{"id":12644,"date":"2022-11-18T10:45:39","date_gmt":"2022-11-18T09:45:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=12644"},"modified":"2022-11-18T10:45:41","modified_gmt":"2022-11-18T09:45:41","slug":"reinvestition-in-den-hauptwohnsitz-im-ausland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/reinvestition-in-den-hauptwohnsitz-im-ausland\/","title":{"rendered":"Freistellung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz im Ausland. Ist es m\u00f6glich, in ein Haus au\u00dferhalb Spaniens zu reinvestieren? Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn. Einkommensteuer. Generaldirektion der Steuerverwaltung. Rechtsberatung"},"content":{"rendered":"\n
<\/p>\n\n\n\n
<\/p>\n\n\n\n
Wenn es darum geht, Steuern zu zahlen ist es wichtig, gut beraten zu sein<\/a>. Eine gute Kenntnis \u00fcber die anwendbaren Steuerverg\u00fctungen und Freistellungen kann je nach Fall eine bedeutende Einsparung f\u00fcr den Steuerzahler darstellen<\/a>. Eine der relevantesten Ausnahmen im Einkommensteuergesetz ist die sogenannte \u201eReinvestition in den Hauptwohnsitz\u201c. Obwohl ihre Anwendung recht einfach scheint, w\u00fcrde eine rechtsverbindliche Kommunikation der Generaldirektion f\u00fcr Steuern im vergangenen Jahr die bisherige Funktionsweise \u00e4ndern. Im heutigen Artikel erkl\u00e4ren wir die wichtigsten Merkmale dieser Ausnahme und die wichtigsten \u00c4nderungen, die wir von nun an zu erwarten sind.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Nehmen wir ein einfaches Beispiel. Jemand kauft eine Wohnung f\u00fcr 150.000 \u20ac zwecks eines dauerhaften Wohnsitzes in Spanien. Einige Jahre sp\u00e4ter verkauft er das Objekt f\u00fcr 200.000 Euro. Aus steuerlicher Sicht ist die Differenz von 50.000 \u20ac zwischen dem Kauf- und dem Verkaufspreis der Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn. Und logischerweise muss dieser Betrag beim Finanzamt angemeldet werden und wird mit einem Steuersatz zwischen 19 % und 23 % besteuert.<\/p>\n\n\n\n Es gibt jedoch verschiedene F\u00e4lle, in denen dieser Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn gesetzlich von der Steuer befreit ist. Personen \u00fcber 65 Jahre, die ihren Hauptwohnsitz ver\u00e4u\u00dfern, m\u00fcssen den erzielten Gewinn nicht versteuern<\/a>. Das Gleiche gilt f\u00fcr diejenigen, die sich in einer anerkannten sozialen und finanziellen Abh\u00e4ngigkeit befinden. Und laut Artikel 38 des Eikommensteuergesetzes, die sogenannte \u201eReinvestition in den Hauptwohnsitz\u201c.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Um von dieser Steuerbefreiung profitieren zu k\u00f6nnen, muss der durch den Verkauf eingenommene Betrag unbedingt in einen neuen Hauptwohnsitz reinvestiert werden. Auf welche weise? \u00a0Entweder in eine Neuanschaffung oder in die Renovierung des neuen Hauptwohnsitzes. Die Wiederanlage kann in einer einzigen Zahlung oder in Raten erfolgen, sofern sie innerhalb eines Zeitraums von weniger als zwei Jahren stattfindet. Da diese Steuer nur f\u00fcr in Spanien ans\u00e4ssige Steuerpflichtige gilt, wurde bisher davon ausgegangen, dass sich das erworbene oder renovierte Objekt im spanischen Staatsgebiet befinden musste. Aber ist das wirklich so?<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die Anforderung, dass die Reinvestition im selben Land ausgef\u00fchrt wird, k\u00f6nnte gegen das Gesetz versto\u00dfen. Dies erkl\u00e4rt der Europ\u00e4ischen Gerichtshof im Urteil vom 26. Oktober 2006 gegen das Nachbarland Portugal. K\u00fcrzlich hat die Generaldirektion f\u00fcr Steuern<\/a> Spaniens erneut klargestellt, dass sich der neu erworbene oder renovierte Hauptwohsitz durchaus im Ausland befinden kann. Zwingend ist jedoch, dass der Verk\u00e4ufer im Jahr an dem das Objekt verkauft wurde, in Spanien steuerans\u00e4ssig war.<\/p>\n\n\n\n Sehen wir es uns mit dem oben genannten Beispiel an. Ein deutscher Staatsb\u00fcrger verkauft im Jahr 2021 seine Wohnung (Hauptwohnsitz) in Spanien. Er beschlie\u00dft, in sein Land zur\u00fcckzukehren. Mit den Erl\u00f6sen aus dem Verkauf erwirbt er dort eine neue Wohnung und verlegt seinen Hauptwohnsitz nach Deutschland. Und wird in diesem Land steuerans\u00e4ssig. H\u00e4tte er Anrecht auf die von der spanischen Gesetzgebung vorgesehenen Steuerbefreiung f\u00fcr die Reinvestition in den Hauptwohnsitz? Die Antwort lautet JA.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Beabsichtigen Sie Ihr Haus in Spanien zu verkaufen, z\u00f6gern Sie nicht uns zu kontaktieren<\/a>. White-Baos wird Ihren Fall pr\u00fcfen und Sie w\u00e4hrend des gesamten Verfahrens fachm\u00e4nnisch beraten. Von der Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen, Erstellung des Kaufvertrages, Aufsetzung und Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde, usw bis zur f\u00fcr Sie g\u00fcnstigsten Besteuerung.<\/p>\n\n\n\n Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2022 – Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Befreiung aufgrund Reinvestition in den Hauptwohnsitz. Ist eine Reinvestition im Ausland m\u00f6glich? Einkommensteuer Generaldirektion der Steuerverwaltung. Bindende Beratung. Rechtsberatung. […]<\/p>\nIn welchen F\u00e4llen kann ist sie anwendbar? Der Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn durch den Verkauf des Hauptwohnsitzes.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Reinvestition in den Hauptwohnsitz.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Verbindliche Kommunikation V2910-21 der Generaldirektion f\u00fcr Steuern.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Folgende Dienstleistungen und Artikel k\u00f6nnten Sie interessieren:<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Besteuerung Verkauf von Grundst\u00fccken in Spanien<\/a><\/h6>\n\n\n\n
Besteuerung Verkauf von m\u00f6bilierten Wohnungen<\/a><\/h6>\n\n\n\n
Steuerbefreiung des Ver\u00e4u\u00dferungsgewinns in Spanien<\/a><\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"