In Spanien sind Eigent\u00fcmer von Immobilien verpflichtet, bestimmte steuerliche Pflichten zu erf\u00fcllen \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob sie in Spanien ans\u00e4ssig sind oder nicht. Traditionell wurden Nichtans\u00e4ssige, je nach Herkunftsland unterschiedlich behandelt. Einerseits die B\u00fcrger der Europ\u00e4ischen Union (EU) <\/a>oder des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums (EWR)<\/a>, andererseits die B\u00fcrger von Drittstaaten.<\/p>\n\n\n\n Diese Unterscheidung wirkt sich unmittelbar auf die zu entrichtende Steuer f\u00fcr Nichtans\u00e4ssige aus \u2013 insbesondere auf die Einkommensteuer f\u00fcr Nichtans\u00e4ssige (Impuesto sobre la Renta de No Residentes \u2013 IRNR), die seit Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen ist.<\/p>\n\n\n\n Ein j\u00fcngstes Urteil der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof Spaniens) scheint nun den Beginn vom Ende dieser Ungleichheit einzuleiten.<\/p>\n\n\n\n Die IRNR erfasst sowohl den Besitz von Immobilien in Spanien als auch die aus deren Vermietung erzielten Eink\u00fcnfte. Die Berechnung h\u00e4ngt von der Nutzung der Immobilie ab:<\/p>\n\n\n\n \u2013 Zweitwohnung (Eigengebrauch). <\/u><\/em>Wenn der Eigent\u00fcmer die Immobilie ausschlie\u00dflich f\u00fcr eigene Zwecke nutzt und keine Mieteinnahmen erzielt, wird die Steuer auf Grundlage eines bestimmten Prozentsatzes des Katasterwerts<\/a> berechnet.<\/p>\n\n\n\n \u2013 Vermietung von Immobilien. <\/u><\/em>Wenn die Immobilie vermietet wird \u2013 sei es kurzfristig (Ferienvermietung<\/a>) oder langfristig (Wohnraummiete) \u2013, unterliegen die erzielten Einnahmen einem Steuersatz von 19 % f\u00fcr Steuerpflichtige aus der EU\/EWR und 24 % f\u00fcr Steuerpflichtige aus Drittl\u00e4ndern. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen nur EU\/EWR-Residenten bestimmte mit der Einkommenserzielung verbundene Aufwendungen steuerlich absetzen; Nicht-EU-Residenten wird dies verwehrt.Dies ist im spanischen (und europ\u00e4ischen) Steuerbereich schon immer ein kontroverses Thema gewesen.<\/p>\n\n\n\n Das Urteil ist eindeutig: Es ist diskriminierend, dass nur EU\/EWR-Residenten bestimmte Aufwendungen abziehen d\u00fcrfen. Auch B\u00fcrger von Drittl\u00e4ndern (z. B. aus den USA) sollten hierzu berechtigt sein. Die Entscheidung st\u00fctzt sich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Union (EuGH), der feststellt, dass die Wirkungen des freien Kapitalverkehrs auch auf B\u00fcrger von Drittstaaten ausgedehnt werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n Obwohl das Urteil noch nicht rechtskr\u00e4ftig ist und angefochten werden kann, stellt es einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Es er\u00f6ffnet die M\u00f6glichkeit, dass Nicht-EU-B\u00fcrger k\u00fcnftig ebenfalls Gemeinschaftskosten<\/a>, Grundsteuer (IBI), <\/a>Reparatur- und Instandhaltungskosten u. a. abziehen k\u00f6nnen. Zudem bleibt offen, ob k\u00fcnftig auch weitere Diskriminierungen in Frage gestellt werden \u2013 etwa der h\u00f6here Steuersatz von 24 % (gegen\u00fcber 19 % f\u00fcr EU\/EWR-Residenten) oder die 60 %-ige Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Mieteinnahmen aus Wohnraumvermietung<\/a>, die bislang nur in Spanien Ans\u00e4ssigen zusteht.<\/p>\n\n\n\n Das Urteil des Nationalen Gerichtshofs ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig, schafft daher keine verbindliche Rechtsprechung und garantiert nicht, dass die spanische Steuerbeh\u00f6rde (Agencia Tributaria) k\u00fcnftig entsprechende Erstattungsanspr\u00fcche automatisch anerkennt.<\/p>\n\n\n\n Nichtsdestotrotz stellt es einen entscheidenden Fortschritt dar. White Baos Abogados wird die weitere Entwicklung genau verfolgen. Wenn Sie Eigent\u00fcmer einer Immobilie in Spanien sind, kann unsere Kanzlei Ihnen helfen Ihre Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr Nichtans\u00e4ssige korrekt abzugeben und gegebenenfalls R\u00fcckforderungsanspr\u00fcche wegen zu viel gezahlter Steuern geltend zu machen. F\u00fcr eine kompetente Pr\u00fcfung Ihres Falls, z\u00f6gern Sie nicht, uns zu kontaktieren<\/a>.<\/p>\n\n\n\n Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der \u00dcbermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2025 \u2013 Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n In Spanien sind Eigent\u00fcmer von Immobilien verpflichtet, bestimmte steuerliche Pflichten zu erf\u00fcllen \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob sie in Spanien ans\u00e4ssig sind oder nicht. Traditionell wurden Nichtans\u00e4ssige, je nach Herkunftsland unterschiedlich behandelt. Einerseits die B\u00fcrger der Europ\u00e4ischen Union (EU) oder des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums (EWR), andererseits die B\u00fcrger von Drittstaaten. Diese Unterscheidung wirkt sich unmittelbar auf die […]<\/p>\nEinkommensteuer f\u00fcr Nichtans\u00e4ssige (IRNR). Einkommensarten.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Das Urteil des Nationalen Gerichtshofs <\/a>vom 28. Juli 2025<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Die Folgen des Urteils des Nationalen Gerichtshofs \u2013 Der Beginn des Endes?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Schlussfolgerung<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Folgende Artikel und Dienstleistungen k\u00f6nnten von Interesse f\u00fcr Sie sein:<\/u><\/strong><\/h1>\n\n\n\n
Vorsicht mit der Verm\u00f6genssteuer in Spanien. Nichtans\u00e4ssige. Inspektionen der spanischen Steuerbeh\u00f6rde. Immobilien, Bankkonten, Aktien usw.<\/a><\/h2>\n\n\n\n
Das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs widerruft das Formular 720. Wir analysieren, wie Anspr\u00fcche geltend gemacht werden und das verh\u00e4ngte Strafgeld zur\u00fcckgewonnen wird. Steuerbeh\u00f6rde. Rechtsberatung<\/a><\/h2>\n\n\n\n
Doppelbesteuerungsabkommen. Ausl\u00e4nder in Spanien. Steuerersparnis. Rechtliche Beratung.<\/a><\/h2>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"