{"id":12285,"date":"2022-09-23T10:02:07","date_gmt":"2022-09-23T08:02:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=12285"},"modified":"2022-09-23T10:02:11","modified_gmt":"2022-09-23T08:02:11","slug":"die-90-tage-regel-aufenthalt-als-tourist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/die-90-tage-regel-aufenthalt-als-tourist\/","title":{"rendered":"Wie lange darf ein Tourist in Spanien bleiben? Aufenthalt in Spanien. Die 90\/180-Tage-Regel. Der Schengen-Raum. Rechtsberatung. Aufenthalt und Wohnsitz"},"content":{"rendered":"\n
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Fast allen, die Spanien als Tourist besuchen, ist die sogenannte \u201e90-Tage-Regel\u201c oder die 90\/180-Tage-Regel bekannt. Dies ist die maximale Aufenthaltsdauer, die das spanische Recht im Prinzip vorsieht. Diese Vorschrift ist eine Folge des Schengen-Abkommens.<\/p>\n\n\n\n
Die Dauer des Aufenthalts kann in Ausnahmef\u00e4llen verl\u00e4ngert werden.<\/p>\n\n\n\n
Ausl\u00e4nder, die einen Antrag auf eine st\u00e4ndige Aufenthaltserlaubnis einreichen, k\u00f6nnen auch l\u00e4ngere Zeit in Spanien verbringen. Es gibt verschiedene Formen diese Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n
Diese maximal 90 Tage sind in der Frist der vorangegangenen 180 Tage inbegriffen.<\/p>\n\n\n\n
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Diese maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ist im sogenannten spanischen Ausl\u00e4ndergesetz geregelt. das Gesetz 4\/2000 vom 11. Januar \u00fcber die Rechte und Freiheiten der Ausl\u00e4nder in Spanien und ihre soziale Integration.<\/p>\n\n\n\n
In Artikel 30 hei\u00dft es, dass der Aufenthalt im spanischem Hoheitsgebiet h\u00f6chstens 90 Tage betragen kann.<\/p>\n\n\n\n
Nach Ablauf dieses Zeitraums ist f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Aufenthalt in Spanien entweder eine Aufenthaltsverl\u00e4ngerung oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.<\/p>\n\n\n\n
Dar\u00fcber hinaus kann f\u00fcr die Einreise ein Touristenvisum erforderlich sein. \u00a0Folgende Staatsb\u00fcrger k\u00f6nnen sich als Tourist in Spanien aufhalten ohne ein Visum zu ben\u00f6tigen: Australien, Argentinien, Brasilien, die Vereinigten Staaten, Monaco, das Vereinigte K\u00f6nigreich, Uruguay usw.<\/p>\n\n\n\n
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Die EU-VERORDNUNG 610\/2013 abgeleitet vom Schengen-Abkommen, \u00e4ndert das \u00dcbereinkommen zur Durchf\u00fchrung des\u00a0\u00dcbereinkommens\u00a0von Schengen<\/p>\n\n\n\n
Wir sprechen also von Aufenthalten im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von h\u00f6chstens 90 Tagen inbegriffen des Zeitraums von 180 Tagen. Folglich m\u00fcssen die 180 Tage vor jedem Aufenthaltstag ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n
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Der 90-Tage Aufenthalt nach der Einreise in Spanien, gilt auch f\u00fcr alle Staaten, die dem Schengen-Raum zugeh\u00f6ren. \u00a0Unter folgendem Link k\u00f6nnen Sie nachpr\u00fcfen, um welche es sich handelt: SCHENGEN RAUM<\/a><\/p>\n\n\n\n Daher kann ein Tourist w\u00e4hrend seines 90-t\u00e4gigen Touristenaufenthalts in Spanien durch jeden Staat des Schengen-Raums reisen.<\/p>\n\n\n\n Jedoch werden die Tage au\u00dferhalb Spaniens aber innerhalb des Schengen-Raums f\u00fcr die 90-Tage-Regel mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Ab der Ankunft in Spanien oder in einem anderen Gebiet des Schengen-Raums.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Nach einem 90-t\u00e4gigen Aufenthalt m\u00fcssen 180 Tage verstreichen, um als Tourist nach Spanien zur\u00fcckkehren zu k\u00f6nnen, insofern keine andere Erlaubnis vorliegt, die dies erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n Das hei\u00dft, es d\u00fcrfen nicht mehr als 90 der letzten 180 Tage sein. Daher muss man sicherstellen, dass die 90-Tage-Regel im vorangegangenen Zeitraum von 180 Tagen nicht \u00fcberschritten wird. <\/p>\n\n\n\n F\u00fcr diese Berechnungen sind Taschenrechner hilfreich, wie sie unter diesem Link zu finden sind: TASCHENRECHNER 90\/180-TAGE-REGEL<\/a><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Obwohl gesetzlich vorgesehen. Diese M\u00f6glichkeit wird normalerweise verweigert. Ausgenommen in den F\u00e4llen, in denen die Ausreise aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich ist usw.<\/p>\n\n\n\n Haben Sie zu diesem Thema oder zu anderen hiermit verbundenen Themen Fragen? Kontaktieren Sie uns.<\/a><\/p>\n\n\n\n Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2022 – Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Aufenthaltsrecht ohne Recht auf Arbeit<\/a><\/p>\n\n\n\n Spanische Staatsb\u00fcrgerschaft – Heirat mit einem spanischen Staatsangeh\u00f6rigen<\/a><\/p>\n\n\n\n Aufenthaltserlaubnis in Europa. Golden Visa f\u00fcr Investoren in Spanien.<\/a><\/p>\n\n\n\nWann beginnen die 90 Tage?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Welche Zeitspanne hat man, um sich als Tourist in Spanien oder im Schengen-Gebiet aufhalten zu k\u00f6nnen?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Kann der 90 Tage Aufenthalt verl\u00e4ngert oder erweitert werden?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
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