{"id":13813,"date":"2023-12-07T13:37:46","date_gmt":"2023-12-07T12:37:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=13813"},"modified":"2023-12-07T13:37:48","modified_gmt":"2023-12-07T12:37:48","slug":"erste-vereinbarungen-immobilienkauf-spanien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/erste-vereinbarungen-immobilienkauf-spanien\/","title":{"rendered":"Die Wichtigkeit einer fachkundigen Rechtsberatung bei der Festlegung der ersten Vereinbarungen des Immobilienkaufs. Reservierung, Kaution, privater Vertrag usw. Kompetente Rechtsberatung."},"content":{"rendered":"\n
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Wie wir immer wieder betonen, empfiehlt es sich, beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien, richtig beraten zu werden. Am besten durch einen unabh\u00e4ngigen Anwalt. <\/a>Im Artikel dieser Woche warnen wir Sie vor einem der h\u00e4ufigsten Fehler wenn es zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien kommt. Der falsche Glaube, dass die ersten Vertr\u00e4ge oder Vereinbarungen bedeutungslos seien.<\/p>\n\n\n\n Einer der verwirrendsten Punkte f\u00fcr K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer (sowohl ausl\u00e4ndische als auch spanische Staatsangeh\u00f6rige) ist die unterschiedliche Bezeichnung der privaten Dokumente, durch die ein Kauf oder Verkauf formell vereinbart werden kann. Reservierungsvertrag. Anzahlungsvertrag. Privater Kaufvertrag. Usw.<\/p>\n\n\n\n Es ist erw\u00e4hnenswert, dass das urspr\u00fcnglich unterzeichnete Dokument trotz der unterschiedlichen Bezeichnungen in den meisten F\u00e4llen einen vollst\u00e4ndig konsolidierten Pakt darstellt. Das hei\u00dft, aus diesem Dokumenten ergeben sich f\u00fcr beide Parteien ihre Rechte, Pflichten und die Rechtsfolgen.<\/p>\n\n\n\n Die Antwort auf diese Frage d\u00fcrfte f\u00fcr viele unserer Leser \u00fcberraschend sein. Nein. Den sogenannten \u201eArras-Vertrag\u201c gibt es als solchen eigentlich nicht. Bei den \u201eArras\u201c handelt es sich nicht um einen Vertrag, sondern um eine Vereinbarung, die in den Kaufvertrag aufgenommen werden kann. Der Begriff \u201eArras\u201c hat seinen Ursprung im klassischen r\u00f6mischen Recht. Als Beweis f\u00fcr den Abschluss eines Vertrags (und als Garantie f\u00fcr dessen Erf\u00fcllung) schenkte der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer symbolisch einen Wertgegenstand, einen Ring usw.<\/p>\n\n\n\n Welche Arten von \u201eAnzahlungen (Arras)\u201c gibt es? Best\u00e4tigende, strafliche und mit Bu\u00dfcharakter.<\/p>\n\n\n\n Best\u00e4tigende \u201eArras confirmatorias\u201c sind solche, bei denen die vom K\u00e4ufer gezahlten Betr\u00e4ge eine Anzahlung auf den Gesamtpreis darstellen. Eine einseitige Vertragsaufl\u00f6sung ist bei dieser Modalit\u00e4t nicht m\u00f6glich. Und im Falle der Nichteinhaltung durch eine der Parteien k\u00f6nnte die andere Partei den Vertrag durchsetzen.<\/a><\/p>\n\n\n\n Strafliche oder \u201eArras penales\u201c sind die Betr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer als Garantie f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung erh\u00e4lt. Mit einer wichtigen Nuance. H\u00e4lt der K\u00e4ufer den Vertrag nicht ein, verliert er die gezahlten Betr\u00e4ge. Handelt es sich um den Verk\u00e4ufer, muss dieser die erhaltenen Betr\u00e4ge verdoppelt zur\u00fcckerstatten. Allerdings k\u00f6nnen beide Parteien (wie im Fall der best\u00e4tigenden Anzahlungen), die Vereinbarung gegen\u00fcber der s\u00e4umigen Partei durchzusetzen.<\/p>\n\n\n\n Schlie\u00dflich erm\u00f6glichen die Anzahlungen mit Bu\u00dfcharakter <\/a> \u201eArras penitenciales\u201c den einseitigen R\u00fccktritt vom Vertrag durch die Zahlung eines zuvor vereinbarten Betrags, ohne dass die Gegenpartei den Vertrag durchsetzen kann.<\/p>\n\n\n\n Viele Kunden kommen, nachdem sie einen vom Immobilienmakler <\/a> vorbereiteten Reservierungsvertrag unterzeichnet haben. Mit der \u00dcberzeugung, dass \u201edie Reservierung lediglich unterzeichnet wird, um die Immobilie vom Markt zu nehmen. Und dass die Unterzeichnung keine Konsequenzen hat. Der Kaufvertrag ist der einzig wichtige und bindende Vertrag.\u201c<\/em> Diese Aussagen sind v\u00f6llig falsch.<\/a><\/p>\n\n\n\n Werden sich die Parteien nach der Unterzeichnung des Reservierungvertrags nicht \u00fcber die Bedingungen des Privatvertrags einig (Probleme mit dem Grundbuch- und dem Katasteramt, mit der Kl\u00e4rgrube, der Wohnbarkeitsbescheinigung, usw.<\/a>), sind K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer an den urspr\u00fcnglich unterzeichneten Vertrag gebunden. Und ist dieses Dokument sehr mangelhaft abgefasst und unklar \u00fcber die Anzahlung oder die vereinbarten \u201eArras\u201c usw. Kann ein Konflikt zwischen den Parteien entstehen, der je nach Wortlaut der urspr\u00fcnglichen Vereinbarung dazu f\u00fchren kann, dass die gezahlten Betr\u00e4ge verloren gehen oder doppelt zur\u00fcckgezahlt werden m\u00fcssen, dass die urspr\u00fcngliche Vereinbarung zwingend erf\u00fcllt werden muss, usw.<\/p>\n\n\n\n White Baos Anw\u00e4lte sind Experten im Immobilienrecht und Eigentums\u00fcbertragungen und beraten seit mehr als 20 Jahren und mit allen Garantien beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien. Z\u00f6gern Sie nicht, uns zu kontaktieren.<\/a>Wir pr\u00fcfen Ihren Fall und bieten Ihnen kompetente Rechtsberatung con den ersten Vereinbarungen an. <\/p>\n\n\n\n Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der \u00dcbermittlung von Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-mail: info@white-baos.com<\/a><\/p>\n\n\n\n White & Baos 2023 \u2013 Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n Erste Vereinbarungen Immobilienkauf. Reservierungsvertrag. Anzahlungsvertrag. Privater Kaufvertrag. Immobilienmakler. Rechtliche Beratung. Rechtsanw\u00e4lte in Denia.<\/p>\n […]<\/p>\nReservierungsvertrag, Anzahlungsvertrag, Kaution, usw.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Gibt es so etwas wie einen \u201eAnzahlungs-(Arras)Vertrag\u201c?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Die Bedeutung einer soliden Vereinbarung und einer klaren Formulierung von Anfang an.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Abschluss.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
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\u00bfKann ich die Aufl\u00f6sung meines Kaufvertrages und R\u00fcckerstattung der bezahlten Betr\u00e4ge verlangen, wenn ich keine Finanzierung finde?<\/a><\/h2>\n\n\n\n
Aufl\u00f6sung und K\u00fcndigung des Kaufvertrags. K\u00e4ufer Nichtbezahlung des vereinbarten Kaufpreises. Notarielles Aufforderungsschreiben. Rechtliche Schritte und Rechtsberatung.<\/a><\/h2>\n\n\n\n
Neuer Erfolg. Wir haben den Prozess \u00fcber die Strafklausel in einem Vertrag f\u00fcr den Verkauf eines Hotels vor dem Obersten Gerichtshof gewonnen. Anspruch auf 700.000 \u20ac. \u00c4nderung der Strafe.<\/a><\/h2>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"