{"id":14796,"date":"2024-09-24T19:55:44","date_gmt":"2024-09-24T17:55:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=14796"},"modified":"2024-09-24T19:55:57","modified_gmt":"2024-09-24T17:55:57","slug":"anspruch-gegen-den-ex-partner-spanien-immobilien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/anspruch-gegen-den-ex-partner-spanien-immobilien\/","title":{"rendered":"Anspruch gegen einen Ex-Partner: Kann ich das f\u00fcr den Kauf der gemeinsamen Immobilie zu viel gezahlte Geld zur\u00fcckfordern? Fachkundige Rechtsberatung."},"content":{"rendered":"\n
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Wenn zwei Personen entweder nicht verheiratet oder im Rahmen einer G\u00fctertrennung<\/a> zu je 50% eine Immobilie kaufen, entspricht jeder Beitrag normalerweise ihrem Anteil and dem erworbenen Eigentum. Ebenso werden die mit der Immobilie verbundenen Kosten wie Versicherungen, Hypothekenzahlungen usw. zu gleichen Teilen aufgeteilt. In der Praxis ist dies jedoch oftmals nicht so. Es kommt h\u00e4ufig vor, dass einer der Miteigent\u00fcmer mehr als 50 % des Kaufpreises zahlt. Oder die mit der Immobilie verbundenen Kosten ganz tr\u00e4gt. In diesem Artikel analysieren wir, wie diese Situationen zu einem Anspruch gegen\u00fcber dem ehemaligen Partner <\/strong>f\u00fchren k\u00f6nnen, und was das spanische B\u00fcrgerliche Gesetzbuch in Bezug auf das Kredit- und R\u00fcckerstattungsrecht vorsieht.<\/p>\n\n\n\n Betrachten wir ein Beispiel. Dieter und Inge (in G\u00fctertrennung verheiratet) beschlie\u00dfen, eine Immobilie in Spanien zu kaufen<\/a>. Die Immobilie wird auf beide Namen registriert, jedoch stammen die f\u00fcr den Kauf verwendeten Mittel ausschlie\u00dflich von Inge. In den nachfolgenden Jahren tr\u00e4gt Inge auch die Kosten f\u00fcr die Instandhaltung der Immobilie, die Hausversicherung usw. Kann Inge von Dieter eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr das zus\u00e4tzlich von ihr bezahlte Geld verlangen?<\/p>\n\n\n\n Wenn eine der beiden Parteien mehr als 50 % f\u00fcr den Kauf beitr\u00e4gt, ist sie berechtigt, diese Differenz vom anderen Miteigent\u00fcmer einzufordern. Die Rechtsgrundlage f\u00fcr diesen Anspruch findet sich in Artikel 1158 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs:<\/p>\n\n\n\n \u201eWer im Namen einer anderen Person zahlt, kann vom Schuldner das verlangen, was er gezahlt hat, es sei denn, die Zahlung wurde gegen den ausdr\u00fccklichen Willen des Schuldners geleistet. In diesem Fall kann der Zahler vom Schuldner nur den Betrag verlangen, wo die Zahlung n\u00fctzlich gewesen w\u00e4re.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n In diesem Fall (der Kaufpreis belief sich auf 300.000 \u20ac) k\u00f6nnte Inge die H\u00e4lfte des Betrags, also 150.000 \u20ac, von Peter verlangen.<\/p>\n\n\n\n Was ist mit den Instandhaltungskosten, der Hausversicherung usw.? Besteht die M\u00f6glichkeit, Anspr\u00fcche gegen den Miteigent\u00fcmer geltend zu machen, wenn dieser nicht gezahlt hat? Ja. Wenn zwei Personen Miteigent\u00fcmer einer Immobilie sind, sind sie verpflichtet, entsprechend ihrem Eigentumsanteil zu deren Instandhaltung beizutragen<\/a>. Geschieht dies nicht, erwirbt der Miteigent\u00fcmer, der diese Schulden\/Ausgaben deckt, ein Kreditrecht gegen\u00fcber dem anderen.<\/p>\n\n\n\n Dies ist in Artikel 1145 des Zivilgesetzbuches festgelegt: \u201eMit der Zahlung eines der Gesamtschuldner erlischt die Verbindlichkeit. Der Zahler kann von den anderen Schuldnern nur den jedem zustehenden Anteil sowie die Zinsen f\u00fcr die geleistete Zahlung verlangen.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n Ja, im Falle einer Hypothekelast sieht es \u00e4hnlich aus. Haften beide Miteigent\u00fcmer gesamtschuldnerisch f\u00fcr die Hypothekenschuld<\/a>, so ist jeder gegen\u00fcber der Bank f\u00fcr die gesamte Schuld haftbar. Im internen Verh\u00e4ltnis der Miteigent\u00fcmer, wird die Schuld, sofern nichts anderes vereinbart wurde, gleichm\u00e4\u00dfig aufgeteilt. Dies bedeutet, dass jeder 50 % der Hypothekenraten zahlen muss. Hat ein Miteigent\u00fcmer mehr als 50 % gezahlt, kann er gem\u00e4\u00df Art. 1145 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches Anspr\u00fcche gegen den anderen geltend machen.<\/p>\n\n\n\n Ein Anspruch gegen den ehemaligen Partner ist m\u00f6glich, wenn einer mehr als 50 % f\u00fcr den Kauf einer Immobilie beigetragen oder bestimmte Ausgaben ausschlie\u00dflich \u00fcbernommen hat. White-Baos Anw\u00e4lte sind auf R\u00fcckerstattungs- und Kreditanspr\u00fcche spezialisiert. Befinden Sie sich in dieser Lage, z\u00f6gern Sie nicht, uns zu kontaktieren<\/a>.<\/p>\n\n\n\n Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der \u00dcbermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-mail: info@white-baos.com<\/a><\/p>\n\n\n\n White & Baos 2024 \u2013 Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n Wenn zwei Personen entweder nicht verheiratet oder im Rahmen einer G\u00fctertrennung zu je 50% eine Immobilie kaufen, entspricht jeder Beitrag normalerweise ihrem Anteil and dem erworbenen Eigentum. Ebenso werden die mit der Immobilie verbundenen Kosten wie Versicherungen, Hypothekenzahlungen usw. zu gleichen Teilen aufgeteilt. In der Praxis ist dies jedoch oftmals nicht so. Es kommt h\u00e4ufig […]<\/p>\nMiteigentum an einer Immobilie, wenn einer der Miteigent\u00fcmer mehr als 50 % beitr\u00e4gt.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
F\u00fcr den Kauf beigetragenes Geld. Recht auf R\u00fcckerstattung.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Zahlung von Schulden und Ausgaben. Kreditforderung.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Was geschieht, wenn die Immobilie mit einem Hypothekendarlehen belastet ist? K\u00f6nnen trotzdem Anspr\u00fcche geltend gemacht werden?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Fazit.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Folgende Artikel und Dienstleistungen k\u00f6nnten von Interesse f\u00fcr Sie sein:<\/u><\/strong><\/h1>\n\n\n\n
Erstattung bei Scheidung oder Trennung der in das Eigentum des Partners oder Ehepartners investierten Gelder.<\/a><\/h2>\n\n\n\n
Formalisierung von Partnerschaften oder von unverheirateten Lebenspartnern in der Comunidad Valenciana . Steuervorteile: Erbschaftssteuer.<\/a><\/h2>\n\n\n\n
Die Zivilehe zwischen Ausl\u00e4ndern in Spanien. Voraussetzungen. Unterlagen. Notariat. Rathaus. Fachkundige Rechtsberatung.<\/a><\/h2>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"