{"id":13266,"date":"2023-06-05T20:07:31","date_gmt":"2023-06-05T18:07:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=13266"},"modified":"2023-06-05T20:07:34","modified_gmt":"2023-06-05T18:07:34","slug":"enterbung-in-spanien-anforderungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/enterbung-in-spanien-anforderungen\/","title":{"rendered":"Die Enterbung in Spanien und psychische Misshandlung. Wir analysieren ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs. Anforderungen. Beziehungslosigkeit zwischen Eltern und Kindern. Rechtliche Beratung."},"content":{"rendered":"\n

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Im heutigen Artikel wollen wir ein j\u00fcngeres Urteil des Obersten Gerichtshofs zu einem, leider immer aktuellen Thema analysieren. Die Enterbung <\/a>\u00a0in Spanien. Wir werden uns inbesonders auf die Frage konzentrieren, ob Eltern ihre Kinder vom Testament ausschlie\u00dfen und ihnen so ihren gesetzlichen Pflichtteil entziehen k\u00f6nnen. Und auch ob es m\u00f6glich ist, ein Kind aufgrund der inexistenten Beziehung zum Vater oder zur Mutter zu enterben, mit der Begr\u00fcndung dass dies eine psychische Misshandlung darstellt.<\/p>\n\n\n\n

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 Der Pflichtteil: Spanien und Nachbarl\u00e4nder.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n

In Spanien und anderen Nachbarl\u00e4ndern wie Frankreich oder Belgien ist ein Gro\u00dfteil des Erbverm\u00f6gens bestimmten Erben \u201evorbehalten\u201c<\/a>. Das hei\u00dft, es besteht keine Freiheit um \u00fcber das Verm\u00f6gen nach eigenem Ermessen zu verf\u00fcgen. Der Teil des Verm\u00f6gens, der gesetzlich den \u201ePflichterben\u201c vorbehalten ist, wird als \u201ePflichtteil\u201c oder \u201eerbliche Reserve\u201c bezeichnet. In Spanien macht der Pflichtteil der Kinder 2\/3 der Erbschaft aus.<\/p>\n\n\n\n

Dieses System steht im deutlichen Widerspruch zu der bestehenden Freiheit in L\u00e4ndern wie dem Vereinigten K\u00f6nigreich. Wo ein Erwachsener sein Verm\u00f6gen der Person seiner Wahl hinterlassen kann (ob Kind, Partner, ein naher Verwandter usw., spielt keine Rolle).<\/p>\n\n\n\n

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Ursachen f\u00fcr die Enterbung der Kindern in Spanien. B\u00fcrgerliches Gesetzbuch.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Um ein Kind in Spanien enterben zu k\u00f6nnen, muss einer der im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch<\/a><\/p>\n\n\n\n

vorgesehenen Gr\u00fcnde vorliegen. Die konkreten Gr\u00fcnde f\u00fcr die Enterbung der Kinder sind in Art. geregelt. 853, der wie folgt lautet:<\/p>\n\n\n\n

\u201eZur berechtigten Enterbung der Kinder und Nachk\u00f6mmlinge kommen zus\u00e4tzlich zu den in Artikel 756 mit den Nummern 2, 3, 5 und 6 genannten, auch folgende Gr\u00fcnde in Betracht:<\/em><\/p>\n\n\n\n