{"id":15954,"date":"2025-09-25T16:10:46","date_gmt":"2025-09-25T14:10:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=15954"},"modified":"2025-09-25T16:10:49","modified_gmt":"2025-09-25T14:10:49","slug":"erbschaft-ohne-testament-internationale-nachfolge","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/erbschaft-ohne-testament-internationale-nachfolge\/","title":{"rendered":"Erbschaft ohne Testament. Wer ist in jedem Fall erbberechtigt? Europ\u00e4ische Verordnung 650\/2012. Internationale Erbschaft. Rechtliche Beratung."},"content":{"rendered":"\n
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In den meisten F\u00e4llen wird die Nachfolge nach dem Willen des Verstorbenen im Testament geregelt<\/a>. Das Testament bestimmt, wie die Verm\u00f6genswerte verteilt werden. Jedoch liegt nicht immer ein Testament vor. Und die Situation wird kompliziert, wenn der Erblasser Verm\u00f6genswerte in mehreren L\u00e4ndern hatte oder im Ausland verstorben ist. Dann stellt sich eine entscheidende Frage: Wie wird eine Erbschaft ohne Testament geregelt?<\/p>\n\n\n\n Im Erbrecht unterscheiden wir zwei gro\u00dfe F\u00e4lle: testamentarische Erbfolge und gesetzliche Erbfolge.<\/p>\n\n\n\n Die Testamentarische Erbfolge: Es existiert ein Testament, sei es in Spanien oder in einem anderen Land. In Spanien werden Testamente im Generalregister f\u00fcr letzte Willensakte <\/a>eingetragen. Das erm\u00f6glicht, das zuletzt abgefasste, g\u00fcltige Testament einer Person zu ermitteln. Es kann auch ein im Ausland erstelltes Testament vorliegen. Damit es in Spanien anerkannt und g\u00fcltig wird, muss das Testament ordnungsgem\u00e4\u00df apostilliert und \u00fcbersetzt sein.<\/p>\n\n\n\n Es ist zu beachten, dass bei mehreren Testamenten stets das zuletzt erteilte Testament Vorrang hat.<\/p>\n\n\n\n Die Gesetzliche Erbfolge: Es gibt kein Testament. In diesem Fall ist festzustellen, wer die Erben sind und in welchem Anteil sie erben. Aber wie?<\/p>\n\n\n\n Es kann auch vorkommen, dass jemand nie ein Testament errichtet hat, weder in Spanien noch in ihrem\/seinem Herkunftsland. In diesem Fall sprechen wir von einer gesetzlichen Erbfolge.<\/p>\n\n\n\n Ebenso h\u00e4ufig kommen F\u00e4lle vor, in denen die Erbfolge teilweise gesetzlich geregelt ist. Zum Beispiel ein britischer Staatsb\u00fcrger, der im Vereinigten K\u00f6nigreich ein Testament errichtet<\/a>, um seine Verm\u00f6genswerte dort zu regeln, und der ausdr\u00fccklich sein Verm\u00f6gen in Spanien von diesem Testament ausschlie\u00dft, in der Absicht, sp\u00e4ter ein spezifisches Testament f\u00fcr diese Verm\u00f6genswerte zu errichten. Wird dieses zweite Testament letztendlich nicht formalisiert, stehen wir vor einer testamentarisch geregelten Erbfolge im Vereinigten K\u00f6nigreich und einer gesetzlichen Erbfolge in Spanien.<\/p>\n\n\n\n Wer entscheidet die Verteilung der Erbschaft, wenn kein Testament vorhanden ist?<\/p>\n\n\n\n Die Verordnung 650\/2012 gibt Antwort auf diese Frage. Wenn jemand stirbt ohne ein Testament errichtet zu haben, wird die Nachfolge durch das Recht des gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsortes des\/der Verstorbenen zum Zeitpunkt seines\/ihres Todes geregelt.<\/p>\n\n\n\n Mit anderen Worten: War Spanien der Hauptwohnsitz des\/der Verstorbenen zum Zeitpunkt seines\/ihres Todes, bestimmt das \u00a0Spanische B\u00fcrgerliche Gesetzbuch <\/a>wer seine\/ihre Erben sind. Befand sich der Hauptwohnsitz hingegen in einem anderen Land (z. B. Deutschland), wird das Recht dieses Landes bestimmen, wer erbt und in welchem Anteil. Das hat erhebliche Auswirkungen, da jedes Recht unterschiedliche Normen hat.<\/p>\n\n\n\n In den F\u00e4llen, in denen das Recht eines anderen Landes anwendbar ist, muss dessen Inhalt durch die Rechtlichkeitsbescheinigung ausgestellt von einer zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde dieses Landes nachgewiesen werden. Zum Beispiel durch einen Notar, das spanische Konsulat in diesem Land oder eine andere anerkannte Beh\u00f6rde. Diese Bescheinigung muss ordnungsgem\u00e4\u00df apostilliert und \u00fcbersetzt werden.<\/a><\/p>\n\n\n\n Eine Erbschaft ohne Testament kann zus\u00e4tzliche rechtliche Schwierigkeiten mit sich bringen, insbesondere wenn es sich um eine grenz\u00fcberschreitende Erbschaft handelt. White Baos Abogados sind Experten im internationalen Privatrecht und in grenz\u00fcberschreitenden Erbschaften. W\u00fcnschen Sie eine fachkundige Rechtsberatung zu diesem und zu anderen Themen. Z\u00f6gern Sie nicht, uns zu kontaktieren.<\/a><\/p>\n\n\n\n Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der \u00dcbermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2025 \u2013 Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n In den meisten F\u00e4llen wird die Nachfolge nach dem Willen des Verstorbenen im Testament geregelt. Das Testament bestimmt, wie die Verm\u00f6genswerte verteilt werden. Jedoch liegt nicht immer ein Testament vor. Und die Situation wird kompliziert, wenn der Erblasser Verm\u00f6genswerte in mehreren L\u00e4ndern hatte oder im Ausland verstorben ist. Dann stellt sich eine entscheidende Frage: Wie […]<\/p>\nDie Testamentarische Erbfolge: Der Erblasser hat vor seinem Tod ein Testament errichtet.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Die Gesetzliche Erbfolge: vollst\u00e4ndiges oder teilweises Fehlen eines Testaments.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Das auf die gesetzliche Erbfolge anwendbare Recht: Die Europ\u00e4ische Verordnung 650\/2012.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Fazit.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
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