{"id":14321,"date":"2024-04-25T17:57:32","date_gmt":"2024-04-25T15:57:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=14321"},"modified":"2024-04-25T17:57:36","modified_gmt":"2024-04-25T15:57:36","slug":"den-niessbrauch-gegen-andere-gueter-oder-geld-eintauschen-erbschaften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/den-niessbrauch-gegen-andere-gueter-oder-geld-eintauschen-erbschaften\/","title":{"rendered":"K\u00f6nnen die Erben den \u00fcberlebenden Ehegatten zwingen, den Nie\u00dfbrauch gegen andere Verm\u00f6genswerte oder Geld in Spanien einzutauschen?"},"content":{"rendered":"\n
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Erbschaftsverfahren verlaufen nicht immer unkompliziert. Streitige Erbschaften<\/a>. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erben \u00fcber die Wertsch\u00e4tzung des Verm\u00f6gens und\/oder die Verteilung desselben. Afechtung des Letzten Willens<\/a>. Im Artikel dieser Woche analysieren wir den Nie\u00dfbrauch der\/des Witwe\/rs. Und beantworten folgende Frage: Ist es m\u00f6glich, den verwitweten Ehegatten zu zwingen, den Nie\u00dfbrauch gegen andere G\u00fcter oder Kapital einzutauschen?<\/p>\n\n\n\n Nach spanischem Recht ist ein Teil der Verm\u00f6genserte des Nachlasses bestimmten Personen vorbehalten. Diese werden als Zwangs- oder gesetzliche Erben bezeichnet. Ein klares Beispiel ist der verwitwete Ehepartner. Ist er oder sie zusammen mit den Kindern des Verstorbenen an der Erbschaft beteiligt, hat er\/sie Anspruch auf den Nie\u00dfbrauch \u00fcber 1\/3 der Erbschaft (Art. 834 spanisches Zivilgesetzbuch).<\/p>\n\n\n\n Der Nie\u00dfbrauch ist das Recht auf Nutzung und Genuss an einem bestimmten Gut, obwohl man nicht dessen Eigent\u00fcmer ist. Der Nie\u00dfbrauch an einer Immobilie <\/a>berechtigt also, diese zu bewohnen (oder sie zu vermieten und die Miete einzunehmen). Der Nie\u00dfbrauch an einem Bankkonto berechtigt zur Einnahme Zinsen. Der Nie\u00dfbrauch an Aktien, die Dividenden zu erhalten usw.<\/p>\n\n\n\n Ja. Die rechtliche Begr\u00fcndung findet sich in den Artikeln 839 und 840 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches:<\/p>\n\n\n\n Artikel 839: \u201eDie Erben k\u00f6nnen dem Nie\u00dfbrauchsanteil des Ehegatten gerecht werden, indem sie ihr\/ihm, im gegenseitigen Einvernehmen order mittels einer gerichtlichen Anordnung, eine Leibrente, den Erl\u00f6s aus bestimmten Verm\u00f6genswerten oder einen Barkapital \u00fcbertragen.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n Artikel 840: \u201eWenn der verwitwete Ehegatte gemeinsam mit den Kindern des Verstorbenen an der Erbschaft beteiligt ist, kann sie\/er verlangen, dass ihr\/sein Nie\u00dfbrauchsrecht, nach Wahl der Kinder, durch einen Kapitalbetrag oder durch eine Partie der Erbg\u00fcter erf\u00fcllt wird.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n Mit anderen Worten: Grunds\u00e4tzlich kann das Nie\u00dfbrauchsrecht des \u00fcberlebenden Ehegatten <\/a>gegen andere G\u00fcter oder gegen ein Kapital (Geld) eingetauscht werden.<\/p>\n\n\n\n Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs Spaniens geht davon aus, dass die Erben basierend auf der Grundlage der oben genannten Artikel, den Ehegatten zur Kapitalisierung ihres\/seines Nie\u00dfbrauchs zwingen k\u00f6nnten. Diese Befugnis wird im Urteil vom 25. Oktober 2000 den \u201efreiwilligen oder gesetzlichen, den testamentarischen oder nicht testamentarischen Erben oder auch Verm\u00e4chtnisnehmern anerkannt, die vom gesetzlichen Nie\u00dfbrauch der\/s Witwe\/rs betroffen sind, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um Nachkommen, Vorfahren oder nicht direkte Verwandte der\/s Verstorbenen handelt\u201c<\/em>. In jedem Fall muss jeder Fall gesondert gepr\u00fcft werden, da keine Einstimmigkeit in der Lehre herrscht.<\/p>\n\n\n\n Nach unserer Auffassung ist dies nicht m\u00f6glich, da der \u201eEintausch\u201c laut Artikel 839 m\u00f6glich ist, ohne dass die Zustimmung des Witwers erforderlich ist. Allerdings m\u00fcssen beide Parteien (Witwe\/r und Erben) gemeinsam den Wert des zum Nachlass geh\u00f6renden Verm\u00f6gens <\/a>bestimmen. Die Erben k\u00f6nnen den Wert dem Ehegatten nicht aufzwingen, und es ist notwendig, dass sich beide Parteien hier\u00fcber einig sind.<\/p>\n\n\n\n Zur Berechnung des Nie\u00dfbrauchswerts<\/a> wird folgende Formel verwendet: 89 abz\u00fcglich dem Alter des Nie\u00dfbrauchers. Bei einem Nachlasswert von 400.000 \u20ac und einem \u00fcberlebenden Ehegatten von 75 Jahren (89-75 = 14), betr\u00e4gt der Wert des Nie\u00dfbrauchs des Ehegatten 14 % von 400.000 \u20ac, also 56.000 \u20ac.<\/p>\n\n\n\n Und die Kinder der\/s Verstorbenen k\u00f6nnten den Nie\u00dfbrauch der\/s Witwe\/rs eintauschen, z.B. indem sie ihr\/ihm eine Leibrente, Verm\u00f6genswerte in diesem Wert usw. zuweisen.<\/p>\n\n\n\n White-Baos Anw\u00e4lte sind Experten im Erbrecht. F\u00fcr weitere Informationen \u00fcber dieses und andere Themen im Zusammenhang mit Erbschaften, Testamenten usw., z\u00f6gern Sie nicht, uns zu kontaktieren<\/a>.<\/p>\n\n\n\n Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der \u00dcbermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-mail: info@white-baos.com<\/a><\/p>\n\n\n\n White & Baos 2024 \u2013 Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Ist es m\u00f6glich, den Nie\u00dfbrauch gegen andere G\u00fcter oder Geld einzutauschen? Erbschaften. Testament. Kapitalisierung des Nie\u00dfbrauchs. Witwe\/r. Erben. Fachanw\u00e4lte. […]<\/p>\nDer Nie\u00dfbrauch der\/des Witwe\/rs. Die Rechte des \u00fcberlebenden Ehegatten.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Welche Rechte stehem dem Nie\u00dfbraucher zu?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Kann der Nie\u00dfbrauch gegen andere G\u00fcter eingetauscht werden?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Lehre und Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Kapitalisierung des Nie\u00dfbrauchs.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Kann der \u00fcberlebende Ehegatte sich weigern den Nie\u00dfbrauch einzutauschen?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Wie wird der Nie\u00dfbrauch berechnet?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Fazit.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
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Das spanische Erbfolgerecht. Wer erbt wenn kein Testament vorliegt?<\/a><\/h2>\n\n\n\n
Sind Sie ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger mit Wohnsitz in Spanien und ohne ein Testament? Dies w\u00e4ren die rechtlichen Konsequenzen.<\/a><\/h2>\n\n\n\n
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