{"id":12262,"date":"2022-09-19T20:11:58","date_gmt":"2022-09-19T18:11:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=12262"},"modified":"2022-09-19T20:12:02","modified_gmt":"2022-09-19T18:12:02","slug":"pfaendung-von-konten-im-ausland-europaeische-verordnung-655-2014","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/pfaendung-von-konten-im-ausland-europaeische-verordnung-655-2014\/","title":{"rendered":"Ist es m\u00f6glich, Konten im Ausland zu pf\u00e4nden? Europ\u00e4ische Verordnung 655\/2014. Eintreibung von Forderungen. Europ\u00e4ische Union. Rechtsberatung."},"content":{"rendered":"\n
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Der freie Waren-, Personen- und Kapitalverkehr innerhalb der Europ\u00e4ischen Union hat die grenz\u00fcberschreitenden rechtlichen Probleme erheblich verst\u00e4rkt. Vor einigen Wochen haben wir in einem anderen Artikel die M\u00f6glichkeit erl\u00e4utert, ein in den anderen Staaten de EU gef\u00e4lltes Urteil in Spanien zu vollstrecken<\/a>. Wir analysieren heute ein weiteres wirklich n\u00fctzliches und nicht allzu bekanntes Instrument, dass die Eintreibung von Forderungen erm\u00f6glicht. Die Europ\u00e4ische Verordnung 655\/2014. Wie\u00a0 nachfolgend erl\u00e4utert, k\u00f6nnen dank dieser Verordnung in Zivil- und Handelssachen Konten im Ausland gepf\u00e4ndet werden.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die Verordnung 665\/2014 zur vorl\u00e4ufigen Kontenpf\u00e4ndung<\/a><\/a><\/a> gilt in allen L\u00e4ndern der Europ\u00e4ischen Union, mit Ausnahme von D\u00e4nemark. Logischerweise kann sie nach Inkrafttreten des Brexits nicht f\u00fcr die Pf\u00e4ndung von Konten im Vereinigten K\u00f6nigreich geltend gemacht werden.<\/p>\n\n\n\n Der sachliche Anwendungsbereich sind Zivil- und Handelssachen, unabh\u00e4ngig von der jeweiligen gerichtlichen Instanz. Das bedeutet, dass auch die Urteile in arbeitsrechtlichen F\u00e4llen angewendet werden k\u00f6nnen. Gleiches gilt beispielsweise f\u00fcr die sich aus einem Strafverfahren ergebende zivilrechtliche Haftung. Ausgenommen sind Angelegenheiten im Zusammenhang mit Testamenten, Erbschaften, ehelichen G\u00fcterst\u00e4nden,\u00a0 Sozialversicherung usw. (Artikel 2)<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die vorl\u00e4ufige Pf\u00e4ndung des Kontos kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten beantragt werden. Bereits bei der Einreichung der Klage, in Form einer Sicherungsma\u00dfnahme. Sie kann auch sp\u00e4ter beantragt werden, nachdem das Gericht die Person zur Zahlung der Schuld verurteilt hat.\u00a0<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Dies h\u00e4ngt weitgehend vom Zeitpunkt ab, an dem der Antrag gestellt wird. Artikel 6 h\u00e4lt\u00a0 alle F\u00e4lle fest (wenn der Schuldner ein Verbraucher ist, wenn Sicherungsma\u00dfnahmen beantragt werden usw.) und die jeweils zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n F\u00fcr die Antragstellung sind die in der Verordnung selbst vorgesehenen Formulare zu verwenden, die in der Durchf\u00fchrungsverordnung 2016\/1823<\/a> ausf\u00fchrlich beschrieben werden. Damit die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde den Einbehaltungsbescheid erlassen kann, muss nachweislich die Gefahr bestehen, dass ohne diese Ma\u00dfnahme die Eintreibung der Forderung unausf\u00fchrbar ist oder erheblich erschwert wird. Liegt kein vollstreckbarer Titel vor, muss hinreichend nachgewiesen werden, dass der Anspruch berechtigt ist (Art. 7).<\/p>\n\n\n\n Es ist zu ber\u00fccksichtigen, dass vom Gl\u00e4ubiger, der die Pf\u00e4ndung der Konten beantragt, je nach den Umst\u00e4nden des Falles eine Sicherheitsleistung verlangt werden kann (Art. 12).<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Einer der bemerkenswertesten Aspekte der Verordnung besteht darin, dass der Einbehaltungsbescheid, sobald er an einen anderen Mitgliedstaat \u00fcbermittelt wird,  vollstreckbar ist. Kein vorheriges Verfahren oder Erkl\u00e4rung ist erforderlich (Art. 22). Auch muss der Gl\u00e4ubiger keine konkreten Daten \u00fcber die zu pf\u00e4ndenden Konten zur Verf\u00fcgung stellen.  Wenn er die Bank, in der der Schuldner \u00fcber Geldmittel verf\u00fcgt, nicht kennt, kann er beantragen, dass das Gericht dieses Landes Nachforschungen anstellt.<\/p>\n\n\n\n Wenn Sie eine Forderung einziehen m\u00f6chten und vermuten, dass der Schuldner ohne  Verm\u00f6gen in Spanien, Konten im Ausland hat, z\u00f6gern Sie nicht, z\u00f6gern Sie nicht, uns zu kontaktieren<\/a>. Wir pr\u00fcfen Ihren Fall und beraten Sie fachm\u00e4nnisch \u00fcber die Pf\u00e4ndung von Konten im Ausland (innerhalb der Europ\u00e4ischen Union)<\/p>\n\n\n\n Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2022 – Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Vollstreckung ausl\u00e4ndischer Urteile in Spanien. Exequatur. L\u00e4nder der Europ\u00e4ischen Union und Drittl\u00e4nder.<\/a><\/a><\/a><\/a><\/a><\/p>\n\n\n\n Steichung der Schulden. Forderungen im Insolvenzverfahren. Gesetz der zweiten Chance. Wann sind die Schulden definitiv erlassen?<\/a><\/p>\n\n\n\nSachlicher und r\u00e4umlicher Geltungsbereich<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Wann kann der Einbehaltungsbescheid eingereicht werden?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
An wen ist der Antrag zu richten?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Anforderungen f\u00fcr den Antrag auf vorl\u00e4ufige Kontenpf\u00e4ndung<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Durchsetzbarkeit und fehlende Identifizierung.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
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