{"id":12213,"date":"2022-08-09T14:10:30","date_gmt":"2022-08-09T12:10:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.white-baos.com\/?p=12213"},"modified":"2022-08-09T14:10:35","modified_gmt":"2022-08-09T12:10:35","slug":"anspruch-formular-720-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-erstattung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.white-baos.com\/de\/anspruch-formular-720-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-erstattung\/","title":{"rendered":"Das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs widerruft das Formular 720. Wir analysieren, wie Anspr\u00fcche geltend gemacht werden und das verh\u00e4ngte Strafgeld zur\u00fcckgewonnen wird.\u00a0 Steuerbeh\u00f6rde. Rechtsberatung"},"content":{"rendered":"\n
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Im Oktober 2012 wurde das Steuerformular 720<\/a> in Spanien wirksam. Das Ziel: Informationen \u00fcber im Ausland befindliche Verm\u00f6genswerte zu erhalten und den Steuerbetrug einzud\u00e4mmen. Zu diesem Zweck wurde eine \u00e4u\u00dferst strenge Sanktionsregelung mit Geldbu\u00dfen von bis zu 150% verabschiedet. K\u00fcrzlich hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof entschieden, dass dieses Formular gegen verschiedene EU-Verordnungen verst\u00f6\u00dft. Im heutigen Artikel analysieren wir das Formular 720. Den Inhalt des Urteils des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs, in dem es f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt wird. \u00a0Und ob es m\u00f6glich ist, das Geld zur\u00fcckzubekommen, Anspr\u00fcche geltend zu machen und die anhand des Formulars auferlegte Geldbu\u00dfe zur\u00fcckzufordern.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Das Formular 720 ist eine informative Erkl\u00e4rung der Verm\u00f6genswerte und Rechte im Ausland (ausserhalb Spanien). Es handelt sich um eine einmalige Erkl\u00e4rung, die zwischen dem 1. und dem 31. M\u00e4rz eingereicht wird. Sie gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr nat\u00fcrliche oder juristische Personen und kann nur auf elektronischem Weg, \u00fcber das Internet, eingereicht werden.<\/p>\n\n\n\n Die in Spanien ans\u00e4ssigen Personen sind verpflichtet, diese Erkl\u00e4rung abzugeben, wenn die Summe der Verm\u00f6genswerte in einer der drei nachfolgenden Kategorien die 50.000 \u20ac \u00fcbersteigt:<\/p>\n\n\n\n 1. Konten im Ausland.<\/p>\n\n\n\n 2. Immobilien im Ausland.<\/p>\n\n\n\n 3. Im Ausland angelegte Aktien, Investmentfonds, Versicherungen usw.<\/p>\n\n\n\n \u00c4ndert sich von einem Jahr zum anderen etwas in einer dieser Gruppen (Kontoschliessung, Immobilienverkauf, usw.) oder tritt eine Erh\u00f6hung von mehr als 20.000 \u20ac auf, muss die Erkl\u00e4rung zum oben genannten Termin erneut eingereicht werden.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Einer der umstrittensten Aspekte des Formulars 720 war das strenge Bestrafungssystem. Die Einreichung nach Ablauf der Frist oder auf anderen als den vorgeschriebenen, elektronischen Wegen. Unvollst\u00e4ndige oder falsche Angaben. Wurden als sehr schwerwiegender Steuerversto\u00df angesehen. Aus diesem Grund wurden feste Strafen von 5.000 \u20ac f\u00fcr jede nicht eingegebene Information (Mit einer Mindeststrafe von 10.000 \u20ac) festgesetzt. Und im Falle von nicht angemeldeten Gewinnen waren Sanktionen von 150 % auf \u00a0den \u00a0hinterzogenen Steuerbetrag vorgesehen. Um das Ganze abzurunden, legte das Gesetz die Unverj\u00e4hrbarkeit der nicht angemeldeten Eink\u00fcnfte fest. \u00a0<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Das Urteil des Gerichtshofs der EU<\/a> erkl\u00e4rt, dass dieses Formular gegen den Vertrag \u00fcber die Arbeitsweise der EU und das Abkommen \u00fcber den Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum verst\u00f6\u00dft. Was die Sachlage radikal \u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n Einerseits hat das Urteil Spanien gezwungen, die Steuer zu \u00e4ndern (was die Regierung bereits getan hat)<\/a>. Die festen Strafen wurden gemildert (sie werden nun zwischen 150 und 200 Euro liegen) und die Unverj\u00e4hrbarkeit wurde aufgehoben (Verj\u00e4hrung nach 4 Jahren). Zudem wird die Sanktion f\u00fcr nicht angemeldete Gewinne auf 50 % des hinterzogenen Steuerbetrags herabgesetzt.<\/p>\n\n\n\n Dieses Urteil er\u00f6ffnet allen, denen Sanktionen auferlegt wurden, die M\u00f6glichkeit, gegen das Formular 720 zu klagen. Obwohl jeder Einzelfall gepr\u00fcft werden muss. Hier ein aktuelles Beispiel des Finanzgerichts von Madrid. Es verurteilte die Steuerbeh\u00f6rde, einem Steuerzahler die auferlegte Strafe von 500.000 \u20ac f\u00fcr die Nichteinreichung der Steuererkl\u00e4rung zur\u00fcckzuzahlen.<\/p>\n\n\n\n Sind Sie im Zusammehang mit dem Formular 720 von der Steuerbeh\u00f6rde sanktioniert worden, z\u00f6gern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Ihren Fall pr\u00fcfen und Sie kompetent beraten. Kontaktieren Sie uns<\/a>.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar, sondern vermitteln lediglich Informationen zu rechtlichen Fragen.<\/p>\n\n\n\n Carlos Baos (Rechtsanwalt)<\/p>\n\n\n\n White & Baos.<\/p>\n\n\n\n Tel: +34 966 426 185<\/p>\n\n\n\n E-Mail: info@white-baos.com<\/p>\n\n\n\n White & Baos 2022 – Alle Rechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Steuerans\u00e4ssige. Steuerpflicht in Spanien Erbschaftssteuer f\u00fcr im Ausland geerbte Verm\u00f6genswerte.<\/a><\/p>\n\n\n\nModell 720: Worum geht es? Wer muss es einreichen?<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Sanktionsregelung: streng, unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und jetzt rechtswidrig.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs: Ein langer Weg.<\/u><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
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