{"id":13748,"date":"2023-11-15T18:58:30","date_gmt":"2023-11-15T17:58:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=13748"},"modified":"2023-11-15T18:58:34","modified_gmt":"2023-11-15T17:58:34","slug":"entschaedigungsanspruch-des-mieters-vermietung-von-gewerbeflaechen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/entschaedigungsanspruch-des-mieters-vermietung-von-gewerbeflaechen\/","title":{"rendered":"Entsch\u00e4digung f\u00fcr den Mieter. Vermietung von Gewerbefl\u00e4chen. Vertragsbeendigung. Kundenverlust. Mieterschutzgesetz. Kompetente Rechtsberatung."},"content":{"rendered":"\n

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In fr\u00fcheren Artikeln haben wir die wichtigsten Aspekte der Vermietung einer Wohnung eingehend analysiert. Die M\u00f6glichkeit, dass der Vermieter die Nuztung der Wohnung f\u00fcr sich selbst oder f\u00fcr seine Familienangeh\u00f6rigen zur\u00fcckgewinnt.  <\/a>Der obligatorische Energieeffizienzausweis.<\/a> Die Kaution. Die j\u00fcngste \u00c4nderung des Mieterschutzgesetzes<\/a>,  usw. Diese Woche m\u00f6chten wir uns auf die Vermietung von Gewerbefl\u00e4chen konzentrieren. Die wesentlichen Unterschiede gegen\u00fcber der Vermietung von Wohnr\u00e4umen. Und insbesondere der Entsch\u00e4digungsanspruch des Mieters gem\u00e4\u00df Art. 34 des Mieterschutzgesetzes.<\/p>\n\n\n\n

Vermietung f\u00fcr andere Zwecke: Regelung und wesentliche Unterschiede.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Die Vermietung von Gewerbefl\u00e4chen ist in Titel III des Mieterschutzgesetzes (L.A.U.) <\/a>geregelt und weist wichtige Unterschiede gegen\u00fcber der Vermietung einer Wohnung auf.<\/p>\n\n\n\n

Kaution.<\/u><\/em><\/h2>\n\n\n\n

Bei Vermietung einer Wohnung betr\u00e4gt die obligatorische Kaution 1 Monatsmiete. Bei Vermietung einer Gewerbefl\u00e4che sind es 2 Monatsmieten.<\/p>\n\n\n\n

Untervermietung.<\/u><\/em><\/h2>\n\n\n\n

Der Vermieter muss der Untervermietung einer Wohnung zustimmen. Und diese darf nur teilweise erfolgen. Die Untervermietung (ganz oder teilweise) von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen ist jedoch ohne Zustimmung des Vermieters m\u00f6glich. Dar\u00fcber hinaus ist der Vermieter berechtigt, die Miete (bei Teiluntervermietung) 10 % bzw. 20 % (bei Gesamtuntervermietung) zu erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n

Dauer.<\/u><\/em><\/h2>\n\n\n\n

Bei Wohnraummietvertr\u00e4gen gilt eine Mindestlaufzeit von 5 bzw. 7 Jahren <\/a> (abh\u00e4ngig davon ob der Vermieter eine nat\u00fcrliche Person oder ein Unternehmen ist). Bei den Mietvertr\u00e4gen von Gewerbefl\u00e4chen gibt es keine Mindestlaufzeit.<\/p>\n\n\n\n

Entsch\u00e4digungsanspruch des Mieters bei Nichtverl\u00e4ngerung des Vertrags.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen der Vermietung einer Wohnung und der Vermietung einer Gewerbefl\u00e4che <\/a> ist die Entsch\u00e4digung in Art. 34 des Mieterschutzgesetzes. Dieser Anspruch gilt nur, wenn der Vertrag durch den Ablauf der darin festgelegten Frist gek\u00fcndigt wird. Um diese Entsch\u00e4digung beanspruchen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt werden:<\/p>\n\n\n\n

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  1. Der Mieter darf bei Abschluss des Mietvertrages nicht ausdr\u00fccklich auf diese Entsch\u00e4digung verzichtet haben.<\/li>\n\n\n\n
  2. Der Mieter muss w\u00e4hrend der letzten f\u00fcnf Jahre eine gewerbliche T\u00e4tigkeit in der vermieteten R\u00e4umlichkeit ausge\u00fcbt haben.<\/li>\n\n\n\n
  3. Vier Monate vor dem Ende des Mietverh\u00e4ltnisses muss der Mieter dem Vermieter mitgeteilt haben, dass er das Mietverh\u00e4ltnis zu einem markt\u00fcblichen Preis fortf\u00fchren m\u00f6chte.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

    Wie wird die Entsch\u00e4digungssumme berechnet?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n

    In \u00dcbereinstimmung mit dem Art. 34 des Mieterschutzgesetzes kommen zwei m\u00f6gliche Szenarien in Frage:<\/p>\n\n\n\n