{"id":14006,"date":"2024-02-12T20:03:14","date_gmt":"2024-02-12T19:03:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=14006"},"modified":"2024-02-12T20:03:18","modified_gmt":"2024-02-12T19:03:18","slug":"anspruch-gegen-einen-mitschuldner-ansaessig-im-ausland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/anspruch-gegen-einen-mitschuldner-ansaessig-im-ausland\/","title":{"rendered":"Anspruch gegen einen Mitschuldner mit Wohnsitz ausserhalb Spaniens. Welches Land ist f\u00fcr das Verfahren zust\u00e4ndig? Klage auf Erstattung. Erstattungsverfahren. Hypothekendarlehen."},"content":{"rendered":"\n
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Alle Miteigent\u00fcmer m\u00fcssen zu den Unterhaltungskosten der Immobilie beitragen. Zum Hypothekendarlehen. Zu den Erhaltungskosten des gemeinsamen Eigentums. usw. In der Praxis kommen jedoch viele Miteigent\u00fcmer dieser Verpflichtung nicht nach. Im Artikel dieser Woche analysieren wir, wie und wo die Klage gegen einen Mitschuldner <\/a>eingereicht werden kann.<\/p>\n\n\n\n Zwei Personen kaufen ein Haus und nehmen ein Hypothekendarlehen<\/a> in Spanien auf. Nach einiger Zeit jedoch, stellt einer der Miteigent\u00fcmer die Zahlung des Darlehens f\u00fcr das von beiden genutzte Eigentum ein. Dar\u00fcber hinaus verl\u00e4sst der Mitschuldner Spanien und verlegt seinen Wohnsitz in ein anderes Land. Um die Pf\u00e4ndung der Immobilie zu vermeiden, nimmt der andere Miteigent\u00fcmer oftmals alle Kosten auf sich. Die Frage ist: Kann dieser Miteigent\u00fcmer Anspr\u00fcche gegen den Mitschuldner geltend machen? Die Antwort ist klar: JA. Die Analyse folgt weiter unten.<\/p>\n\n\n\n Die Rechtsgrundlage des Anspruchs ist der Artikel 1.145 des spanischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches<\/a>, der die Klage auf Erstattung regelt. Darin hei\u00dft es: \u201eMit der von einem der Schuldner geleisteten Zahlung erlischt die Verbindlichekeit.<\/em> Derjenige, der die Zahlung geleistet hat, kann von seinen Mitschuldnern nur den Anteil verlangen, der den anderen entspricht, zuz\u00fcglich der auf den geschuldeten Vorschussbetrag anfallenden Zinsen (…)\u201c „.<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n Mit anderen Worten: Der Eigent\u00fcmer, der die Verbindlichkeit begleicht und das Hypothekendarlehen vollst\u00e4ndig abbezahlt hat, kann anschlie\u00dfend Anspr\u00fcche gegen den anderen Miteigent\u00fcmer\/Schuldner geltend machen. Der zahlende Miteigent\u00fcmer nimmt jedoch nicht die Position der Bank ein. Durch seine Zahlung, die die urspr\u00fcngliche Schuld gegen\u00fcber der Bank getilgt hat, entsteht f\u00fcr den Mitschuldner eine neue Verbindlichkeit<\/p>\n\n\n\n Wie oben erw\u00e4hnt, kann es vorkommen, dass der Miteigent\u00fcmer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erf\u00fcllt und das Land verl\u00e4sst. Oftmals mit der Absicht, so die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen gegen ihn\/sie zu erschweren. Obwohl diese Strategie die Zustellung der Klage (je nach Land<\/a>) verz\u00f6gern kann, w\u00e4re dies kein Hindernis f\u00fcr eine erfolgreiche Weiterf\u00fchrung des Verfahrens.<\/p>\n\n\n\n Wird die Klage dem Schuldner im Ausland zugestellt, besteht das Hauptargument der Verteidigung darin, dass die spanischen Gerichte nicht zust\u00e4ndig seien. Und, da sich der Wohnsitz des Schuldners im Ausland befindet, sollte die Forderung in diesem Land und nicht in Spanien geltend gemacht werden. Wie wir weiter unten sehen werden, muss dies nicht der Fall sein.<\/p>\n\n\n\n Gem\u00e4\u00df der Auslegung, des Urteils des EuGH vom 15.06.2017 \u2013 C 249\/16 in Bezug auf die Europ\u00e4ischen Verordnung 1215\/2012 <\/a>\u00a0(insbesondere betreffend der Klage auf Erstattung); k\u00f6nnte man schlie\u00dfen, dass der Gerichtsstand vom Erf\u00fcllungsort des Hauptvertrages abh\u00e4ngig ist. Das w\u00e4re, der Erf\u00fcllungsort des Darlehensvertrags.<\/p>\n\n\n\n Daher:<\/p>\n\n\n\n .- Handelt es sich um eine vertragliche Verpflichtung im Zusammenhang mit einem Vertrag f\u00fcr die Erbringung von Dienstleistungen.<\/p>\n\n\n\n .- In diesen F\u00e4llen gem\u00e4\u00df Art. 7 Abs. 1 \u2013 b Abs. 2 der vorgenannten Verordnung w\u00e4re der Ort ma\u00dfgebend, in dem die Dienstleistung erbracht wurde. Bei einem Hypothekendarlehen w\u00e4re das der Sitz der Bank. Daher w\u00e4re die Geltendmachung in Spanien m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n Erw\u00e4gen Sie eine Klage gegen einen Miteigent\u00fcmer und Mitschuldner in Spanien einzureichen, z\u00f6gern Sie nicht, uns zu kontaktieren<\/a>. White-Baos Anw\u00e4lte bieten fachkundige Rechtsberatung um ihre Anspr\u00fcche auf beste Art und Weise geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n \u200b<\/p>\n\n\n\n Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der \u00dcbermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-mail: info@white-baos.com<\/a><\/p>\n\n\n\n White & Baos 2024 \u2013 Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n Anspruch gegen einen Mitschuldner. Internationale Gerichtsbarkeit. Klage auf Erstattung. Erstattungsverfahren. Hypothekendarlehen. Fachanw\u00e4lte in Denia. […]<\/p>\nWas geschieht, wenn ein Miteigent\u00fcmer seinen Anteil an dem Hypothekendarlehen nicht mehr bezahlt?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Die Erstattungsklage als Grundlage f\u00fcr den Anspruch gegen einen Mitschuldner.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Was geschieht, wenn der Mitschuldner au\u00dferhalb Spaniens wohnt? Muss ich ihn in seinem Land verklagen?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Darlehensvertrag. Erbringung von Dienstleistungen. Internationale Gerichtsbarkeit.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Schlussfolgerungen.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
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Sind Sie Miteigent\u00fcmer einer spanischen Immobilie? Haben Sie Probleme mit den anderen Eigent\u00fcmern?<\/a><\/h2>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"