{"id":12817,"date":"2022-12-22T18:09:18","date_gmt":"2022-12-22T17:09:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=12817"},"modified":"2022-12-22T18:09:22","modified_gmt":"2022-12-22T17:09:22","slug":"zustellung-von-dokumenten-im-ausland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/zustellung-von-dokumenten-im-ausland\/","title":{"rendered":"Wie k\u00f6nnen Dokumente im Ausland zugestellt werden? Die Europ\u00e4ische Verordnung 2020\/1784. Gerichtliche und au\u00dfergerichtliche Schriftst\u00fccke. Zivil- und Handelsangelegenheiten. Europ\u00e4ische Union. Rechtsberatung"},"content":{"rendered":"\n
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Im Laufe der Jahre hat das Europ\u00e4ische Parlament zahlreiche Verordnungen <\/a>\u00a0erlassen, um die Zusammenarbeit und das reibungslose Funktionieren zwischen den L\u00e4ndern der Union zu f\u00f6rdern. Einige haben wir bereits analysiert (Verordnung 655\/2014, Verordnung 1215\/2012 <\/a>\u00a0usw.) Unser heutiger Artikel konzentriert sich auf die\u00a0 Zustellung gerichtlicher und au\u00dfergerichtlicher Schriftst\u00fccke Ausland. Die Verordnung 2020\/1784.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die Verordnung 2020\/1784 \u00fcber die Zustellung und \u00dcbermittlung von Dokumenten<\/a> trat am 1. Juli 2022 in Kraft. Es bestrebt die \u00dcbermittlung von Dokumenten zwischen den L\u00e4ndern der Europ\u00e4ischen Union dank der neuen Technologien zu verbessern und zu beschleunigen. So soll zBsp. die Zustellung einer vor einem spanischen Gericht eingereichten Forderung erleichtert werden, wenn sich der Empf\u00e4nger in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Sie gilt f\u00fcr alle Mitglieder der Europ\u00e4ischen Union (einschlie\u00dflich D\u00e4nemark, das seinen Beitritt<\/a> im Dezember 2020 best\u00e4tigt hat). Jedoch gilt sie ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Zustellung im Ausland von gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Schriftst\u00fccken in Zivil- und Handelssachen. Die Zustellung von Verwaltungsdokumenten, von Dokumenten steuerlicher Art oder von Zollpapieren liegt nicht im Anwendungsbereich der Verordnung.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Jeder Staat muss die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden f\u00fcr die \u00dcbermittlung und den Empfang der zuzustellenden Dokumente benennen. Eine Liste der in jedem Land benannten \u00dcbermittlungs- und Empfangsstellen finden Sie im europ\u00e4ischen E-Justiz-Portal.<\/a> In Spanien sind sowohl f\u00fcr die \u00dcbermittlung als auch f\u00fcr den Empfang die Rechtsreferenten\u00a0 der Justizverwaltung zust\u00e4ndig.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Im ersten Schritt werden der zust\u00e4ndigen \u00dcbermittlungsstelle alle zuzustellenden Unterlagen zur Verf\u00fcgung gestellt. Diesen Dokumenten muss das ordnungsgem\u00e4\u00df ausgef\u00fcllte \u201eFormular A\u201c (in Anhang I der Verordnung enthalten) beigef\u00fcgt werden. Dieses Formular muss die Angaben der ausstellenden und der empfangenden Stelle, die Adresse des Empf\u00e4ngers, die Art des Dokuments usw. enthalten. Je nach Mitgliedstaat\u00a0 kann das Formular in der Sprache des Landes oder in anderen Sprachen eingereicht werden. In Spanien\u00a0 beispielsweise sind Englisch, Franz\u00f6sisch, Portugiesisch und Spanisch g\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Gem\u00e4\u00df Art. 8.3 sind die zuzustellenden Dokumente von jeglicher Beglaubigung, Apostille oder \u00e4hnlichem Erfordernis <\/a>befreit. Dies gilt jedoch nicht f\u00fcr die \u00dcbersetzung. Das zugestellte Schriftst\u00fcck muss abgefasst sein: in einer f\u00fcr den Empf\u00e4nger verst\u00e4ndlichen Sprache oder in der Amtssprache des Landes, in dem die Zustellung erfolgt. Anderenfalls kann der Empf\u00e4nger die Annahme innerhalb von 2 Wochen verweigern, sofern dies schriftlich geschieht.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Das in der Verordnung vorgesehene dezentralisierte, sichere und zuverl\u00e4ssige Computersystem (e-CODEX) wird voraussichtlich erst im Mai 2025 in Kraft treten. Bis dann muss gewartet werden, damit alle Vorteile dieser neuen Regelung f\u00fcr die Zustellung von Dokumenten im Ausland sp\u00fcrbar werden.<\/p>\n\n\n\n Die Zustellung von Dokumenten (Klagen, Aufforderungsschreiben, usw.) ist einer der wichtigsten Teile eines jeden gerichtlichen Verfahrens. White-Baos Abogados sind\u00a0 Experten f\u00fcr Rechtsanspr\u00fcche<\/a> im Immobilien- und Vertragsrecht, im Bank- und Versicherungsrecht, usw. Z\u00f6gern Sie nicht uns zu kontaktieren<\/a>. Wir werden Ihren Fall pr\u00fcfen und Sie kompetent beraten.<\/p>\n\n\n\n Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2022 – Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Zustellung von Dokumenten im Ausland. Europ\u00e4ische Verordnung 2020\/1784. Zivil- und Handelssachen. Europ\u00e4ische Union. Rechtsberatung. […]<\/p>\nInkrafttreten der Verordnung und ihre Ziele.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Sachlicher und territorialer Geltungsbereich, Inkrafttreten etc.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Zust\u00e4ndige \u00dcbermittlungs- und Empfangsstellen.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Wie funktioniert in der Praxis die Zustellung von Dokumenten im Ausland?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
M\u00fcssen die zuzustellenden Dokumente zwingend apostilliert und \u00fcbersetzt werden?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Schlussfolgerungen<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Folgende Dienstleistungen und Artikel k\u00f6nnten Sie interessieren:<\/u><\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Folgen der nicht korrekten Zustellung einer Klageschrift in Spanien. Nichtigkeit der vorherigen Handlungen.<\/a><\/h5>\n\n\n\n
Ist es m\u00f6glich, Konten im Ausland zu pf\u00e4nden? Europ\u00e4ische Verordnung 655\/2014. Eintreibung von Forderungen. Europ\u00e4ische Union. Rechtsberatung.<\/a><\/h5>\n\n\n\n
Die Erbfolge und das anwendbare Recht. Die Wahrheit \u00fcber die europ\u00e4ische Verordnung 650\/2012 und die Erbschaftssteuer.<\/a><\/h5>\n\n\n\n