{"id":15765,"date":"2025-08-05T17:55:40","date_gmt":"2025-08-05T15:55:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=15765"},"modified":"2025-08-05T17:55:43","modified_gmt":"2025-08-05T15:55:43","slug":"hauptwohnsitz-freistellung-einkommensteuer-irpf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/hauptwohnsitz-freistellung-einkommensteuer-irpf\/","title":{"rendered":"Der Begriff des Hauptwohnsitzes im Hinblick auf die Einkommensteuer (IRPF). Reinvestition und Verkauf bei \u00fcber 65-J\u00e4hrigen. Rechtliche Beratung."},"content":{"rendered":"\n
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Wenn eine Immobilie verkauft wird, besteht h\u00e4ufig die Annahme, dass keine Steuern auf den erzielten Gewinn zu zahlen sind \u2013 insbesondere wenn das Geld in eine andere Immobilie reinvestiert wird oder wenn der Verk\u00e4ufer \u00e4lter als 65 Jahre ist<\/a>. Allerdings werden diese steuerlichen Freistellungen nicht automatisch gew\u00e4hrt. Zum Zweck der Zahlung der Einkommensteuer (IRPF) h\u00e4ngt alles davon ab, ob die verkaufte Immobilie als \u201eHauptwohnsitz\u201c gilt. Dieser Begriff ist in der Steuergesetzgebung klar definiert und erfordert die Erf\u00fcllung bestimmter Nutzungs- und Daueranforderungen, die oft unbekannt sind. Nachfolgend analysieren wir dies n\u00e4her.<\/p>\n\n\n\n Das Gesetz 35\/2006 vom 28. November <\/a>\u00fcber die Einkommensteuer der nat\u00fcrlichen Personen enth\u00e4lt keine w\u00f6rtliche Definition des Begriffs \u201eHauptwohnsitz\u201c. Es bildet jedoch den allgemeinen Rahmen der Steuer und regelt die F\u00e4lle, in denen bestimmte Freistellungen angewendet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n Zum Beispiel bestimmt Artikel 38, dass Gewinne aus der \u00dcbertragung des Hauptwohnsitzes von der Steuer befreit sind, sofern der Betrag in einen anderen Hauptwohnsitz reinvestiert wird<\/a>. Ebenso sieht Artikel 33.4.b) vor, dass Gewinne aus Verm\u00f6gens\u00fcbertragungen bei Personen \u00fcber 65 Jahren oder bei Personen mit schwerer oder gro\u00dfer Abh\u00e4ngigkeit, die ihren Hauptwohnsitz \u00fcbertragen, steuerfrei sind.<\/p>\n\n\n\n Was versteht die Steuerbeh\u00f6rde unter \u201eHauptwohnsitz\u201c?<\/p>\n\n\n\n Das K\u00f6nigliche Dekret 439\/2007<\/a>, das die Verordnung des Einkommensteuergesetzes regelt, gibt eine klare und detaillierte Definition. Artikel 41-bis legt fest, dass eine Immobilie als Hauptwohnsitz gilt, wenn sie innerhalb von maximal 12 Monaten nach Erwerb oder Abschluss der Bauarbeiten vom Steuerpflichtigen tats\u00e4chlich und dauerhaft genutzt wurde. Zudem muss sie mindestens 3 Jahre ununterbrochen bewohnt worden sein, au\u00dfer es liegen gerechtfertigte Gr\u00fcnde vor, die eine l\u00e4ngere Nutzung verhindert haben (z.B. Arbeitsplatzwechsel, Trennung, Tod etc.).<\/p>\n\n\n\n Der Begriff des Hauptwohnsitzes ist keine rein rechtliche, sondern eine Tatsachenfeststellung. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige dies durch beliebige zul\u00e4ssige Beweismittel nachweisen muss. Oft wird angenommen, dass die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ausreicht. Die Generaldirektion f\u00fcr Steuern – D.G.T. <\/a>\u00a0(die offizielle Beratungsanstallt im Steuerrecht), hat jedoch in mehreren verbindlichen Anfragen klargestellt, dass dies nicht ausreicht. Auch die Anmeldung beim Gewerbeamt (I.A.E.) oder die Verlegung des steuerlichen Firmensitzes auf die betreffende Immobilie sind nicht ausreichend.<\/p>\n\n\n\n Zur Nachweisf\u00fchrung empfiehlt es sich, m\u00f6glichst viele Belege zu sammeln: Wasser- und Stromrechnungen, Bankkorrespondenz, sowie generell alle Dokumente, die den tats\u00e4chlichen und dauerhaften Gebrauch der Immobilie belegen.<\/p>\n\n\n\n Wenn Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen und sicherstellen m\u00f6chten, dass Sie die Voraussetzungen f\u00fcr die Freistellungen der Einkommensteuer (IRPF) erf\u00fcllen, kann Ihnen White Baos Abogados helfen. Z\u00f6gern Sie nicht, uns zu kontaktieren<\/a>. Wir analysieren Ihren Fall und bieten Ihnen eine fachkundige rechtliche Beratung zu diesem und anderen Themen im Immobilienrecht.<\/p>\n\n\n\n Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der \u00dcbermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2025 \u2013 Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n Wenn eine Immobilie verkauft wird, besteht h\u00e4ufig die Annahme, dass keine Steuern auf den erzielten Gewinn zu zahlen sind \u2013 insbesondere wenn das Geld in eine andere Immobilie reinvestiert wird oder wenn der Verk\u00e4ufer \u00e4lter als 65 Jahre ist. Allerdings werden diese steuerlichen Freistellungen nicht automatisch gew\u00e4hrt. Zum Zweck der Zahlung der Einkommensteuer (IRPF) h\u00e4ngt […]<\/p>\nDas Einkommensteuergesetz (IRPF). Keine direkte Definition, aber klare Implikationen.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Verordnung des Einkommensteuergesetzes. Konkrete Definition und zeitliche Voraussetzungen.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Beweisanforderungen, damit eine Immobilie als Hauptwohnsitz gilt.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Fazit<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
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