{"id":12440,"date":"2022-10-10T18:13:15","date_gmt":"2022-10-10T16:13:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=12440"},"modified":"2022-10-10T18:13:17","modified_gmt":"2022-10-10T16:13:17","slug":"testament-in-spanien-grundlegende-hinweise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/testament-in-spanien-grundlegende-hinweise\/","title":{"rendered":"Wir beantworten h\u00e4ufig gestellte Fragen zum Testament in Spanien und im Ausland. Grundlegende Hinweise. Erbfolge. Rechtsberatung"},"content":{"rendered":"\n
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Viele in Spanien ans\u00e4ssige Ausl\u00e4nder zweifeln wenn es darum geht ein Testament in Spanien aufzusetzen. Muss ich in jedem Land ein Testament machen? In welcher Sprache? Welches Recht gilt im jeweiligen Fall? Im heutigen Artikel beantworten wir die h\u00e4ufigsten Fragen bez\u00fcglich wie und in welcher Form ein Testament in Spanien aufgesetzt werden muss.<\/p>\n\n\n\n
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White-Baos empfiehlt aus verschiedenen Gr\u00fcnden immer, ein Testament in Spanien aufzusetzen. Einerseits, weil durch die richtige Erbschaftsplanung geringere Steuern anfallen.\u00a0 Andererseits, weil es den Erben das Erbschaftsverfahren erheblich erleichtert, weil es sicher stellt, dass das gew\u00fcnschte anwendbare Recht gew\u00e4hlt wird. Usw.<\/p>\n\n\n\n
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Ja. Es ist m\u00f6glich ein Spanisches Testament f\u00fcr Ihr weltweites Verm\u00f6gen<\/a> aufzusetzen. Und auch ein solches, dass auf die Verm\u00f6genswerte und Rechte in Spanien beschr\u00e4nkt ist. Es ist jedoch immer empfehlenswert, die G\u00fcter zu pr\u00fcfen und was nach der Erbschaft mit ihnen geschehen soll. Denn einige juristische Rechtsformen existieren nur in bestimmten ausl\u00e4ndischen Rechtsordnungen, nicht aber in Spanien. Zum Beispiel der Trust. Dieser ist im Vereinigten K\u00f6nigreich, Italien oder Frankreich zul\u00e4ssig, wird jedoch in Spanien nicht anerkannt. In diesem Fall w\u00e4re es nicht ratsam, ein spanisches Testament mit einem Trust als Beg\u00fcnstigten aufzusetzen.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Ja, au\u00dfer in der Spanischen kann das Testament in einer zweiten Sprache abgefasst werden. Es ist m\u00f6glich, das Testament zweispaltig in den vom Erblasser gew\u00e4hlten Sprachen aufzusetzen.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Ja. Es empfiehlt sich sogar das Testament beiden Sprachen abzufassen.\u00a0 So w\u00fcrde sp\u00e4ter vermieden,\u00a0 eine beglaubigte \u00dcbersetzung mit den damit verbundenen Kosten anfertigen zu m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Nein. Sie sollten sich dar\u00fcber keine Sorgen machen. Nach dem Ableben ist der erste Schritt immer die Beantragung einer Bescheinigung des Testamentsregisters. In dieser Bescheinigung wird das Notariat angegeben, in dem das letzte und somit g\u00fcltige Testament unterzeichnet wurde und in dem eine Ausfertigung beantragt wird. Selbst wenn das Testament verloren geht und die Erben keine Kopie haben, bleibt das Original immer im Protokollarchiv des Notars.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Ja, solange Sie das vorherige Testament nicht widerrufen. Sie k\u00f6nnen in Spanien ein Testament aufsetzen, nur f\u00fcr das Verm\u00f6gen in Spanien, und sp\u00e4ter ein weiteres in Deutschland, um die Erbfolge des dortigen Verm\u00f6gens zu regeln. Allerdings ist eine pr\u00e4zise Abfassung \u00e4usserst wichtig<\/a>, um einen ungewollten Widerruf zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Wir beantworten diese Frage mit einem Beispiel aus der Praxis. Ein Mandant hinterl\u00e4sst seiner Tochter in seinem Spanischen Testament das Verm\u00f6gen in diesem Land. Er beschlie\u00dft, im Vereinigten K\u00f6nigreich ein zweites Testament aufzusetzen, um das dortige Verm\u00f6gen seinem Sohn zu vermachen. Das sp\u00e4ter aufgesetzte, englische Testament legt jedoch nicht fest, dass es auf das Verm\u00f6gen im Vereinigten K\u00f6nigreich beschr\u00e4nkt ist. Dieser Mangel an Pr\u00e4zisierung f\u00fchrt schlie\u00dflich dazu, dass das englische Testament das spanische Testament widerrruft. Demzufolge erbt der Sohn erbte das gesamte Verm\u00f6gen des Vaters (in allen L\u00e4ndern) und die Tochter erh\u00e4lt nichts.<\/p>\n\n\n\n Bei White Baos Abogados sind wir Experten f\u00fcr Rechtsberatung zu Erbschaften, Erbsteuer und Testamenten in Spanien. <\/strong>F\u00fcr weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir gerne zu Ihrer Verf\u00fcgung. Kontaktieren Sie uns. <\/a> Wir pr\u00fcfen Ihren Fall und helfen Ihnen, die Erbschaft f\u00fcr Sie und f\u00fcr Ihre Angeh\u00f6rigen am vorteilhaftesten zu planen<\/p>\n\n\n\n Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2022 – Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Grundlegende Hinweise f\u00fcr die Erteilung eines Testaments in Spanien und im Ausland. H\u00e4ufig gestellte Fragen. Erbschaft. Erbfolge. Rechtsberatung […]<\/p>\nKann ich ein mehrsprachiges Testament abfassen: Auf Englisch, Spanisch, Deutsch, usw.?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Kann das in Spanien abgefasste Testament in einem anderen Land Anwendung finden?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Was geschieht, wenn mein Testament verloren geht? Muss ich einen anderes machen?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Kann ich ein Testament im Deutschland aufsetzen, nachdem ich bereits ein Testament in Spanien errichtet habe?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Was ist ein \u201eungewollter Widerruf\u201c?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
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