{"id":15902,"date":"2025-09-16T18:34:42","date_gmt":"2025-09-16T16:34:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=15902"},"modified":"2025-09-16T18:34:45","modified_gmt":"2025-09-16T16:34:45","slug":"ansprueche-timeshare-in-spanien-gesetzesaenderungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/ansprueche-timeshare-in-spanien-gesetzesaenderungen\/","title":{"rendered":"Anspr\u00fcche im Bereich Timeshare in Spanien nach dem Organgesetz 1\/2025 \u2013 Was nun? Fachkundige Rechtsberatung"},"content":{"rendered":"\n
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Das k\u00fcrzlich verabschiedete Organgesetz 1\/2025 vom 2. Januar <\/a>hat eine intensive juristische Debatte \u00fcber dessen Auswirkungen auf die Anspr\u00fcche im Bereich des Timesharings in Spanien ausgel\u00f6st. Besonders bei Vertr\u00e4gen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes 4\/2012 abgeschlossen wurden. Obwohl diese neue Regelung bedeutende \u00c4nderungen bei der Vermarktung und Laufzeit von Vertr\u00e4gen der rundenbasierten Nutzung, wirft ihre Anwendung auf die Vertr\u00e4ge, die unter dem aufgehobenen Gesetz 42<\/a>\/<\/a>1998 <\/a>geschlossen wurden, erhebliche rechtliche Fragen auf. Im Folgenden analysieren wir dies im Detail.<\/p>\n\n\n\n Zu den wichtigsten Neuerungen des Organgesetz 1\/2025 z\u00e4hlen:<\/p>\n\n\n\n .- Die Einf\u00fchrung einer Zusatzbestimmung, die die Vermarktung von Rechten an touristischen<\/a> Immobilien auf unbefristete oder \u00fcber 50 Jahre laufende Vertr\u00e4ge erlaubt. Auch der Vertr\u00e4ge, die vor dem Gesetz 42\/1998 geschlossen wurden, sofern diese f\u00f6rmlich angepasst worden sind.<\/p>\n\n\n\n .- Die Einf\u00fchrung einer weiteren Zusatzbestimmung, die eine Verj\u00e4hrungsfrist von f\u00fcnf Jahren f\u00fcr die Anfechtung der G\u00fcltigkeit dieser Vertr\u00e4ge vorsieht, wenn diese auf der Laufzeit oder den Eigenschaften des erworbenen Rechts basieren.<\/p>\n\n\n\n Aber wie beeinflussen diese \u00c4nderungen die rechtliche Lage und die Rechte derjenigen, die Vertr\u00e4ge vor Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen haben?<\/p>\n\n\n\n Seit Inkrafttreten des Gesetzes 1\/2025 wurden Urteile gef\u00e4llt, die besagen, dass die durch diese Norm eingef\u00fchrten \u00c4nderungen die Auslegung von Vertr\u00e4gen betreffen, die zwischen 1998 und 2012 geschlossen wurden, also solche, die unter den Regelungen des Gesetzes 42\/1998 fallen.<\/p>\n\n\n\n Diese Entscheidungen erkennen an, dass es m\u00f6glich ist, Rechte an touristischen Immobilien zu vermarkten ohne Einhaltung der maximalen Laufzeit von 50 Jahren, sofern die entsprechenden Registeranpassungen vorgenommen worden sind. White-Baos Anw\u00e4lte <\/a>widersprechen dieser Interpretation jedoch entschieden, da sie im v\u00f6lligen Widerspruch zu den Grunds\u00e4tzen insbesondere im Hinblick auf die Rechtssicherheit und den Schutz der Verbraucher steht.<\/p>\n\n\n\n Diese Vertr\u00e4ge wurden unter der Rechtsg\u00fcltigkeit des Gesetzes 42\/1998 geschlossen, das klare Grenzen, einschlie\u00dflich einer maximalen Laufzeit, festlegte. Die Anwendung der Gesetzgebung 1\/2025, (die das Gesetz 4\/2012 <\/a>\u00e4ndert und viel sp\u00e4ter verabschiedet wurde), w\u00fcrde eine nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung der damals geltenden Rechtslage bedeuten. Dies widerspricht nach unserer Auffassung den grundlegenden verfassungsrechtlichen Prinzipien wie Rechtssicherheit und dem Verbot der R\u00fcckwirkung zu Ungunsten bereits erworbener Rechte, insbesondere wenn es sich um Verbraucher handelt. \u00a0Zudem obliegt es den Gerichten, das Gesetz 42\/1998 auszulegen und anzuwenden, ohne dass der Gesetzgeber diese r\u00fcckwirkend \u00e4ndern kann. Die Anwendung des Organgesetz 1\/2025 auf diese alten Vertr\u00e4ge wirft daher erhebliche rechtliche Zweifel hinsichtlich der G\u00fcltigkeit der 50-Jahres-Grenze <\/a>\u00a0auf.<\/p>\n\n\n\n White-Baos Anw\u00e4lte setzen sich weiterhin engagiert f\u00fcr die Verteidigung der Rechte der Verbraucher ein, die Vertr\u00e4ge im Bereich Timeshare unter dem Gesetz 42\/1998 geschlossen haben. Wir sind der Ansicht, dass das Gesetz 1\/2025 nicht r\u00fcckwirkend auf diese Vertr\u00e4ge angewendet werden sollte. Wenn Sie einen Timesharevertrag unterzeichnet haben und eine Klage einreichen oder die rechtliche Situation Ihres Falles kl\u00e4ren m\u00f6chten, z\u00f6gern Sie nicht, uns zu kontaktieren<\/a>. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung \u00fcber Anspr\u00fcche im Zusammenhang mit Timesharevertr\u00e4gen in Spanien.<\/p>\n\n\n\n Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der \u00dcbermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2025 \u2013 Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n Das k\u00fcrzlich verabschiedete Organgesetz 1\/2025 vom 2. Januar hat eine intensive juristische Debatte \u00fcber dessen Auswirkungen auf die Anspr\u00fcche im Bereich des Timesharings in Spanien ausgel\u00f6st. Besonders bei Vertr\u00e4gen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes 4\/2012 abgeschlossen wurden. Obwohl diese neue Regelung bedeutende \u00c4nderungen bei der Vermarktung und Laufzeit von Vertr\u00e4gen der rundenbasierten Nutzung, wirft ihre […]<\/p>\nGesetzes\u00e4nderungen durch das Organgesetz 1\/2025<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Die aktuellen gerichtlichen Interpretationen zur Anwendung der Gesetzgebung 1\/2025<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Warum sollte die Gesetzgebung 1\/2025 nicht auf Vertr\u00e4ge angewandt werden, die zwischen 1998 und 2012 geschlossen wurden?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Fazit<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Folgende Artikel und Dienstleistungen k\u00f6nnten von Interesse f\u00fcr Sie sein:<\/u><\/strong><\/h1>\n\n\n\n
Neuer Gerichtserfolg. Vertrag f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt. Timesharing. Klage gegen Son Antem-Komplex. Fordern Sie Ihr Geld zur\u00fcck. Rechtliche Beratung.<\/a><\/h2>\n\n\n\n
Timesharing. Rechtsanspruch. R\u00fcckerstattung in doppelter H\u00f6he. Anzahlungen.<\/a><\/h2>\n\n\n\n
Aufl\u00f6sung eines Timeshare-Vertrags. R\u00fcckerstattung des gezahlten Geldes. Neuer gerichterlicher Erfolg.<\/a><\/h2>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"