{"id":13292,"date":"2023-06-12T18:59:56","date_gmt":"2023-06-12T16:59:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=13292"},"modified":"2023-06-12T18:59:59","modified_gmt":"2023-06-12T16:59:59","slug":"anspruch-gegen-son-antem-komplex","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/anspruch-gegen-son-antem-komplex\/","title":{"rendered":"Neuer Gerichtserfolg. Vertrag f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt. Timesharing. Klage gegen Son Antem-Komplex. Fordern Sie Ihr Geld zur\u00fcck. Rechtliche Beratung."},"content":{"rendered":"\n
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Im heutigen Artikel m\u00f6chten wir unsere Leser \u00fcber eine aktuelle Gerichtsentscheidung zugunsten unserer Kanzlei mitteilen. Ende 2019 reichten wir beim Gericht erster Instanz von Palma eine Klage im Zusammenhang mit einem Timesharing-Vertrag gegen den Son Antem-Komplex ein. Im Jahr 2021 entschied der Richter zugunsten unserer Mandanten<\/a>. Gegen diese Gerichtsentscheidung wurde Berufung beim Landesgericht eingelegt, das jetzt erneut zugunsten unserer Mandanten entschieden hat.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Zusammenfassend handelt es sich bei den Timesharing-Vertr\u00e4gen <\/a>\u00a0grunds\u00e4tzlich um die abwechselnde Nutzung einer Immobilie. Mit anderen Worten: Gegen einen Betrag (und in der Regel eine j\u00e4hrliche Wartungsgeb\u00fchr) erwirbt jemand das Recht, eine Immobilie, eine Wohnung usw. f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum im Jahr (eine oder mehere Wochen, usw.) zu nutzen. Diese Formel ist in Urlaubsgebieten sehr verbreitet. Sie ist etwas teurer als eine normale Miete, aber gleichzeitig g\u00fcnstiger als die Unterkunft in einem Mehr-Sterne-Hotel.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Unsere Mandanten unterzeichneten im Jahr 2002 einen Timesharing-Vertrag mit der Firma MCVI. Der Vertrag wiedersprach den meisten gesetzlichen Anforderungen<\/a>, die diese Art von Vertr\u00e4gen regelt (Gesetz 42\/1998). Die Eigenschaften der Immobilie wurden nicht spezifiziert, die K\u00e4ufer wurden nicht \u00fcber ihre Rechte<\/a> informiert und \u00fcber die M\u00f6glichkeit, die Anschaffung \u00a0\u201er\u00fcckg\u00e4ngig\u201c zu machen und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, usw. Dar\u00fcber hinaus wurde die gesetzlich festgelegte maximale Vertragslaufzeit von 50 Jahren nicht eingehalten (und auf 77 Jahren festgelegt).<\/p>\n\n\n\n Unsere Kanzlei reichte eine Klage gegen den Komplex Son Antem ein und das Gericht entschied in erster Instanz zugunsten unserer Mandanten. Das Gericht erkl\u00e4rte die \u00a0vollst\u00e4ndige Nichtigkeit<\/a> des Vertrags und verurteilte die Firma MCVI zur Zahlung der Anwaltskosten und zur R\u00fcckerstattung von 7.522,67 \u20ac an unsere Mandanten.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n MCVI legte gegen die Gerichtsentscheidung Berufung ein und st\u00fctzte sich dabei auf die folgenden Argumente. Erstens bestritten sie die Art des Vertrags und argumentierten, es handele sich nicht um einen Timesharing-Vertrag, sondern um das pers\u00f6nliche Nutzungsrecht auf Teilzeitbasis. Bez\u00fcglich der Laufzeit vertraten sie die Auffassung, dass das Gericht lediglich die Laufzeit von 77 auf 50 Jahren verk\u00fcrzen und nicht die Nichtigkeit des Vertrags h\u00e4tte erkl\u00e4ren sollen. Dar\u00fcber hinaus war das Unternehmen der Ansicht, dass die R\u00fcckerstattung der gezahlten Betr\u00e4ge ungerechtfertigt sei, da unsere Mandanten die Einrichtungen des Komplexes seit mehreren Jahren genutzt h\u00e4tten. Unsere Kanzlei <\/a>lehnte alle diese Argumente ab, da sie weder dem Gesetz noch der etablierten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu diesem Thema entsprachen.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die Audiencia Provincial hat die Berufung der Firma MCVI zur\u00fcckgewiesen und erneut zugunsten unserer Mandanten entschieden. Damit wird die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung best\u00e4tigt. Unsere Mandanten erhalten ihr Geld zur\u00fcck und die im Berufungsverfahren entstandenen Rechtskosten werden von der Gegenpartei getragen. Sie k\u00f6nnen die Entscheidung des spanischen Gerichts nachpr\u00fcfen, indem Sie auf diesen Link klicken.<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Wenn Sie einen Timesharing-Vertrag in den Komplexen Son Antem, Marriot, Ogisaka Garden, Anfi Beach, Parque Denia usw. haben, z\u00f6gern Sie nicht, uns zu kontaktieren<\/a>. Wir pr\u00fcfen Ihren Fall und bieten Ihnen fachkundige Rechtsberatung, damit Sie Ihr Geld zur\u00fcckgewinnen.<\/p>\n\n\n\n Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/a><\/p>\n\n\n\n White & Baos 2023 – Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Anspruch gegen Son Antem-Komplex. Rechtliche Anspr\u00fcche Time-Sharing. Nichtigkeit des Vertrags. R\u00fcckerstattung des gezahlten Geldes. Neuer Gerichtserfolg. Fachberatung. […]<\/p>\nWas ist ein Timesharing-Vertrag?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Das Gerichtsverfahren: Klage gegen den Komplex Son Antem.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Berufung vor der h\u00f6heren Instanz. (Audiencia Provincial Palma).<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Das Urteil des h\u00f6heren Gerichts hat uns Recht gegeben.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Abschluss.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
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